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Programm zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben

Die Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) der Karpfen hat in den letzten Jahren weltweit zu massiven Verlusten in Karpfenbeständen geführt.

Mit dem Erstnachweis in Sachsen im Jahr 2003 hatte die Bedrohung durch das KHV auch die sächsischen Karpfenhaltungsbetriebe erreicht. Seitdem gibt es jährlich massive KHV-Ausbrüche bei Karpfen in sächsischen Fischhaltungsbetrieben.

Im Karpfen und Koi verursacht das Herpesvirus akute Verlustgeschehen mit Mortalitätsraten von bis zu 100% vornehmlich bei Wassertemperaturen zwischen 18 und 25 °C. In jüngster Zeit erfolgten auch Nachweise des Virus bei anderen Fischarten. Typisch für die Infektion durch das KHV sind u.a. Enophthalmus, vermehrte Schleimabsonderungen im Kiemen- aber auch im gesamten Körperbereich, die schnell in Nekrosen des Kiemengewebes und der Schleimhaut übergehen. Innerhalb von wenigen Tagen sind Verluste von 30 bis 100 Prozent zu beobachten.
In anderen Fällen wird KHV ohne das Auftreten typischer klinischer Symptome nachgewiesen.

Während im Jahr 2004 nur in einem Betrieb eine KHV-Infektion auftrat, waren im Jahr 2005 sechs und 2006 sieben sächsische Fischhaltungsbetriebe vom KHV betroffen. Die Erkrankung zeigte teilweise einen seuchenartigen Verlauf und erfasste in einigen infizierten Fischhaltungsbetrieben ganze Teichgruppen.
2007 entwickelte sich das Seuchengeschehen mit 14 betroffenen Betrieben bzw. Betriebsteilen besorgniserregend. Im Jahr 2008 waren bereits 26 Fischhaltungsbetriebe/ Betriebsteile von der KHV-Infektion betroffen. Seit dem 1.  Januar 2009 kommt in Sachsen ein Mehrjahresprogramm zur Tilgung der Koi- Herpes-Virusinfektion (KHV- Tilgungsprogramm) zur Anwendung (2008/897/EG).

Der Gesamtschaden für die Nutzfischhaltung (Verluste, Desinfektionskosten, erhöhter personeller Aufwand, Ertragsausfall) belief sich schon im Jahr 2003 auf ca. 330.000 EURO.
Seit 2007 sind bereits mehrere Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Der wirtschaftliche Gesamtschaden für die sächsische Binnenfischerei wurde seit Beginn des KHV-Geschehens im Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 bereits auf mehr als 2 Mio. Euro geschätzt.

Trotz der massiven Ausbrüche in den Jahren 2007 und 2008 ist das Virus nicht flächendeckend in Sachsen verbreitet. Durch eine weitere Ausbreitung des Virus wird die Wirtschaftlichkeit der sächsischen Fischhaltungsbetriebe jedoch massiv gefährdet und außerdem der Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft als Karpfenregion in Frage gestellt.

Bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der KHV-Infektion existieren seit dem 24.11.2008 auf der Grundlage der Fischseuchenverordnung, diese sind jedoch für die sächsischen Verhältnisse unzureichend.


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