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Während bis Jahresmitte 1993 starker Personalabbau,
eine zum Teil veraltete Melktechnik,
die oft mit Bauteilen anderer Firmen "komplettiert"
wurde, Fütterungsfehler
und eine be-
triebliche Milchleistungssteigerung
im komplexen Zusammenwirken aller Faktoren zu ei-
ner Verschlechterung der Eutergesundheit
geführt haben, konnte 1994 festgestellt
wer-
den, daß im Verlauf des Jahres von der Mehrzahl
der Betriebe den für die Eutergesundheit
entscheidenden Fragen der Milch- und Melkhygiene,
des Herdenmanagements,
der regel-
mäßigen Eutergesundheitskontrolle
und zytologischen Überprüfung mehr Aufmerksam-
keit geschenkt wurde.
Zahlreiche Betriebe erkannten, daß eine intensive tierärztliche Betreuung der Bestände im
Sinne einer präventiven Veterinärmedizin für die Erhaltung und Verbesserung der Euterge-
sundheit und Rohmilchqualität
entscheidend ist.
Während im I. Halbjahr 1993 noch 43
%
der sächsischen Betriebe nach Inkrafttreten der
Richtlinie 92/46/EWG den Grenzwert
von 400.000 Zeilen/mi
überschritten,
sind es 1994
<
10
%.
Darüber hinaus wurde laut Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit
und Familie zur Durchführung des amtlichen Eutergesundheitsdienstes des Freistaates Sachsen
vom 10. Juli 1992 der Eutergesundheitsdienst
nach
§
23 des Sächsischen Ausführungsgesetzes
zum Tierseuchengesetz mit einer hoheitlichen Aufgabe betraut.
Die Heraushebung des hoheitlichen Aspektes aus den Gesamtaufgaben ist deshalb notwendig,
weil bei den landesrechtlichen Auslegungen der gesetzlichen Grundlagen von den verschie-
denen Arbeitsgruppen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt wurden.
Der Euterge-
sundheitsdienst
dient daher in erster Linie der Sicherung lebensmittelhygienischer
Normen.
Die Organisation des Eutergesundheitsdienstes obliegt der Sächsischen Tierseuchenkasse in
Zusammenarbeit
mit den Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinärämtern und der Landes-
untersuchungsanstalt
für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen.
Bei Verdacht, daß die tiergesundheitlichen Erfordernisse nicht erfüllt sind, führen unter Lei-
tung des Amtstierarztes die im Eutergesundheitsdienst
tätigen Tierärzte Kontrollen der Milch-
und Melkhygiene,
der Melktechnik und Eutergesundheit unter Hinzuziehung des Hof tierarztes
und der anderen Beratungsdienste,
z. B. des Bereiches Qualitätsberatung des Sächsischen
Landeskontrollverbandes (LKV) durch. Im Ergebnis der amtlichen Kontrolle werden schließ-
lich von dem Eutergesundheitsdienst
oder einem vom Amtstierarzt beauftragten praktizieren-
den Tierarzt Maßnahmen zur Sanierung erarbeitet.
Der Verdacht auf Vorliegen von Eutergesundheitsstörungen ist dann gegeben, wenn der LKV
dem Amtstierarzt
eine Überschreitung der Tankmilchzellzahl
gemäß
§
2 (8) der Milchgüte-
Verordnung und Pkt. 2.1.1 des Erlasses zur Durchführung des amtlichen Eutergesundheits-
dienstes mitteilt. Hinweise auf Eutergesundheitsstörungen ergeben sich aus den Ergebnissen
der bakteriologischen Milchuntersuchungen.
Die SächsTSK förderte 1993 gemäß Leistungssatzung die Maßnahmen zur Verbesserung von
Eutergesundheit
und Rohmilchqualität
in folgendem Umfang:
1.
Der Betrieb erhielt 1993 eine Beihilfe für eine und 1994 für zwei bakteriologische
Milchprobenuntersuchung
pro Kuh und Jahr in Höhe von 0,50 DM/Probe auf der
Grundlage der an die SächsTSK gemeldeten Kuhzahl, für die Beiträge gezahlt wurden.
2.
Außerdem wurden Kosten zur Abklärung weiterer Ursachen für Eutererkrankungen
übernommen,
wenn diese Untersuchungen auf Veranlassung der Fachspezialisten des
Eutergesu ndheitsd ienstes erfolgten.