Informationen zu Kotprobeneinsendungen
Zur Vereinfachung der Probenbearbeitung an der Landesuntersuchungsanstalt in Dresden und Leipzig wird in Zukunft darum gebeten bei Kotprobeneinsendungen für die Untersuchung auf Paratuberkulose folgende Verfahrensweisen einzuhalten:
- Verwendung eines HIT-Untersuchungsantrages (Sachsen: Antrag 1 (U-Parameter identisch)) mit 28 Proben auf einer Seite
- Als Untersuchungsgrund kann Para-TB verwendet werden (Tiere müssen älter als 24 Monate sein)
- WICHTIG: Fortlaufende Nummer aus der ersten Spalte des Untersuchungsantrages auf den Becher schreiben
- Probebecher können jederzeit bei der Landesuntersuchungsanstalt oder beim Rindergesundheitsdienst bestellt werden
- Bei der Probenentnahme für jedes Tier einen separaten sauberen Handschuh verwenden
- Das vorherige Befeuchten der Handschuhe mit sauberem Wasser erleichtert die Probenentnahme