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Anzeigepflichtige Tierseuchen
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Afrikanische Pferdepest
Afri ka nische Schwe i nepest
Ansteckende Blutarmut der Einhufer
Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit)
Aujeszkysche Krankheit
Beschälseuche der Pferde
Blauzungenkrankheit
Bösartige Faulbrut der Bienen
Brucellose der Ringer, Schweine, Schafe und Ziegen
Enzootische Leukose der Rinder
Gefl ügel pest
Hämorrhagische Krankheit der Hauskaninchen
Infektiöse Hämapoetische Nekrose der Salmoniden
Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis der Rinder
Lumpy-skin-Krankheit
(Dermatitis nodularis)
Lungenseuche der Rinder
Maul- und Klauenseuche
Milbenseuche der Bienen
Milzbrand
Newcastle-Krankheit
Pest der kleinen Wiederkäuer
Pockenseuche der Schafe und Ziegen
Psittakose
Rauschbrand
Rifttal-Fieber
Rinderpest
Rotz
Salmonellose der Rinder
Schweinepest
Spongiforme Rinderenzephalopathie
Stomatitis vesicularis
Tollwut
Traberkrankheit
der Schafe und Ziegen
Trichomonadenseuche der Rinder
Tuberkulose der Rinder
Vesikuläre Schweinekrankheit
Vibrionenseuche der Rinder
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Bricht eine anzeigenpflichtige Seuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch
einer solchen Seuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere unverzüglich
der zuständigen Behörde (oder einem amtlichen Tierarzt) Anzeige zu machen und die kranken
oder verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht,
fernzuhalten.