Kontakt zum Fischgesundheitsdienst

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Veröffentlichungen zur Fischgesundheit

Die als Jahresberichte veröffentlichten Artikel und Auswertungen liegen auch vor.

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02. März 2023

Welche Rolle spielt die Schlafkrankheit des Karpfens…

Zu diesem Thema hielt der Fischgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse anlässlich des Fachtages…
01. Oktober 2021

Das neue EU-Tiergesundheitsrecht – was bedeutet es…

Der Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law, AHL = Verordnung (EU) 2016/429)
05. November 2020

Tierschutzgerechter Einsatz von Köderfischen beim Raubfischangeln

Einleitung Die gesellschaftliche Sicht auf den Tierschutz hat sich in den letzten…
05. November 2020

Nachweis des Aal-Herpesvirus (Anguillid Herpesvirus 1, AngHV-1)…

Anfang August 2018 sandte der Fischgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse an die Landesuntersuchungsanstalt…
26. September 2018

Auswirkungen des „Jahrhundertsommers“ 2018 auf sächsische Fischbestände

Seit dem Beginn der systematischen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 war der Sommer…
13. Juli 2017

Vorlage zur Erstellung eines betrieblichen Maßnahmenplans zur…

Fischhalter sind verpflichtet einen betrieblichen Maßnahmenplan zu erstellen.
28. September 2016

Deutschlands erste Teichwirtschaften in Sachsen als KHV-frei…

Teichwirtschaft Koselitz und Kodersdorf befinden sich jetzt in Bezug auf die Koi-Herpesvirus…
07. Juli 2015

Warum nicht mehr Forellen produzieren?

Informationen zum Furunkuloseprojekt des Fischgesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse. 13,7 kg (Fanggewicht) Fisch…
26. Juni 2014

Geschwürbildung beim Karpfen

Von Fischern und Anglern entdeckt.
11. Dezember 2013

Digenea

Von Fischern und Anglern entdeckt.
15. Mai 2012

Vergleich von diagnostischen Methoden zum Nachweis der…

Projektbericht - gefördert aus Mitteln der Fischereiabgabe des Freistaates Sachsen
01. März 2012

PH-Wert-Entwicklung nach Branntkalkausbringung

Das Ausbringen von Kalk durch Hubschraubertechnik ist gängige Praxis bei der Düngung…
19. September 2011

Der Anlagenpass gemäß Fischseuchenverordnung

Der Fischgesundheitsdienst informiert.
01. September 2011

KHV Antikörpernachweis im Zusammenhang mit der aktuellen…

Abschlußbericht zum Projekt
21. Dezember 2010

KHV-Sanierung im Freistaat Sachsen

Strategie und erste Erfahrungen.
17. Dezember 2010

Botulismus bei Fischen, eine seltene Spätsommerkrankheit

Fallbericht zu Botulismus in einer Forellenzucht.
12. November 2010

Verhalten bei Verdacht auf Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV-I) in…

Merkblatt für Fischereiunternehmen
12. November 2010

Maßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung

Wichtige und nützliche Informationen.
05. November 2010

Welssterben durch Iridovirusinfektion

Im Hochsommer diesen Jahres kam es in einem Teich bei in Monokultur…
13. Dezember 2008

Die Furunkulose der Salmoniden

Eine sehr weit verbreitete Fischkrankheit.

Tierschutzgerechter Einsatz von Köderfischen beim Raubfischangeln

  1. Einleitung

Die gesellschaftliche Sicht auf den Tierschutz hat sich in den letzten Jahren durch die fortschreitende Urbanisierung der Bevölkerung gewandelt. Bei Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Deutschen Kaiserreich im Jahr 1900 wurden Tiere ursprünglich als „Sache“ eingestuft.  Spätestens nach der Novelle des Tierschutzgesetzes von 1986, in der die „Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf“ postuliert wurde, musste selbst diese alte Regelung im BGB revidiert werden. Der heute gültige Paragraf 90a BGB sagt entsprechend aus: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.“

Der veränderte Blick auf das Tierwohl hatte und hat auch auf den Umgang mit Fischen erhebliche Auswirkungen. In Anwendung des Grundsatzes des § 1 des Tierschutzgesetzes, dass „niemand … einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ (darf), hat sich auch der Anspruch an die Berufs- und Angelfischerei gewandelt. Dies betrifft sowohl die Frage nach dem  Angeln an sich, wie auch  den Einsatz  und Umgang mit Köderfischen. Dass der Einsatz von lebenden Köderfischen, die minuten- oder sogar stundenlang am Angelhaken zappeln und denen dabei Leiden bzw. Schäden zugefügt werden, heutzutage verboten ist, steht sicher außer Frage.  Jedem Angler ist klar, dass auch mittels toten Ködern und der entsprechenden Technik Raubfische gefangen werden können. Konsequenterweise ist der Einsatz von lebenden Köderfischen heute in Sachsen per Gesetz untersagt. Nach § 6 der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO) sind Köderfische vor dem Anbringen an den Angelhaken waidgerecht zu töten. Im Zusammenhang mit Kontrollen durch die Fischereiaufsicht stellte sich in der Vergangenheit die Frage, woran einerseits der Kontrolleur sicher erkennen kann, wann es sich um einen waidgerecht getöteten Köderfisch handelt und andererseits, was seitens des Anglers als waidgerechte Tötungsmethode anerkannt wird.


  1. Fang von Köderfischen

Nach § 19 Abs. 1 Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG) kann Anglern der Fang von Köderfischen per Erlaubnisvertrag (= Angelkarte) übertragen werden. Das ist bei allen Mitgliedsverbänden des Landesverbandes Sächsischer Angler (LVSA) erfolgt. Die in den Mitgliedsverbänden des LVSA organisierten Angler dürfen demnach gemäß § 6 Abs. 2 SächsFischVO in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Januar Köderfische mit einem Senknetz mit einer Seitenlänge von bis zu 1,50 m fangen.


  1. Töten von Köderfischen

Für den Fang anderer Fische dürfen  nur tote Köderfische verwendet werden.

Wie ein Fisch tierschutzgerecht betäubt werden sollte, regelt die Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV). Die dort aufgeführten Methoden gelten u.a. im Zusammenhang mit dem Schlachten oder Töten bei Fischen und können auch auf das Betäuben von Köderfischen angewendet werden.

In Anwendung  der Tierschutzschlachtverordnung besteht das Töten für Wirbeltiere immer aus dem zusammenhängenden Vorgang von Betäuben und unmittelbarem Entbluten bzw. Schlachten.  Als zulässige Betäubungsverfahren für Köderfische kommt für die Angler in der Praxis nur ein stumpfer Schlag auf den Kopf in Frage, auch eine elektrische Betäubung wäre möglich ist aber unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften nicht praktikabel. Aale dürfen anschließend durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf getötet werden. Dabei empfiehlt sich der Einsatz sogenannten Aaltöters. 

Köderfische sind so zu betäuben, dass sie schnell und unter Vermeidung von Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit versetzt werden. Der betäubende Kopfschlag darf deshalb nur erfolgen, wenn anschließend und möglichst rasch das vollständige Entbluten erfolgt oder in Ausnahmefällen (bei sehr kleinen Fischen) ein die Wirbelsäule unmittelbar hinter dem Kopf durchtrennender Schnitt erkennbar ist. Um wiederum vermeidbare Leiden zu minimieren, ist der Kopfschlag mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig auszuführen. Für Köderfische eignet sich ein „Fischtöter“ aus dem Angelladen oder im Notfall die schmale Seite eines Messerhefts. Ein sicheres Zeichen der ausreichenden Betäubung ist das Ausbleiben des Augendrehreflexes.

Sofort nach dem Betäuben ist mit dem Entbluten zu beginnen oder der oben genannte Schnitt zu setzen. Die Entblutung hat zu erfolgen, solange das Tier empfindungs- und wahrnehmungsunfähig ist. Für die in der Regel nur wenige Zentimeter langen Köderfische hat die Entblutung am einfachsten durch einen Kehlschnitt mittels Schere oder Messer zu erfolgen. Der Kehlschnitt oder Kiemenbogenrundschnitt stellt sicher, dass  die lebenswichtigen Blutgefäße zwischen Kiemen und Herz durchtrennt werden und die Entblutung möglichst schnell erfolgt. Ein sogenannter Herzstich kann das nicht gewährleisten. Niemand ist bei kleinen Fischen in der Lage, von außen die Position des Herzens eindeutig zu  bestimmen. Außerdem erfolgt die Durchblutung des einfach konstruierten Herzens bei den wechselwarmen Fischen sehr langsam und die vorhandene Blutmenge ist sehr gering.  

Die Anwendung des für die Tötung von (kleinen) Köderfischen zu fordernden Entblutungsschnitts, der nur unter den oben genannten Ausnahmen immer erfolgen sollte, hat eigentlich nur Gewinner:

  1. Der Angler handelt gemäß den gesellschaftlichen Erwartungen verantwortungsvoll gegenüber der Kreatur und verhält sich damit tierschutzgerecht.
  2. Der Angler kann sich sicher sein, bei einer Kontrolle durch die Fischereiaufsicht nicht in den Verdacht zu geraten, mit einem lebenden oder nicht sachgerecht getöteten Köderfisch zu angeln und verhindert somit die Eröffnung eines unnötigen Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahrens.

  1. Praktischer Einsatz von Köderfischen

Als Köderfische dürfen alle im gleichen Gewässer gefangenen Fische genutzt werden, die keine Schonzeit haben. Art und Größe des (immer toten!) Köderfischs richten sich nach der Zielfischart. Üblicherweise werden solche Fische als Köder eingesetzt, die der Angler nicht selbst als Lebensmittel verwerten kann.

Köderfische müssen nach § 12 Abs. 3 SächsFischVO in dem Gewässer verwendet werden, in dem sie gefangen worden sind. Diese Vorschrift ist aus seuchenhygienischen Gründen unabdingbar und soll die Übertragung von Fischkrankheiten verhindern.

Versteht man den Hintergrund der genannten Gesetzesvorschrift, wird im Umkehrschluss klar, dass handelsübliche, zum menschlichen Verzehr zugelassene und konservierte Fische grundsätzlich zum Köderfischangeln verwendet werden können, auch und obwohl sie natürlich nicht aus dem Gewässer stammen, aus dem sie gefangen wurden. So könnte z.B. ein Salzhering aus der Ostsee sehr wohl als Köder eingesetzt werden, wie auch die konservierten Köderfische aus dem Angelzubehörladen. Hier empfiehlt sich in jedem Fall anhand der vorhandenen Verpackung beweisen zu können, dass der Köderfisch erworben worden ist.

Abschließend sei angemerkt, dass Angler, die im Sinne des Tierschutzes verantwortungsbewusst handeln und die hier beschriebenen Regelungen und Hinweise beachten, mittels totem Köderfisch oder Teilen von diesem weiter erfolgreich auf Raubfische angeln können und sollen. Petri Heil!


Dr. Gert Füllner, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Fischereibehörde

Dr. Grit Bräuer, Sächsische Tierseuchenkasse, Fischgesundheitsdienst

Nachweis des Aal-Herpesvirus (Anguillid Herpesvirus 1, AngHV-1) beim Europäischen Aal in Sachsen

 

Anfang August 2018 sandte der Fischgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen, Standort Dresden, Probenmaterial eines Aales zur Untersuchung ein, welcher in einer Talsperre verendet aufgefunden worden war.


Dabei sollte der Frage nachgegangen werden, ob eine eventuelle Beteiligung von Infektionserregern, insbesondere viraler Erreger, vorlag. Zunächst wurde  eine elektronenmikroskopische Untersuchung von Organproben zum Erregernachweis eingeleitet. Mittels dieser Methodik, die eine Darstellung auch kleinster Objekte auf Organen ermöglicht, konnten im vorliegenden Fall Herpesviruspartikel (Abb.1) anhand ihrer Gestalt identifiziert werden, die den elektronenmikroskopischen Befund einer Herpesvirusinfektion zweifelsfrei zuließen.

Abbildung. 1: Herpesvirus, Aal (intaktes Viruspartikel)

Um das nachgewiesene Herpesvirus näher zu typisieren, waren jedoch weitere Untersuchungen erforderlich. Hierbei kam eine molekularbiologische Methode zum Nachweis spezifischer Erbgut (Genom) -anteile in Form der Polymerase Kettenreaktion (PCR) zum Einsatz.

Diese moderne molekulare Methode ist heutzutage eine routinemäßig verwendete Standardmethode in der veterinärmedizinischen Erregerdiagnostik. Da an der LUA Sachsen keine Methode für den spezifischen Nachweis von Aal-Herpesviren (Anguillid Herpesvirus 1, AngHV-1) zur Verfügung stand, wurde zuerst eine Herpesvirus Consensus PCR durchgeführt, welche in der Lage ist, eine Vielzahl verschiedener Herpesviren anhand ihres Erbguts nachzuweisen.

Mit dieser eingesetzten Methode konnte bei den Organproben ein für Herpesviren spezifisches Erbgutfragment vervielfältigt (Abbildung 2) und somit das Ergebnis des elektronmikroskopischen Nachweises molekular bestätigt werden.

Die darüber hinaus durchgeführte Sequenzierung zur weiteren Entschlüsselung des nachgewiesenen Erbgutes und ein Vergleich der erhaltenen Ergebnisse mit einer Datenbank für Sequenzdaten, der sogenannten Genbank, bestätigte, dass es sich bei dem nachgewiesenen Herpesvirus um das Aal-Herpesvirus - Anguilla Herpesvirus 1 (AngHV-1) handelte (nicht dargestellt). Somit konnte in Sachsen die Infektion eines Aals mit diesem Erreger erstmalig lückenlos abgeklärt und bestätigt werden.

Abbildung  2: Nachweis von Herpesvirus-spezifischen Erbgutes in der Organprobe und Sichtbarmachung mittel Agarose-Gelelektrophorese

Infektionen mit dem Aal-Herpesvirus kommen in Aquakulturanlagen in Deutschland immer wieder vor (LfL 2013, Kullmann et al., 2017). Die klinischen Symptome dieser Infektion variieren von Ausbruch zu Ausbruch sowie von Fall zu Fall und äußern sich überwiegend in vermindertem Reaktionsvermögen, Blutungen und tieferliegenden leichten Wunden auf der Haut und Flossen sowie Kiemenepithelschwellung (Abb. 3a & 3b). Unter bestimmten Umständen können dabei Verluste von bis zu 60% auftreten (Haenen et al., 2002; Lehmann et. al., 2005; LfL, 2013). Obwohl die Erkrankung grundsätzlich bekannt und jetzt auch der Nachweis erfolgt ist, ist die Bedeutung bzw. die Ausbreitung dieser Virusinfektion bei Aalen in Sachsen bislang nicht bekannt. Aus diesem Grund wurde an der LUA Sachsen für weitere Abklärungsuntersuchungen eine AngHV-1-spezifische PCR etabliert, die zur weiteren Verwendung und Diagnostik zur Verfügung steht.

Die Bestände des europäischen Aals haben sich in den vergangenen Jahrzehnten drastisch reduziert. Als Gründe für den Rückgang werden neben der Überfischung, Schäden durch Kormorane sowie Turbinen von Wasserkraftwerken auch Infektionserreger vermutet (ICES, 2017). 

Weiterhin wurde auch in den letzten Jahrzehnten festgestellt, dass mehrere schwere Krankheitsausbrüche bei Wild- und Zuchtfischen in Zusammenhang mit Herpesvirus-Infektionen stehen. In vielen der wichtigsten Aquakulturarten wie Karpfen, Lachs, Wels, Stör und Aal wurden Herpesviren identifiziert (Hanson et al., 2011).

Auch aus gezüchteten europäischen und japanischen Aalen (Aal canonica) in Japan konnte das Aalherpesvirus isoliert werden (Sano et al., 1990). Ergebnisse verschiedener Untersuchungen deuten darauf hin, dass asiatische und europäische Aal-Herpesvirusisolate als ein einheitlicher Virusstamm betrachtet werden können (Walzte et al., 2009), welcher als Anguilla-Herpesvirus 1 (AngHV1) bezeichnet wird.

 

Abbildung 4: Vorkommen  von Aal  in Sachsen. Nachweise nach (rot) und vor (gelb) 2005, Quelle: Sächsische Fischdatenbank SaFiDB

 

Abbildung 3b: Pockenartige Veränderungen der Haut, die vermutlich auf Aal-Herpesvirus-Infektion zurückzuführen sind  (Quelle: Lehmann et. al., 2005)

Das Aal-Herpesvirus wird zunehmend mit Verlusten von Aalen, auch in Wildfischbeständen, in Verbindung gebracht (Kemptner et al., 2014; Kullmann et al., 2017). Dies könnte die aus verschiedenen Gründen ohnehin beunruhigende Bestandssituation des europäischen Aals (ICES, 2017; WWF, 2017) weiter verschärfen.

Zur schnellen Verbreitung von Krankheiten und Krankheitserregern trägt zunehmend der weltweite Handel und Transport von Fischen bei. Daher sollte die Überwachung des Gesundheitszustands von Aalen unter Einbeziehung von Infektionserregern besondere Aufmerksamkeit erhalten. Entsprechend dem vorliegenden Beispiel, in dem der Herpesvirusnachweis elektronenmikroskopisch und nachfolgend der Genomnachweis von AngHV-1 mithilfe der PCR-Methode mit einer hohen Empfindlichkeit erbracht wurde, halten sich die Laborkosten in einem vertretbaren Rahmen. Der Status-quo des Europäischen Aals in Sachsen ist leider bisher nicht ausreichend erkundet. Während beispielsweise die Infektion mit dem Schwimmblasennematoden Anguillicola crassus in Sachsen flächendeckend zu sein scheint (LfULG, 2016), belegt der positive Nachweis zwar das Vorkommen von AngHV-1 in sächsischen Gewässern, genauere Daten liegen jedoch nicht vor (Abb.4).

Abbildung 4: Vorkommen  von Aal  in Sachsen. Nachweise nach (rot) und vor (gelb) 2005, Quelle: Sächsische Fischdatenbank SaFiDB

 

Über das Vorhandensein möglicher Vektoren (Überträger) für AngHV-1 in offenen Gewässern, welche die Übertragung von Viren in die natürliche Umgebung bewirken können, liegen jedoch keine Informationen vor. In Anbetracht der Tatsache, dass in den letzten Jahren eine vermehrte Aalsterblichkeit in Europa beobachtet wurde (WWF, 2017), sollte die virologische Untersuchung sowohl bei Verlustgeschehen als auch bei der Überwachung von Beständen mit einbezogen werden.

Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fischgesundheitsdienst und der LUA Sachsen bietet den sächsischen Beständen und Anglerverbänden die Möglichkeit einer qualifizierten Beratung bzw. Abklärungen der Krankheitsursachen an. Auf Grund dessen empfehlen wir, nach vorheriger Absprache mit dem Fischgesundheitsdienst, verendet aufgefundene Aale labordiagnostisch untersuchen zu lassen.

Die Literatur zum Beitrag ist beim Autor erhältlich


Text: Dr. Aemero Muluneh, Fachtierarzt für Virologie, Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Veterinärmedizinische Diagnostik, Dresden

Auswirkungen des „Jahrhundertsommers“ 2018 auf sächsische Fischbestände

Seit dem Beginn der systematischen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 war der Sommer in Sachsen noch nie wärmer als 2018 und nur einmal (1911) trockener, schreibt der Deutsche Wetterdienst auf seiner Internetseite www.dwd.de. Und: Die Monate April bis August waren insbesondere in Nord- und Ostdeutschland von einer extremen Trockenheit geprägt, die vielerorts zu einer Austrocknung der Böden und zu Wassermangel führte.

Natürlich blieb das nicht ohne Folgen für die sächsischen Fischbestände. Fische als wechselwarme Tiere sind in besonderem Maße abhängig von der Wassertemperatur. Sie benötigen artspezifische optimale Temperaturbereiche, um alle Körperfunktionen bestmöglich aufrechterhalten zu können. Die maximal tolerierbaren Temperaturen wurden in mindestens drei Betrieben mit Forellenhaltung überschritten. Bei 27 °C sowohl im stehenden als auch im fließenden Gewässer kam es in der Folge zu einem Totalverlust bei den Regenbogenforellen, die eine Vorzugstemperatur von 12 bis 16 °C beanspruchen. Dazu kommt, dass in Abhängigkeit von der steigenden Wassertemperatur die Menge des im Wasser gelösten Sauerstoffs abnimmt, was v.a. für Salmoniden mit einem Sauerstoffbedarf von 6 bis 9 mg/l verheerende Folgen hat.

In der Karpfenteichwirtschaft ist die hohe Wassertemperatur an sich unproblematischer, da die wärmeliebenden Karpfen sich auch noch bei 30 °C wohl fühlen. Ihr Temperaturoptimum liegt bei 23 bis 28 °C. Das Aufkommen der Karpfenbrut wird in diesem Jahr überwiegend als sehr gut eingeschätzt – aufgrund der klimatischen Bedingungen.

Wenn gleichzeitig andere Wasserparameter entgleisen, kann es aber auch in Karpfenteichen zu Problemen kommen. Wie oben erwähnt, nimmt die Sauerstoffbindungskapazität mit zunehmenden Wassertemperaturen ab. Bei fehlendem Wasserzulauf, nicht vorhandenem Wind und ausbleibendem Niederschlag findet auch kaum noch ein Sauerstoffeintrag von außen in die Teiche statt. Wenn durch Wärme und Sonneneinstrahlung geförderte Algenblüten im Rahmen ihres natürlichen Lebenszyklus absterben, wird bei der Zersetzung der Biomasse zusätzlich Sauerstoff gezehrt. So kam es zu mehreren Verlustgeschehen in Karpfenteichen durch Sauerstoffmangel. In einigen Fällen kam begünstigt durch die hohen Temperaturen noch eine toxische Blaualgenblüte dazu, die an Karpfenverlusten beteiligt war. Fischer berichteten, dass sich Speisekarpfen zur Vermeidung von Kontakt mit den Algenwolken in den Schilfgürtel zurückgezogen hatten, sich dann aber aufgrund von fallenden Wasserständen nicht mehr daraus befreien konnten und dort verendeten.

Aufgrund des umfangreichen Wassermangels, insbesondere an Quell- oder Himmelsteichen, wurden die ersten Notabfischungen bereits im Juli durchgeführt. Im August lagen in manchen Teichwirtschaften schon mehr als 50 % der bewirtschafteten Flächen trocken. Die trockenliegenden Flächen verlanden sehr schnell und sind nur mit viel Aufwand wieder herzustellen. Nicht ganz trocken gefallene Teiche mit niedrigen Wasserständen verkrauteten durch die starke Sonneneinstrahlung extrem stark. Durch den Wassermangel besonders belastet sind Gebiete in Nord- und Ostsachsen. Im süd- und mittelsächsischen Raum sind die Einschränkungen geringer, weil die Teiche hier in der Regel tiefer sind. Einige betroffene Teichwirte verzichten 2018 auf die normalerweise erforderlichen Herbstabfischungen, um den Wasserkörper zu erhalten. Derzeit erscheint es fragwürdig, ob der extreme Wassermangel im kommenden Jahr kompensiert werden kann und Besatzmaßnahmen wie gewohnt durchgeführt werden können.

Wirtschaftliche Verluste sind 2018/19 in der Karpfenteichwirtschaft zusätzlich zu erwarten durch steigende Futtermittelpreise wegen der Dürre sowie fehlendem Zuwachs bei den Speisefischen. Bedingt durch Sauerstoffmangel wurde in mehreren Betrieben ab Juli die Fütterung eingestellt, um die Bedingungen für die Fische nicht noch zu verschärfen. Fressen belastet den Kreislauf sowie die Kiemen und erhöht den Sauerstoffbedarf. Bei allzu hohen Temperaturen bzw. geringen Sauerstoffgehalten hören die Karpfen von selbst auf zu fressen. In dem Fall würde das liegengebliebene Futter zersetzt, dabei würde Sauerstoff dem Wasser entzogen. Viele der im September untersuchten ein- und zweisömmrigen Satzfischbestände wiesen aufgrund der eingestellten Fütterung bzw. auch durch den temperaturbedingten höheren Energieverbrauch nur eine mäßige, teils schlechte Kondition auf.

Probleme durch zu hohe Temperaturen in Verbindung mit zu geringen Sauerstoffgehalten mussten ebenfalls bei Wildfischen festgestellt werden. Es kam zu mehreren Fischsterben in Fließgewässern. In zwei großen, tiefen Seen bildete sich eine extrem stabile Schichtung mit einer sauerstoffarmen bis -freien Zone in der Tiefe. Im oberflächlichen Bereich war zwar aufgrund von Photosynthese der Schwebalgen ausreichend Sauerstoff enthalten, aber auch hier herrschten für Fische lebensfeindliche Bedingungen durch stark erhöhte pH-Werte und Temperaturen. Alle Fischarten waren betroffen. Besonders hohe Verluste waren bei den Weißfischen und Flussbarschen zu verzeichnen, etliche kapitale Raubfische (Hecht, Zander, Wels) waren ebenfalls verendet. Insgesamt wurden durch die Angelfreunde mehr als zwei Tonnen Kadaver abgelesen und über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt.

Artspezifische Vorzugstemperaturen gelten außerdem auch für Erreger von Fischkrankheiten. So wirkten die Umweltbedingungen im Sommer 2018 - neben anderen Faktoren – fördernd für die Ausbreitung verschiedener viraler Erkrankungen wie Infektionen mit dem Aal-Herpesvirus (AHV-1) oder dem Stör-Iridovirus (WSIV). Bereits im Mai mussten die ersten Koi-Herpesvirus (KHV) -Infektionen in Verbindung mit hochgradigen Verlusten in verschiedenen Karpfenbeständen nachgewiesen werden. Bis Ende September stieg die Anzahl der amtlich festgestellten KHV-Ausbrüche auf knapp 60 Fälle. Einige andere Erkrankungen, beispielsweise die virusbedingte Schlafkrankheit der Karpfen (Carp Edema Virus, CEV), Schwimmblasenentzündung, Wurmstar oder Bandwurmbefall wurden dagegen auffallend selten nachgewiesen. Ein Zusammenhang mit den Witterungsbedingungen kann hier nur vermutet werden. Möglicherweise waren die Umweltbedingungen im Sommer 2018 unmittelbar für diese Erreger ungeeignet. Andererseits bestehen bei komplexen Erkrankungen, an deren Genese Überträger oder Zwischenwirte beteiligt sind, für jeden einzelnen Entwicklungsschritt bzw. Überträger eigene Ansprüche an die Umweltbedingungen. Eine mögliche Ursache für das seltenere Auftreten bestimmter Krankheiten könnte also auch in unzureichenden Bedingungen für Überträger oder Zwischenwirte liegen. Nicht zuletzt ist auch das Immunsystem der Fische temperaturabhängig und im artspezifischen Optimalbereich am effektivsten. Demnach ist davon auszugehen, dass zumindest Karpfen sich mit ihrer körpereigenen Abwehr erfolgreich gegen einige Krankheitserreger zur Wehr setzen konnten – sofern genug Wasser und Sauerstoff vorhanden war.


Dr. Kerstin Böttcher, Dr. Grit Bräuer, Fischgesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse 

Warum nicht mehr Forellen produzieren?

Informationen zum Furunkuloseprojekt des Fischgesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse.


13,7 kg (Fanggewicht) Fisch und Fischerzeugnisse wurden 2013  in Deutschland pro Kopf konsumiert. Damit liegt  der Fischverbrauch in Deutschland immer noch deutlich unter dem Weltdurchschnitt. Auf Platz fünf der am meisten verzehrten Fische befindet sich inzwischen die Regenbogenforelle, die sich hinter Alaska-Seelachs, Lachs, Hering und Thunfisch einordnet (Quelle: fischinfo.de). Schenkt man der Statistik Glauben, müsste jeder Einwohner in Sachsen ca. 700 g Regenbogenforelle jährlich verzehren und insgesamt würden im Freistaat an die 2800 t Regenbogenforellen an den Verbraucher gebracht werden. Nach vorsichtigen Schätzungen stammt also nur jede 7. verzehrte Regenbogenforelle aus Sachsen. Die Erzeugung von Regenbogenforellen hat sich in den letzten Jahren in Sachsen auf einem nahezu gleichbleibend relativ niedrigen Niveau stabilisiert. Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollen hier nicht näher erläutert werden. Wachstumspotential für die Erzeugung von Regenbogenforellen wird künftig unter anderem in der Aufzucht der Fische in Netzgehegeanlagen (NGA) auf wiederangestauten Tagebaurestseen mit geeigneten pH Werten gesehen. Die Förderung der Investition für die Errichtung von NGA ist inhaltlich in der künftigen Förderperiode AuF/2015 zum Europäischen Meeresfischereifond (EMFF) enthalten. Bei in Netzgehegen und Forellenteichwirtschaften produzierten Regenbogenforellen ist ein guter Gesundheitszustand Voraussetzung für   eine stabile Produktion. Demnach ist bereits beim  Besatzmaterial darauf zu achten, dass nur solche Setzlinge verwendet werden, die zertifiziert frei von verschiedenen Krankheitserregern sind. Während der Aufzuchtperiode sind Forellensetzlinge trotzdem gefährdet mit verschiedenen Krankheitserregern konfrontiert zu werden.  Eine bakteriell bedingte Erkrankung, denen Regenbogenforellen bei schwankenden Umweltverhältnissen relativ schnell ausgesetzt ist, ist die Furunkulose, hervorgerufen durch das Bakterium Aeromonas salmonicida subsp. salmonicida. Furunkulose ist für Fische eine schwerwiegende Erkrankung und kann mit hohen wirtschaftlichen Verlusten einhergehen. Sie äußert sich in der Regel durch blutig eitrige Geschwüre in der Schleimhaut, die nach außen geschlossen sein können, jedoch bis tief in die Muskulatur eindringen. Zur Behandlung sind neben verschiedenen Hygienemaßnahmen über das Futter zu verabreichende antimikrobiell wirksame Substanzen notwendig. Um Forellen prophylaktisch (vorbeugend) vor der Erkrankung zu schützen und den Einsatz von Antibiotika in der Aquakultur auf ein Minimum zu reduzieren, kann der Einsatz einer Vakzine erfolgsversprechend sein.  Andere Fischarten wie z.B. der atlantische Lachs (Salmo salar L.) erkranken ebenfalls an Furunkulose mit der Folge hoher Verluste. Zur Bekämpfung der Furunkulose wird in Lachs und Forellen produzierenden Ländern seit Jahren erfolgreich prophylaktisch vakziniert. Die Impfung wird über Impfautomaten vorgenommen (Abb. 2). In Deutschland ist kein kommerzieller Impfstoff gegen Aeromonas salmonicida subsp. salmonicida erhältlich. Versuche zum Einsatz einer kommerziellen Vakzine wurden in den letzten Jahren nur innerhalb eines Forschungsprojektes bei Felchen (Coregonus lavaretus L.) in Baden-Württemberg mit Erfolg vorgenommen. In Finnland werden Regenbogenforellen vor Besatz von NGA erfolgreich mit der von der Firma Pharmaq (NO) zugelassenen Injektionsvakzine Alpha Ject 3000 behandelt.

Dieser Impfstoff ist in Norwegen, Dänemark, Finnland, Irland, Island und Schweden als Injektionsvakzine zur Anwendung beim atlantischen Lachs zugelassen und wurde bei den Felchen in Baden-Württemberg mit guten Erfolgen getestet.

In Sachsen soll deshalb der Einsatz der Vakzine bei Regenbogenforellen in einer NGA getestet werden. Die Forellensetzlinge werden zum Teil in der Herkunftsanlage, einer Quellwasseranlage im Erzgebirge und zum Teil nach Zukauf von gesunden Fischen in der NGA per Hand geimpft (Abb. 1). Das Projekt soll in den Jahren 2015/16 durchgeführt werden. Nach der Vakzinierung erfolgt eine monatliche Bestandkontrolle mit Erfassung der Daten zur Wasserqualität und Fischgesundheit. Die Finanzierung des Projektes erfolgt nach Beschluss des Verwaltungsrates über die Sächsische Tierseuchenkasse.


   

Abb. 1: Impfung per Hand bei Karpfensetzlingen Foto: Fischgesundheitsdienst

Abb. 2: vollautomatischer Impfautomat Foto: Dr. G. Bräuer

 

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