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elterntierbetrieb und 2 Mastbetriebe diesem Programm angeschlossen.
Im
Rahmen der viertel-
jährlichen Entnahme von Eiern und Sammelkotproben sowie stichprobenweisen Kontrollen der
Desinfektion erfolgten Beratungen zur Tiergesundheit und der Hygiene in den Geflügelbeständen.
Insgesamt kann eingeschätzt werden - obwohl
in den Legehennenbeständen S.e. nur vereinzelt
nachgewiesen wurde - daß eine konsequente Kontrolle der Bestände notwendig ist.
Für 1994 ergibt der Nachweis von 3 positiven S.e.-Befunden auf der Eierschale von insgesamt 881
Eier-Pools eine sehr geringe Kontamination der Eier mit Salmonellen.
Aufgrund der in den einbezogenen Mastbetrieben nachgewiesenen S.e.-Befunde mußten entspre-
chende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.
1993 wurden im Freistaat Sachsen einige Geflügelbestände wegen des Auftretens der
Newcastl e
Disease (anzeigepflichtige Tierseuche) getötet. Als Einschleppungsursache wurde stets der Tierzu- -
kauf aus anderen Bundesländern ermittelt. 1994 mußten wegen Newcastle Krankheit zahlreiche
Kleinbestände u. a. auch Rassegeflügelzuchten, aber auch größere Bestände getötet und entschä-
digt werden. Als Einschleppursache wurde wiederum Junghennenzukauf aus anderen Bundeslän-
dern ermittelt.
Zur einheitlichen Verfahrensweise bei der Bekämpfung von Newcastle Disease (ND) durch die
Amtstierärzte bzw. Tierseuchenreferenten der Regierungspräsidien erfolgten Beratungen mit den
Vertretern der Veterinärbehörden und der Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits und
Veterinärwesen Sachsen. Als Schlußfolgerung aus diesen Geschehen ist darauf hinzuweisen, daß
Junghennenzukäufe nur aus bekannten bodenständigen Aufzuchtbetrieben vorgenommen wer-
den sollten. Aus diesem Grund wurde wurde 1994 ein Merkblatt zum Auftreten der Newcastle
Krankheit erarbeitet und über die Gemeinden des Freistaates Sachsen bekannt gemacht. Ab Okto-
ber 1994 wurde durch die zuständige Behörde die allgemeine Impfpflicht für alle Hühnerbestände
veranlaßt und durch den Geflügelgesundheitsdienst
erarbeitete Empfehlungen zur Impfung der
kleinen Geflügelbestände an alle Tierärzte weitergegeben.
Mit Änderung der Geflügelpestverordnung im Dezember 1994 wird durch die bestehende Impf-
pflicht für alle Hühnergeflügelbestände der Bundesrepublik Deutschland ein besserer Schutz ge-
gen die anzeigepflichtige Tierseuche erreicht werden.
Für Rassegeflügelzuchtbestände gewährt die SächsTSK eine Beihilfe zur Untersuchung auf
Salmonella pullorum. Die Untersuchungen wurden zum überwiegenden Teil von den zuständigen
praktischen Tierärzten durchgeführt.
In
Beratungen der Arbeitsgruppe "Umweltverträgliche Tierhaltung" wurden fachliche Hinweise zu
Fragen der Tierhaltung, des Tierschutzes und des Tierseuchenschutzes gegeben, die in den Kon-
zeptionen zur Umrüstung der Geflügelanlagen Berücksichtigung finden, um ein Weiterbetreiben
der bestehenden Anlagen über das Jahr 2000 hinaus zu ermöglichen.
Mit dem Sächsischen Geflügelwirtschaftsverband und dem Zentralen Geflügelwirtschaftsver-
band in Bonn besteht eine sehr gute Zusammenarbeit,
die für die Geflügelbetriebe und Tier-
besitzer gleichermaßen von Vorteil ist, da neueste Erfahrungen und Erkenntnisse auf dem Gebiet
der Geflügelproduktion in den Beratungen des Geflügelgesundheitsdienstes an die Tierbesitzer
vermittelt werden.
Mit dem Sächsischen Geflügelwirtschaftsverband und dem Sächsischen Staatsministerium für So-
ziales, Gesundheit und Familie erfolgten Beratungen zur Durchsetzung der Salmonellenpflicht-
impfung in Junghennenaufzuchtbetrieben und eine mögliche finanzielle Beteiligung an den Impf-
kosten durch die Sächsische Tierseuchenkasse sowie die Auswertung der Ergebn isse der freiwi
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