Pflichtuntersuchung aller Kälber auf BVD ab Januar 2011
Am 1. Januar 2011 tritt die BVDV-Verordnung in Kraft. Die Rinderhalter in Sachsen sind zum großen Teil gut darauf vorbereitet. So nahmen bereits zum Jahresende 2009 etwa 25% der Rinderhalter am bisher freiwilligen Bekämpfungsprogramm
der Sächsischen Tierseuchenkasse teil. Da dies hauptsächlich die großen Betriebe waren, kann davon ausgegangen werden, dass ca. 75% der Rinder in Programmbetrieben stehen. In diesem Jahr sind weitere Rinderhalter dem Programm beigetreten, so dass bei einem Großteil der Bestände die Untersuchung des Gesamtbestandes auf BVD-Virus abgeschlossen ist. Dabei wurden zur Untersuchung des Gesamtbestandes die Blutproben der BHV1 - Jahresuntersuchung genutzt.
Bei den Untersuchungen im Jahre 2009 wurde in 138 sächsischen Beständen BVD-Virus nachgewiesen. Auch in diesem Jahr gab es wieder eine Vielzahl an Beständen mit Virusnachweis. Das zeigt, dass auf der Basis der Freiwilligkeit eine Bekämpfung der BVD sachsenweit nur schwer möglich ist. In einzelnen positiven – jedoch nicht untersuchten - Beständen kann das Virus präsent bleiben und zu einer Reinfektion von negativen Beständen führen. Deshalb ist die Untersuchungspflicht laut Verordnung auch im Hinblick auf die spätere Schaffung eines unverdächtigen Gebietes zu begrüßen.
Besonders wichtig ist in der momentanen Situation die seuchenhygienische Absicherung für jeden Betrieb. Das soll an einem Beispiel deutlich gemacht werden (siehe Kasten).
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BVD in einem Milchviehbetrieb: Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um einen Milchviehbetrieb mit ca. 450 Kühen und weiblicher Nachzucht zur eigenen Reproduktion sowie männlicher Nachzucht zur Mast. Der Betrieb nahm seit 2004 am Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse teil und hat die Gesamtbestandsuntersuchung im Jahr der Teilnahme durchgeführt. Dabei wurden keine BVDV-positiven Tiere gefunden und auch die seit diesem Zeitpunkt durchgeführten Nachtreteruntersuchungen verliefen mit ausschließlich negativen Ergebnissen. Die serologischen Kontrollen im Jungtierfenster ergaben keinen Hinweis auf die Anwesenheit von Virus im Bestand. Lediglich im Jahr 2007 traten einzelne positive Antikörper-Befunde auf, die zum großen Teil negativ abgeklärt wurden. Virus wurde nie nachgewiesen, so dass der Bestand als BVD-unverdächtig gelten konnte. Auf die Impfung wurde verzichtet, da der Betrieb kein Problem in der BVD sah. Ende 2009 wurden 2 Tiere im Jungtierfenster auffällig, im Frühjahr 2010 trat zeitgleich mit dem komplett positiven Jungtierfenster auch das erste viruspositive Tier auf. Es wurden intensive Nachforschungen zur Einschleppungsursache vorgenommen. Der Bestand hat seit Jahren keine weiblichen Tiere zugekauft, die zugekauften Bullen kamen mit negativem Untersuchungsergebnis und wurden zur Einstallung nochmals untersucht. Am wahrscheinlichsten ist, dass das Virus durch eine Infektion der weidenden Jungrinder (Kontakt zu Tieren ohne BVDV-Untersuchung) oder mittelbar durch Kontaktpersonen oder -gerätschaften bzw. Fahrzeuge eingeschleppt wurde. Inzwischen wurden 32 persistent infizierte (PI) Tiere gefunden und es ist mit weiteren PI-Tieren zu rechnen. Alle PI-Tiere wurden nach der Bestätigungsuntersuchung gemerzt. Die Nachzucht für die eigene Reproduktion ist durch den Ausbruch der BVD stark dezimiert. Ungünstig hat sich der relativ späte Untersuchungstermin der Nachtreter ausgewirkt, so dass die PI-Tiere noch lange im Bestand Virus streuen konnten. Zudem war der Bestand durch die fehlende Impfung maximal empfänglich für die BVD-Infektion. Mittlerweile werden in dem betroffenen Bestand alle Kälber mit Ohrstanzen am ersten Lebenstag untersucht und der Bestand wurde komplett unter Impfschutz gestellt. |
Die BVDV-Verordnung regelt, dass jedes geborene Rind bis zur Vollendung seines 6. Lebensmonats auf BVD-Virus untersucht werden muss. Sollte das Kalb vorher verkauft werden, so darf es nur mit negativem Untersuchungsergebnis abgegeben werden. Milchviehbetriebe, die ihre männlichen Kälber mit ca. 2 Wochen verkaufen, müssen deshalb zumindest die männlichen Kälber mittels Ohrstanzen untersuchen lassen, um zum Verkauf ein negatives Untersuchungsergebnis vorweisen zu können. Aber auch für Mutterkuhhalter gibt es zur Ohrstanzuntersuchung oft keine Alternative, da die Tiere meist erst im Herbst beim Abtrieb im Blut untersucht werden können, diese dann älter als 6 Monate sind und zum Teil auch nicht aufgestallt werden können, bis das Untersuchungsergebnis vorliegt.
Grundsätzlich sind beide Arten der Untersuchung der Kälber auf BVD-Virus möglich: die Blutuntersuchung bis zum 7. Lebenstag und ab dem 41. Lebenstag oder die Ohrstanzuntersuchung ab 1. Lebenstag. Es ist davon auszugehen, dass für alle Bestände die Untersuchung der Kälber über mehrere Jahre verpflichtend ist, eine zeitliche Begrenzung gibt es laut Verordnung nicht. Bestände, die nach der Bestandsuntersuchung für mindestens ein Jahr alle geborenen Kälber mit negativem Ergebnis auf BVD-Virus untersucht haben, können den Status „BVDV - unverdächtiger Bestand“ nach Verordnung erreichen. Solche Bestände haben dann die Möglichkeit, ihre Kälber vor Erreichen des 6. Lebensmonats ohne Untersuchung unmittelbar in reine Mastbestände mit Stallhaltung zu verkaufen.
Für die Überwachung der Durchführung der Untersuchungen werden ab 2011 die Veterinärämter zuständig sein. Der Rindergesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse berät die Betriebe zum Untersuchungs- und Impfregime, zur serologischen Überwachung mittels Jungtierfenster und führt gemeinsam mit dem Veterinäramt epidemiologische Nachforschungen bei positiven Antigen- oder Antikörper-Befunden durch.
Auch im folgenden Jahr werden die Tierhalter bei der Bekämpfung der BVD durch Beihilfen finanziell entlastet. Die genaue Art und Höhe der Beihilfen werden zu Jahresbeginn mit Erlass der Beihilfesatzung für 2011 bekanntgegeben. Die Ohrmarken mit Gewebecontainer sind über den LKV erhältlich. Untersuchungen von Ohrstanz- und Blutproben führt die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen durch. Die Proben können über den Kurier der Landratsämter/Veterinärämter eingeschickt werden. Bei Ohrstanzproben besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese direkt per Post an die LUA (Standort Leipzig, Bahnhofstr. 58-60, 04158 Leipzig) einzuschicken.
Bei Fragen zur Probennahme, zur Impfung, zum Programmabschluss oder -aktualisierung sowie zu Beihilfen geben die Tierärzte des Rindergesundheitsdienstes gern Auskunft und beraten vor Ort.
