Programm zur Bekämpfung von Salmonella Gallinarum Pullorum in Rassegeflügelbeständen im Freistaat Sachsen
Für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern werden gemäß Richtlinie 90/539/EWG vom 15. Oktober 1990 in den Herkunftsbetrieben u.a. bei
Hühnergeflügel Kontrollen auf Salmonella Pullorum und Gallinarum verlangt. Da die Rassegeflügelbestände auf Grund ihrer Bestandsgröße nicht unter o.a. Richtlinie fallen, andererseits aber ein Reservoir für Salmonella (S) Gallinarum Pullorum sein können, ist es erforderlich, auf der Basis der Freiwilligkeit vor Beginn der Brut diese Bestände mittels Frischblut-Agglutination auf S. Pullorum zu untersuchen.
Programm zur Bekämpfung der Salmonella Gallinarum Pullorum (48.97 kB)
