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Nicht zuletzt sind die TGD gefordert, wenn es um die fachliche Entscheidungsfindung bei der
Bekämpfung von Tierseuchen und Tiererkrankungen oder um Stellungnahme,
Ausarbeitungen
u. ä. von gesetzlichen Bestimmungen oder freiwilligen Bekämpfungsprogrammen für bestimmte
Tiererkrankungen geht.
Ende 1993 wurde der SächsTSK die fachtechnische Aufsicht über die tierschutzgerechte Tö-
tung von Schweinen bei einem eventuellen Schweinepestausbruch übertragen. Dazu wurden
die materiell-technische Ausrüstung in der SächsTSK angeschafft
und gelagert und ein
Wochenenddienst
organisiert.