Der Geflügelgesundheitsdienst
- arbeitet im Auftrag der Sächsischen Tierseuchenkasse
- wird tätig auf Anforderung des Tierhalters oder des betreuenden Tierarztes, der Veterinär- oder Landwirtschaftsbehörden oder auf der Grundlage geschlossener Verträge
- ist nicht kurativ tätig
Zu den Aufgaben des Geflügelgesundheitsdienstes (GGD) gehören:
- Untersuchung und Beratung von Geflügelbetrieben mit gesundheitlichen Problemen
- Beratung zur Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene zur Vermeidung von Erkrankungen
- Überprüfung und Erstellung von betriebsspezifischen Impfplänen
- Publikationen und Vorträge zur Geflügelgesundheit für Landwirte, Rassegeflügelhalter und Tierärzte
- Erstellen von Programmen und Projekten zur Erfassung und Verbesserung der Tiergesundheit in sächsischen Geflügelhaltungen
- Fachliche Beratung von praktizierenden Tierärzten, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern, sowie sonstigen Behörden
- Durchführung von amtlichen Aufgaben auf Anweisung von Behörden
