Programm zur Bekämpfung der Salmonellose bei Rindern
Die Salmonellose des Rindes ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und unterliegt den Vorschriften der Verordnung zum Schutz gegen die Salmonellose der Rinder (Rinder- Salmonellose-Verordnung) vom 14. November 1991 (BGBl. I S. 2118). Die in der Salmonelloseverordnung vorgesehenen Maßnahmen orientieren vorrangig auf die Suche und Eliminierung von Dauerausscheidern sowie die Sperre des Bestandes bis zum Erlöschen der Seuche. Dieser oftmals langwierige Prozess bringt für den Landwirt erhebliche Störungen der betrieblichen Abläufe mit sich. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren muss mit klinischen Erkrankungen, Verlusten und langfristigen Sperrmaßnahmen gerechnet werden. Da die Salmonellose des Rindes nicht nur wirtschaftliche Schäden im Bestand verursacht, sondern zu den auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) zählt, sind nicht zuletzt auch im Sinne des Verbraucherschutzes eine effektive Diagnostik und fundierte Bekämpfung anzustreben.
