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Von den an der Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
durchgeführten Maedi- und Brucelloseuntersuchungen
wurden sowohl
den zuständigen
Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinärämtern der Kreise als auch den Schafhaltern schrift-
liche Befunde als Nachweis übergeben.
In vier Schafbeständen mit Chlamydienabort
erfolgten Abstimmungen zu den Bekämpfungs-
maßnahmen mit den Tierbesitzern und Hoftierärzten.
Da der enzootische Schafabort-Impfstoff
seit Ende 1992 infolge Verlagerung der Impfstoffher-
stellung nicht mehr zur Verfügung stand, wurde für zwei Bestände in Zusammenarbeit
mit der
Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits-
und Veterinärwesen Sachsen, Institut
Chemnitz, ein bestandsspezifischer
Impfstoff hergestellt und mit Genehmigung der zuständi-
gen Behörde eingesetzt. Aussagen zum Erfolg der Impfung stehen zur Zeit noch aus.
Bei Verlammungen ist für 1994 auch eine Beihilfe für Blutprobenentnahmen und die Bezah-
lung der Untersuchungskosten auf Chlamydiose und Brucellose durch die SächsTSK vorgese-
hen.
Die Fachkenntnisse des Schafgesundheitsdienstes kamen auch in Stellungnahmen zum Ent-
wurf einer EG-Richtlinie zur CAE-Sanierung von Ziegenbeständen;
Einschätzung der Notwen-
digkeit einer Borna-Impfstoffproduktion;
zu Anforderungen an die Milchziegenhaltung zum
Ausdruck.
Des weiteren konnten in Arbeitsberatungen mit dem Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband
und zu dessen Mitgliederversammlungen als auch in mehreren Schäferversammlungen der staatli-
chen Landwirtschaftsämter Aufgaben, Organisation und Leistungen der SächsTSK als auch die
aktuellen Schafkrankheiten (Endo-, Ektoparasiten, Chlamydienabort,
Moderhinke) und das Maedi-
Sanierungsprogramm im Freistaat Sachsen erläutert werden.
157 durchgeführte Bestandsuntersuchungen und Beratungen (ca. 8.000 Schafe umfassend), 31
Untersuchungen von Jungböcken und das Engagement in der bezirklichen Arbeitsgruppe "Um-
weltverträgliche Tierhaltung",
mit der 14 Betriebe mit 20 Beständen begutachtet wurden, las-
sen den Arbeitsumfang des Schafgesundheitsdienstes erkennen.
2.5 Geflügelgesundheitsdienst
Im Vordergrund der Tätigkeit des Geflügelgesundheitsdienstes standen 1993 Beratungen der
Tierbesitzer zu Tierkrankheiten und Tierseuchen, wobei
selbstverständlich auch Fragen der
Reinigung und Desinfektion,
der Fütterung, der Haltung und des Tierschutzes beantwortet
wurden.
Gemäß Leistungssatzes der SächsTSK wurden bei tiergesundheitlichen Problemen in einigen
Beständen durch den Geflügelgesundheitsdienst
diagnostische Untersuchungen veranlaßt, die
für die Mitglieder der SächsTSK kostenlos sind.
in .gerneinsamen Beratungen mit Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales,
Gesundheit
und Familie, der Regierungspräsidien,
der Landesuntersuchungsanstalt
für das
Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen und dem Sächsischen Geflügelwirtschaftsverband
wurde die Richtlinie zur Bekämpfung der Salmonelleninfektion in Hühnergeflügelbeständen
des Freistaates Sachsen vom 20. April 1993 (SächsABI. S. 851) erarbeitet.
.
Auf dieser Grundlage wurde der Geflügelgesundheitsdienst
ab Mai 1993 in den Betrieben
tätig, die sich dem freiwilligen Bekämpfungsprogramm angeschlossen haben. Das Programm-
dient der gezielten Verminderung der Slamonella enterititis- (S.e.) und Salmonella typhi murium-
(S.t.m.) Kontamination.
Bisher haben sich im Freistaat Sachsen 22 Frischeierbetriebe,
1 Mast-