Blauzungenkrankheit in Deutschland – Informationen zur Impfung

Aufgrund der gegenwärtigen Lage bezüglich der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit weist die „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ auf die Notwendigkeit der Impfung gegen diese Viruserkrankung der Wiederkäuer hin. Es besteht momentan keine Impfpflicht, es kann jedoch freiwillig geimpft werden. Einzelheiten können Sie der „Stellungnahme zur aktuellen BTV-Situation, StIKo-Vet am FLI“  entnehmen.

Die Sächsische Tierseuchenkasse empfiehlt die Impfung und unterstützt den Landwirt im Falle der Impfung mit einer Beihilfe.

Folgendes ist im Falle einer Impfung zu beachten:


Mitteilung der Impfung an zuständiges LÜVA

unter Mitteilung von:

  • Registriernummer
  • Datum der Impfung
  • verw. Impfstoff

Eintragung ins HIT innerhalb von 7 Tagen

unter Nennung von:

  • Datum der Impfung
  • Verwendeter Impfstoff

Beihilfe Sächsische TSK: 80 % der Impfstoffkosten

  • Antrag , Rechnung Tierarzt

Für die Blutprobenentnahme (Leistung) im Rahmen des Blauzungenmonitoring wird eine Beihilfe gewährt. Die Abrechnungsmodalitäten erfolgen gemäß der Beihilfesatzung für den Agrarsektor der Sächsischen Tierseuchenkasse in der jeweils geltenden Fassung.

Bitte verwenden Sie folgenden Antrag: 

Die Kosten für die Laboruntersuchungen trägt der Freistaat Sachsen.

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