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Schutz der Tierbestände vor Tierseuchen
Die wirtschaftliche Bedeutung von Tierseuchen wird häufig unterschätzt.
Das trifft heute be-
sonders auf die jungen Bundesländer zu, da früher alle Fragen von Tiererkrankungen und
Tierseuchen durch das Veterinärwesen reglementiert wurden. Nach bundesdeutschem Recht
werden nur noch Tierseuchen, die eine erhebliche Gefahr für die Allgerneinheit
darstellen,
staatl ich bekämpft.
Die neuen Freiräume bewirken eine erhöhte Verantwortung für den Tierhalter; er ist in erster
Linie für den Schutz seiner Tiere verantwortlich.
Er legt Schutzmaßnahmen,
die über die ge-
setzlichen Normen hinausgehen, fest und ihn treffen Tierverluste und Produktionsausfälle
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viel stärkerem Maße als früher.
Tierseuchenkasse und Versicherungen treten nur bei einem Teil der Erkrankungen ein u~'d
zahlen in der Regel nicht für Produktionsausfälle.
Diese übersteigen aber oft die tatsächlichen
Tierverluste.
Prophylaxe ist die wirksamste und billigste Maßnahme zum Schutz der Tierbestände vor Tier-
seuchen.
Die Einschleppung von Infektionskrankheiten kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Bei einer Wichtung der häufigsten Einschleppungswege ergibt sich nach unseren Erfahrungen
eine Reihenfolge:
1 .
Einschleppung durch Zustellen von Tieren
Der Tierhandel
ist nach wie vor die Hauptursache für die Verbreitung und Einschlep-
pung von Krankheitserregern.
Der Zukauf ist auf das züchterisch notwendige Maß zu
begrenzen. Der erfahrene Tierproduzent
kauft nur aus seriösen Betrieben mit bekann-
ter Gesundheitssituation bzw. Zuchtverbänden.
Vor dem Zusammenkaufen aus vie-
len Betrieben kann nicht genug gewarnt werden. Zukaufstiere sind zu quarantänisieren
und nach Lage des Falles diagnostischen Untersuchungen zu unterziehen.
Der Impf-
status ist im Herkunftsbetrieb zu erfragen und gegebenenfalls weiterzuführen (z. B. Parvo-
Vakzinierung). Der Zukauf von Sperma stellt gegenüber dem Tierzukauf die wesentlich
geringere Gefahr darf. Esmuß aber darauf hingewiesen werden, daß mit Sperma Virus
erkrankungen übertragen werden können. Auch Sperma ist nur aus überwachten Besa-
mungsstationen mit bekannter Gesundheitslage entsprechend RL 90/429 EWG zur Fest-
legung der tierseuchenrechtl ichen Anforderungen an den innergemei nschaftl ichen Han-
deisverkehr mit Samen von Schweinen und an dessen Einfuhr vom 26. Juni 1990 zu
beziehen.
2.
Tiertransport
Tiertransportfahrzeuge,
die andere Stallungen, Schlachthöfe, Notschlachtstellen,
Tier-
körperbeseitigungsanstalten usw. anfahren, können Krankheitserreger
übertragen.
Schlecht gereinigte und nicht desinfizierte Fahrzeuge stellen eine beträchtliche Gefahr
dar. Ihnen ist das Befahren der Anlagen zu untersagen. Viehtransportfahrzeuge sowie alle
sonstigen beim Transport von Vieh benutzten Behältnisse und Gerätschaften sind alsbald
nach der Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren. Fahrer von Viehtransportfahrzeugen
haben für jedes Fahrzeug gesondert ein Desinfek-tionskontrollbuch bei sich zu führen.
Ein besonderes Risiko stellt das Zuladen dar, d. h. ein bereits teilweise beladener LKW
fährt in die unmittelbare Nähe eines weiteren Stalles und holt z. B. Mastschweine oder
Notschlachtungen ab. Wichtigste und notwendige Prophylaxe: eine Laderampe an
der Grenze der Tierproduktionsanlage.