Neosporose in sächsischen Rinderbeständen

Hinweisschild neben einer Weide im Erzgebirge (Foto: Veit Schubert, LÜVA Erzgebirgskreis, Marienberg)

In einigen Fällen wird in Sachsen bei Untersuchungen von Feten oder Abortmaterial von Rindern die Diagnose Neosporose gestellt.

Die Neosporose ist eine durch den Einzeller Neospora caninum hervorgerufene Infektionskrankheit bei Haus- und Wildtieren, wobei der Hund als Endwirt und das Rind als Zwischenwirt auftritt. Nur die Endwirte sind in der Lage, mit dem Kot infektiöse Eier (Oozysten) auszuscheiden. Diese werden oral von den Zwischenwirten (Rind) aufgenommen. Einmal infizierte Rinder gelten als  persistent infiziert und geben den Erreger auf das ungeborene Kalb weiter, das wiederum als persistent infiziert angesehen werden muss.  Meist kommt es jedoch zwischen dem 4. und 7. Trächtigkeitsmonat zum Abort, später zu Totgeburten oder zur Geburt lebensschwacher Kälber. Bei empfänglichen Tieren ohne vorherigen Erregerkontakt ist die Abortgefahr größer als bei Tieren, die bereits Antikörperträger sind. Eine Übertragung der Erreger direkt auf den Zwischenwirt über Eihäute, Sperma oder Kolostrum ist sehr unwahrscheinlich. Der Endwirt scheidet nach Aufnahme von Körpergewebe infizierter Zwischenwirte (Fleisch, Nachgeburten, Feten) etwa 14 Tage infektiöse Oozysten aus.

Da Hunde den Erreger über den Kot auf die Weide einbringen können, kann man diese als Hauptgefahr der Übertragung der Krankheit ansehen. Der Fuchs wird auch als Überträger diskutiert, spielt hierbei aber eine untergeordnete Rolle. 

Um die Erregereinschleppung zu minimieren, sollte versucht werden, Hunde durch geeignete Maßnahmen (feste Einzäunung, Verbotsschilder) soweit es geht von den Weiden fern zu halten. Oft wird aber auch durch den hofeigenen Hund der Infektionskreislauf (Fressen von Nachgeburten, Koten ins Futter) aufrechterhalten. Deshalb sollten auch diese Hunde keinen Zugang zu Stall, Weide und Futter haben. Bei vermehrtem Auftreten von Verkalbungen sollte die Untersuchung von Abortmaterial und von Blut der Muttertiere über das Abortprogramm der Sächsischen Tierseuchenkasse veranlasst werden.


 

2014

2015

2016

Neospora-caninum-Antikörpernachweis untersuchter Proben

9,38%

6,08%

3,75%

Neospora-caninum-Erregernachweise (PCR)

3

1

0


Setzen Sie sich bei Fragen dazu mit dem zuständigen Rindergesundheitsdienst in Verbindung.


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