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leistungen der SächsTSK im Jahr 1993
Entschädigungen
Die SächsTSK zahlte im Jahr 1993 gemäß Festlegungen im Tierseuchengesetz für Ent-
schädigungen infolge anzeigepflichtiger
Tierseuchen bei den einzelnen
Tierarten
folgende
Beträge:
Tier
Sachverhalt
DM
Rind
Leukose
8.842.510,23
Tuberkulose
3.746,92
Brucellose
741.764,49
Salmonellose
108.745,19
Tollwut
10.500,00
Schwein
Aujeszkysche
Krankheit
1.696.848,10
Schweinepest-
abklärung
2.408,03
Schaf
Tollwut
273,69
Geflügel
Newcastle Disease
7.663,50
Bienen
Bösartige Faulbrut
4.237,50
11.418 .697,65
Tierkörperbeseitigung
Für die Tierkörperbeseitigung mußten im Jahre 1993 insgesamt 5.827.338,96 DM aufgewandt
werden.
Ab Inkrafttreten des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz
(SächsGVBI. Nr. 1 vom
11.
Januar 1993 werden zwei Drittel der Kosten für Vieh im Sinne des
Tierseuchengesetzes sowie für Süßwasserfische über die SächsTSK ausgezahlt, wovon jeweils
die Hälfte das Land und die SächsTSK übernehmen.
Der Anteil der SächsTSK ist aus Beiträgen der Tierbesitzer für die einzelnen Tierarten zu finan-
zieren. Für die Schweine- und Schafkasse übersteigen diese Kosten 50
%
der Beiträge, so daß
für Tierbesitzer von Schweinen und Schafen eine Beitragserhöhung unumgänglich ist.
Amtlich angewiesene Untersuchungen
Gemäß Leistungssatzung der SächsTSK und Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsmini-
steriums für Soziales, Gesundheit und Familie wurden für amtliche Untersuchungen in den
einzelnen Tierkassen folgende Beträge bezahlt: