Biosicherheit in Rinderbetrieben

Deutschland ist frei von vielen Infektionskrankheiten wie beispielsweise Leukose, Brucellose und Tuberkulose. Neu hinzugekommen ist die Freiheit von BHV1 (in Sachsen seit 2020) und BVD (in Sachsen seit 2022).

Diese Freiheit gilt es zu erhalten, vor allem vor dem Hintergrund, dass umliegende Mitgliedsstaaten diese Freiheit noch nicht erreicht haben. Grundlage dafür sollte ein Sicherheitskonzept für jeden Betrieb sein, um das Risiko der Neueinschleppung von Krankheitserregern so gering wie möglich zu halten.

Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das entsprechende Merkblatt zur Biosicherheit in Rinderhaltungen aktualisiert. Dort finden Sie Eckpunkte zur Absicherung gegen Tierseuchen.

Beachten Sie dazu auch unseren Artikel zur Erstellung eines betrieblichen Maßnahmenplans zur Bekämpfung von Tierseuchen.


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