Seite 167 - S

Basic HTML-Version

33
2.6.2 Untersuchungen auf Anforderung der Besitzer bzw. im Auftrage des Amts-
tierarztes
Leistungsdepressionen und Verluste außer den o. g. sind bei allen Fischarten nicht ausgeschlos-
sen. Zur Abklärung der Ursachen wurde der FGD vom Besitzer und/oder Amtstierarzt immer
wieder in Anspruch genommen.
In gleicher Weise erfolgten Besuche zu, prophylaktischen
Kontroll untersuchu ngen, insbesondere bei Jungfischen und Verkäufen.
Ohne Bestandskontrollen gemäß
§
5 wurden durchgeführt:
1993
1994
Besuche
100
140
~
..
~ . '
Fischuntersuchungen (path., bakt.,
paras., vi rol.)
406
421
Wasseru ntersuch ungen
mit durchschnittl.
6 Parametern
33
56
Die Ursachen der Leistungsdepressionen und Verluste im Bestandsmaßstab waren sehr
vielgestaltig und in der Mehrzahl
der Fälle durch mehrere Faktoren beeinflußt.
Eine Ver-
knüpfung/Überlappung
verschiedener
Ursachenkomplexe
war nicht zu übersehen.
Haltungsmängel,
ungenügende Teichhygiene,
Abwasserbelastung führten zu Kiemen-
nekrosen,
Parasitasen,
Sauerstoffmangel
u. a. m. Erhebliche Verluste in den Teichwirt-
schaften wurden wiederum durch Kormorane hervorgerufen.
Die vielfältigen Ursachen können im allgemeinen nur mit den Erhebungen vor Ort abgeklärt
werden. Sie wurden mit dem Besitzer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und
Befunde besprochen. In jedem Falle konnten vom FGD die außerplanmäßigen Anforderungen
kurzfristig abgesichert werden.
Akute Fischsterben in Fließgewässern aber auch Teichanlagen erfolgten durch Schadstoffein-
leitung. Hier hat sich die gute Zusammenarbeit
mit den Staatlichen Umweltfachämtern be-
währt, wenn auch nicht alle Fälle bis zum Verursacher abgeklärt werden konnten.
Zuarbeit des FGD für die Untere Wasserbehörde, insbesondere zum differentialdiagnostischen
Ausschluß von Infektions- und Invasionskrankheiten,
haben Anerkennung gefunden und wur-
den immer wieder angefordert. Gemeinsame zentrale Beratungen (3) auf Landesebene doku-
mentieren die gute Zusammenarbeit.
2.6.3 Zuarbeit für Staatliche Einrichtungen und Behörden
Der FGD mit seinen tierartspezifischen Kenntnissen wurde auch 1994 für die Lebensmittel-
überwachungs- und Veterinärämter,
die Regierungspräsidien und das Bundesministerium für
Landwirtschaft
tätig. Die Mitwirkung des FGD bei der Erarbeitung der FiSVO wird mit der
wiederholten (4) Teilnahme im Agrarunterausschuß des Bundesrates belegt. Der FGD der Säch-
sischen Tierseuchenkasse war dabei als einziger Vertreter der neuen Bundesländer in Bann
und hat wesentlichen Einfluß auf die nunmehr verabschiedete Fischseuchenverordnung ge-
nommen.
Fachspezifische Zuarbeit für das SMS zu hoheitlichen Aufgaben, die Mitwirkung in zentralen
Gremien des Freistaates sowie die Unterstützung von Universitäten in Lehre und Ausbildung
einschließlich Bereitstellung von Untersuchungsmaterialien für Forschungseinrichtungen (BFRA)
gehören zu den selbstverständlichen Tätigkeiten des FGD.
Die Amtstierärzte wurden stets unmittelbar über wesentliche Besuche
5 FiSVO) und Dia-
gnosen (anzeige- und meldepflichtige Seuchen/Erkrankungen)
informiert, so daß von der zu-
ständigen Behörde einzuleitende Maßnahmen sowie ergänzende Absprachen stets gesi-