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Fischgesundheitsdienst
- FGD
Standorte:
Leipzig, Dresden mit Außensteile in Kreba
1 Tierarzt, 1 Tierärztin in Einarbeitung
1 Diplomfischereibiologe,
z. Z. beim Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinäramt
Niesky
tätig.Der Fischgesundheitsdienst
arbeitet - wie alle anderen Tiergesundheitsdienste auch -
nach einer Richtlinie.
Im
Mittelpunkt
der Aufgaben steht die Bearbeitung aller veterinärmedi-
zinischen Fragen zur Zucht, Haltung und Hälterung von Süßwasserfischen (Fischhaltungs-
betrieben).
Anschriften der einzelnen Standorte von Tiergesundheitsdiensten:
Dresden:
Tiergesundheitsdienste der Sächsischen Tierseuchenkasse
Jägerstraße 10
01099 Dresden
Tel.: (0351) 8144247
Chemnitz:
Tiergesundheitsdienste der Sächsischen Tierseuchenkasse
Dresdner Straße 183
09131 Chemnitz
Tel.: (0371) 410240
Tiergesundheitsdienste der Sächsischen Tierseuchenkasse
Bornaische Straße 31/33
04416 Markkleeberg
Tel.: (0341) 3389948 oder 3389949
1.2 Fachliche Arbeit
leipzig:
Die Tiergesundheitsdienste arbeiten nach entsprechenden Richtlinien,
die vom obersten Or-
gan der SächsTSK, dem Verwaltungsrat,
bestätigt worden sind.
Jeder beitragspflichtige Tierbesitzer, der seinen Beitrag an die SächsTSK entrichtet hat, kann
gemäß Leistungssatzung der SächsTSK den tierartspezifischen TGD einmal im Jahr kostenlos
anfordern, wenn in seinem Tierbestand tiergesundheitliche Probleme aufgetreten sind oder
eine Beratung gewünscht wird.
Trotz Rückgang der Tierbestände wächst auch aufgrund personeller und organisatorischer Um-
strukturierung in der Landwirtschaft
die Nachfrage nach schneller und effektiver Beratung und
spezifischen Informationen seitens der Landwirtschaftsbetriebe,
landwirtschaftlichen Organi-
sationen, Zuchtverbänden und Tierärzten. Die Beratung bezieht sich auf neue Rechtslagen,
"Gesetze, Med i kamente, Impfstoffe, Desi nfektionsm ittel, Stalltechn i k, Futterm ittel rezeptu ren,
": ..d. ,ho auf alle Faktoren, die der Gesunderhaltung der Tierbestände, dem Tierschutz und dem
Verbraucherschutz dienen
Ganz besonders wichtig ist die Information der Tierbesitzer über die Gefahr der Einschleppung
von Tierseuchen- und Krankheitserregern.
Hier sind die Tiergesundheitsdienste gefordert, eine
fachlich fundierte Beratung über die Maßnahmen des Tierseuchenschutzes zur Wahrung der
Interessen der
Lahdwirtschaftsbetriebe
zu gewährleisten.