Seite 7 - Jahresbericht_Vorlage

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Unter Beachtung der Tatsache, dass Tierbesitzer mehrere Tierarten gleichzeitig halten, sind in der
SächsTSK 16 699 Tierbesitzer gemeldet.
Bei dieser Zahl ist zu berücksichtigen, dass Bienen- und Rassegeflügelvereine als ein Tierbesitzer
je Verein geführt werden.
Die Anzahl der bei der SächsTSK gemeldeten Pferde und Pferdebesitzer ist weiter angestiegen.
Rückläufig ist jedoch die Anzahl der gemeldeten Rinder und Schweine. Die Anzahl der Rinder-
halter im Jahr 2000 erhöhte sich, was jedoch wahrscheinlich auf eine besser wahrgenommene
Meldepflicht zurückzuführen
ist.
Viele Tierbesitzer kommen verantwortungsbewusst sowohl der fristgemäßen Meldung der Tiere als
auch der Beitragszahlung nach.
Leider musste im Jahre 2000 für neun Tierbesitzer (1996 waren es noch 95 Tierbesitzer) Zwangs-
geld wegen
ichtmeldung angedroht und in sieben Fällen festgesetzt werden. Drei Fälle davon
wurden dem Gerichtsvollzieher übergeben.
Für ausstehende Beitragszahlungen mussten 806 Mahnungen, davon 72 Vollstreckungsersuchen,
erstellt werden. Sechzehn Anträgen auf Stundung der Beiträge wurde stattgegeben.
Für Rinder, Schweine und Geflügel konnten ab 1996 Beitragsgutschriften ab einer bestimmten
Tierzahl beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für ein geringeres seuchenhygienisches Ri-
siko gegeben waren. 1997 wurde die Gewährung von Beitragsgutschriften auch auf Süßwasserfi-
sche erweitert. Allerdings sind bei den oben genannten Tierarten nicht alle Tiergruppen für eine
Beitragsgutschrift vorgesehen.
Einzelheiten sind der jeweils gültigen Beitragssatzung zu entnehmen.
Für die zu zahlenden Beiträge der Jahre 1998 und 1999 erfolgten nachstehende Beitragsgut-
schriften in den Jahren 1999 und 2000:
Beitragsgutschriften
für
1999
2000
folgende Tierarten
DM
DM
Rinder über 2 Jahre
110044,20
101 722,80
Schweine bis 50 kg
47 445,30
57083,40
Schweine über 50 kg
Zuchtschweine
16052,10
17276,70
Mastschweine
21 051,90
22 255,20
Geflügel
7 932,31
15344,04
(Hühner, Enten, Gänse,
Perl- und Truthühner)
Süßwasserfische
771,44
572,58
Speiseforellen, Rf 1 und Rf O _ V und
andere Salmoniden
Ab 2001 erhalten Betriebe, die anerkannt BHV1-frei gemäß BHV1-Verordnung sind, eine Gut-
schrift von 0,60 DM pro gemeldetes Rind, unabhängig ob die BHV1-Freiheit bereits arn Jahresan-
fang bestand oder im Laufe des Jahres anerkannt wurde.
Die Angaben der Antragsteller werden amtlich überprüft.
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