Der Fischgesundheitsdienst
- arbeitet im Auftrag der Sächsischen Tierseuchenkasse
- wird tätig auf Anforderung des Fischhalters oder des betreuenden Tierarztes, der Veterinär- oder Landwirtschaftsbehörden oder auf der Grundlage geschlossener Verträge
Zu den Aufgaben des Fischgesundheitsdienstes (FGD) gehören
- Beratung von Fischhaltern und Behörden zu Fragen der Fischgesundheit, Fischseuchenbekämpfung, Fischhaltung, Rechtsvorschriften und Tierschutz
- Risikoorientierte Gesundheitsüberwachung der Fischbestände nach §7 der Fischseuchenverordnung
- Unterstützung der Ämter bei epidemiologischen Fragestellungen zu anzeigepflichtigen Fischseuchen (KHV-I, VHS, IHN)
- regelmäßige prophylaktische Untersuchung von Fischbeständen im Rahmen von Betreuungsverträgen
- Untersuchung und Behandlung von Fischbeständen auf Anforderung von Fischhaltern bei gesundheitlichen Problemen
- Beratung und Betreuung von Betrieben mit neuen Formen der Aquakultur (z.B. Störhaltung, Haltung von Afrikanischen Welsen)
- Durchführung der Untersuchungen und Maßnahmen gemäß den Programmen des SMS und der Tierseuchenkasse
- Bearbeitung von wissenschaftlichen Projekten
- Publikationen, Vorträge und Vorlesungen im Rahmen der veterinärmedizinischen und fischereilichen Ausbildung
