Kotprobenuntersuchung auf Paratuberkulose

Informationen zu Kotprobeneinsendungen

Zur Vereinfachung der Probenbearbeitung an der Landesuntersuchungsanstalt in Dresden und Leipzig wird in Zukunft darum gebeten bei Kotprobeneinsendungen für die Untersuchung auf Paratuberkulose folgende Verfahrensweisen einzuhalten:

  • Verwendung eines HIT-Untersuchungsantrages (Sachsen: Antrag 1 (U-Parameter identisch)) mit 28 Proben auf einer Seite
  • Als Untersuchungsgrund kann Para-TB verwendet werden (Tiere müssen älter als 24 Monate sein)
  • WICHTIG: Fortlaufende Nummer aus der ersten Spalte des Untersuchungsantrages auf den Becher schreiben
  • Probebecher können jederzeit bei der Landesuntersuchungsanstalt oder beim Rindergesundheitsdienst bestellt werden
  • Bei der Probenentnahme für jedes Tier einen separaten sauberen Handschuh verwenden
  • Das vorherige Befeuchten der Handschuhe mit sauberem Wasser erleichtert die Probenentnahme

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