Vergabestelle

Allgemeine Informationen Die Sächsische Tierseuchenkasse vergibt öffentliche Aufträge über Leistungen (Lieferungen und…

Beitragssatzung

Die Beitragssatzung regelt die Melde- und Beitragspflicht zur Sächsischen Tierseuchenkasse.

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit Die Sächsische Tierseuchenkasse ist bemüht, ihre Websites www.tsk-sachsen.de barrierefrei…

De-Mail-Kommunikation

Seit 2019 bietet die die Sächsische Tierseuchenkasse einen Zugang für Dokumente mit…

Häufige Fragen

Warum muss ich meine Tiere melden? Die Meldung an die Tierseuchenkasse ist…

Aufgaben

Der Schutz vor Tierseuchen ist eine Aufgabe der Tierhalter. Tierseuchenkassen sind Solidargemeinschaften…

Kontakte

Telefonverzeichnis mit Aufgabengebieten der Mitarbeiter der Tierseuchenkasse. Zur Kontaktaufnahme per E-Mail, nutzen…

Organisation

Die Sächsische Tierseuchenkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Gesetze, Satzungen, Verordnungen als Grundlage der Arbeit der Tierseuchenkasse.

Verwaltungsrat der Sächsischen Tierseuchenkasse

Organe der Tierseuchenkasse sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.

Beihilfe- und Leistungssatzungen

Die Sächsische Tierseuchenkasse (nachfolgend TSK) kann Beihilfen & Leistungen für Unternehmen der…

Kontaktformular

Nehmen Sie einfach und schnell mit uns Kontakt auf. Sie sind noch…

Leichte Sprache

Das ist die Internet-Seite von der Tier-Seuchen-Kasse. Wofür es die Tier-Seuchen-Kasse gibt…

Datenschutzerklärung

Diese Erklärung findet Anwendung auf alle Internetseiten der Sächsischen Tierseuchenkasse, es sei…

Kontakte

Telefonverzeichnis mit Aufgabengebieten der Mitarbeiter der Tierseuchenkasse. Zur Kontaktaufnahme per E-Mail, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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De-Mail-Kommunikation

Seit 2019 bietet die die Sächsische Tierseuchenkasse einen Zugang für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur über De-Mail an. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von E-Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt gemäß E-Gouvernement-Gesetz ab 01.07.2014 als Schriftformersatz. An die Tierseuchenkasse adressierte Schriftstücke können nunmehr auch online eingereicht werden.


Die zentrale Eingangsadresse ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Wer eine De-Mail versenden möchte, muss über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Grundlage für den Einsatz von De-Mail sind das E-Gouvernement-Gesetz des Bundes vom 25. Juli 2013 sowie das E-Gouvernement-Gesetz des Freistaats Sachsen vom 9. Juli 2014.


Warum De-Mail?

Die sogenannte De-Mail bietet vielerlei Vorteile. Sie ist zum Beispiel auf dem Transportweg immer verschlüsselt und auch verschlüsselt abgelegt. Ein Mitlesen oder Verändern ist somit nicht möglich. Nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Das setzt natürlich voraus, dass jeder Nutzer vor der Eröffnung eines solchen Kontos sich ausweisen muss. Damit ist gewährleistet, dass sich niemand anderes hinter dieser Identität verstecken kann. De-Mail bietet zudem eine gesetzlich abgesicherte Zustellung. Der Versand, Empfang und die Inhalte dieser Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.

Der Vorteil der Kommunikation per De-Mail ist die sichere, verschlüsselte Übertragung, die die Nachricht vor Einblicken Dritter und Manipulationen schützt. E-Mails werden grundsätzlich ohne Schutz vor unberechtigtem Zugriff übertragen und können daher während der Übermittlung mitgelesen oder verändert werden.

Da vor der Einrichtung eines De-Mail-Zugangs eine Identitätsprüfung erfolgt, ist die Identität des Kommunikationspartners gesichert. E-Mails können hinsichtlich ihrer Absenderabgabe verfälscht werden.

Die De-Mail-Kommunikation bietet außerdem die Möglichkeit der rechtssicheren Kommunikation, da die sog. absenderbestätigte De-Mail die eigenhändige Unterschrift unter einem Schriftstück ersetzt. An den Punkten, an welchen bisher ein eigenhändig unterschriebenes Papierdokument erforderlich war, können Sie der Landkreisverwaltung daher in Zukunft auch eine absenderbestätigte De-Mail zusenden.

Ebenso kann die Tierseuchenkasse Ihnen Entscheidungen, für welche ein gesetzliches Unterschriftserfordernis besteht, per De-Mail elektronisch übermitteln. Dies ist uns jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor Ihr Einverständnis zu dieser Kommunikationsform erklärt haben oder selbst mit uns per De-Mail in Kontakt getreten sind. 

Kontaktformular

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Sie sind noch nicht als Tierhalter bei der Sächsischen Tierseuchenkasse registriert, dann melden Sie sich bitte über das Neuanmeldeformular an.

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Datenschutz

Für die Kontaktaufnahme benötigen wir einige persönliche Angaben. Die Mindestangaben sind mit einem Stern (*) als Pflichtfelder gekennzeichnet. In jedem Fall werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Die Einwilligung zur Verarbeitung (Erhebung, Speicherung und Nutzung) Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie einwilligen, nutzt die Sächsische Tierseuchenkasse Ihre Daten für weitere Informationen.

Ihr Einverständnis können Sie ohne für Sie nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutzerklärung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Sächsische Tierseuchenkasse, Löwenstr. 7a in 01099 Dresden oder unseren Datenschutzbeauftragten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Leichte Sprache

Das ist die Internet-Seite von der Tier-Seuchen-Kasse.

Wofür es die Tier-Seuchen-Kasse gibt steht in Gesetzen.

Dort ist es in sehr schwerer Sprache geschrieben.

Hier lesen Sie Informationen in Leichter Sprache.

Der Text ist für alle Menschen, die Leichte Sprache besser verstehen können.

 


1. Was ist die Tier-Seuchen-Kasse

Die Tier-Seuchen-Kasse ist eine Behörde.                                                                                                                                                                                    

Eine Behörde ist eine Einrichtung vom Staat.

Jede Behörde erledigt bestimmte Aufgaben.

Die Tier-Seuchen-Kasse macht das im Auftrag vom Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammen-Halt.


2. Warum heißt es Tier-Seuchen-Kasse

Der Name Tier-Seuchen-Kasse setzt sich aus 2 Wörtern zusammen.

Das erste Wort ist Tier-Seuchen.

Tier-Seuchen sind schlimme Krankheiten an denen die Tiere sterben können.

Das zweite Wort ist Kasse.

Eine Kasse hat die Funktion Geld einzunehmen und Geld zu bezahlen.

Die Tier-Seuchen-Kasse heißt so, weil sie sich um Tier-Seuchen kümmert.

Dafür nimmt sie Geld ein.

Und sie bezahlt Geld.


3. Wer arbeitet bei der Tier-Seuchen-Kasse

Bei der Tier-Seuchen-Kasse arbeiten Tier-Ärzte.

Und es arbeiten noch andere Menschen in der Verwaltung.


4. Was sind die Aufgaben von der Tier-Seuchen-Kasse

Die Tier-Seuchen-Kasse hat die Aufgabe Geld zu bezahlen, wenn bestimmte Tiere an einer Tier-Seuche sterben.

Das schwere Wort dafür ist Entschädigung.

Die Entschädigung wird an den Menschen bezahlt dem die Tiere gehören.

Den nennt man Tier-Halter.

Wenn das Tier gestorben ist muss es entsorgt werden.

Das kostet viel Geld.

Die Tier-Seuchen-Kasse hat auch die Aufgabe einen Teil dafür zu bezahlen.

Der Tier-Halter muss seine Tiere schützen, damit sie keine Tier-Seuche bekommen.

Die Tier-Seuchen-Kasse hilft dabei.

Das ist noch eine Aufgabe von der Tier-Seuchen-Kasse.


5. Wer muss an die Tier-Seuchen-Kasse bezahlen

Die Tier-Halter von bestimmten Tieren müssen ihre Tiere bei der Tier-Seuchen-Kasse anmelden.

Für diese Tiere muss der Tier-Halter Geld an die Tier-Seuchen-Kasse bezahlen.

Das schwere Wort dafür ist Tier-Seuchen-Kassen-Beitrag.

Die bestimmten Tiere sind    

  • Pferde,
  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Geflügel,
  • Fische die in Teichen leben,
  • Bienen.

6. Kontakt zur Tier-Seuchen-Kasse

Sie können die Menschen in der Tier-Seuchen-Kasse anrufen.

Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Sie können auch ein Fax schicken.

Unter Kontakt steht die Post-Adresse.

Hier steht auch die E-Mail-Adresse.

Hier stehen auch die Telefon-Nummer und die Fax-Nummer.   

                                                                                                                            

Häufige Fragen

Die Meldung an die Tierseuchenkasse ist gesetzliche Pflicht. Lesen Sie mehr zu den gesetzlichen Grundlagen in der Rubrik Meldepflicht.

Für die Meldepflicht ist es unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder Hobbyhaltung) und in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung von mindestens einem Tier (bei Bienen – mindestens ein Volk) der meldepflichtigen Tierarten. 

Werden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen erforderlich, so stellt jede nicht gemeldete Tierhaltung ein hohes Risiko für eine Krankheitsverbreitung dar. Dazu bedarf es nicht immer eines unmittelbaren Tierkontaktes oder eines regen Tierhandels. 

Als Tierhalter ist es Ihre Verantwortung sich am Schutz vor Tierseuchen zu beteiligen. Ihre Pflicht-Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse ist im Sinne der Tierseuchenbekämpfung und damit auch des Verbraucherschutzes. Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft der Tierhalter und übernimmt Aufgaben, die sich gegen die Verbreitung von Tierseuchen richten.

Die Neugründung bzw. der Neubeginn einer Tierhaltung ist innerhalb von 30 Tagen an die Sächsische Tierseuchenkasse zu melden.

Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Nutzen Sie das nachfolgende Onlineformular.
  • Senden Sie uns ein formloses Schreiben per Post. Geben Sie Ihre gültige Postadresse, den Standort der Tiere (wenn dieser von der Postadresse abweicht) und die Anzahl der gehaltenen Tiere je Tierart an.
Meldepflichtig sind folgende Tierarten:
  • Rinder - einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
  • Schweine - Zuchtschweine, Mastschweine und Ferkel
  • Geflügel - Hühner, Puten, Enten, Gänse sowie Rassegeflügel - einschließlich Küken
  • Pferde - einschließlich Fohlen
  • Schafe - einschließlich Lämmer
  • Ziegen - einschließlich Lämmer
  • Bienenvölker
  • Süßwassernutzfische 
Die Meldepflicht besteht ab dem ersten Tier von einer der genannten Tierarten. Bei Bienen ab dem ersten Volk.
Die Sächsische Tierseuchenkasse ist lediglich für Tiere, die in Sachsen gehalten werden zuständig.

Tierseuchenkassen gibt es in allen Bundesländern. Halten Sie auch Tiere in anderen Bundesländern ist die dortige Tierseuchenkasse zuständig.

Eine Meldung in Sachsen ersetzt nicht die Meldepflicht in anderen Bundesländern. Das kann unter Umständen auch dazu führen, dass Sie sich in mehreren Bundesländern anmelden müssen. 

Die Kontaktdaten der Tierseuchenkassen der anderen Bundesländer finden Sie hier:

www.tierseuchenkasse.de 

Der Eigentümer der Tiere hat die Pflicht zur Meldung. Wichtig ist die Angabe des Standortes der Tierhaltung, z.B. des Pensionsstalls. Hier sind die Anschrift und die Registriernummer des Stallinhabers anzugeben.
Die Meldung zur Tierseuchenkasse ist eine gesetzliche Pflicht. Versäumen Sie Ihre vollständige Meldung nicht, denn das kann ein Zwangsgeld oder gegebenenfalls die Verwehrung bzw. Kürzung von Beihilfe- und Entschädigungszahlungen zur Folge haben.

Für die Abgabe Ihrer Stichtagsmeldung erhalten Sie jährlich eine Aufforderung.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars brauchen. 

Die Tierseuchenkasse erhebt von den Tierhaltern Beiträge, um im Seuchenfall Entschädigungen und Kostenerstattungen zu leisten sowie bestimmte Beihilfen und Leistungen zu gewähren.

Die Beiträge werden so berechnet, dass neben der Deckung laufender Ausgaben angemessene Rücklagen gebildet werden können. Diese sollen bei unvorhergesehenen Ausgaben sprunghafte Beitragserhöhungen oder das Erheben von Umlagen verhindern. 

Nein! Eine Befreiung von der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht ist nicht möglich.
Die Beiträge werden vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen und vom zuständigen Ministerium genehmigt. Die aktuelle Beitragssatzung wird im Sächsischen Amtsblatt und auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Wenn dieser Fall eintritt, setzen Sie sich bitte mit dem Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA) in Verbindung und vereinbaren Sie einen Abholungstermin. Sie erreichen die TBA unter Tel.: 035249 7350.

Geben Sie Ihre Tierseuchenkassennummer mit den bei uns angegebenen Adressdaten durch.

Sie erhalten von der TBA einen Gebührenbescheid über den von Ihnen  als Tierhalter zu tragenden Eigenanteil (25% der Gesamtgebühren).

Ein weiterer Anteil an den Kosten wird von der Tierseuchenkasse getragen und ist eine Beihilfe für den Tierhalter. Diese Kostenverrechnung erfolgt direkt zwischen der TBA und der Tierseuchenkasse. 

Das zuständige Veterinäramt muss sofort vom Tierhalter informiert werden, wenn eine Tierseuche aufgetreten ist, der Ausbruch vermutet wird oder ein Schaden nach einer Seuchenbekämpfungsmaßnahme vorliegt.

Ihr Antrag auf Entschädigung ist innerhalb von 30 Tagen an das örtlich zuständige Veterinäramt zu stellen. Lesen Sie mehr zum Verfahren in der Rubrik Entschädigung. 

Entschädigungen für Tierverluste oder amtlich angeordnete Tötungen infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen werden von der Tierseuchenkasse festgesetzt und ausgezahlt.

Wir bieten Tiergesundheitsprogramme zur Teilnahme an. Im Rahmen dieser Programme werden Beihilfen zur Diagnostik oder zur Impfung geleistet. Welche Programme es je Tierart gibt, finden Sie in der Rubrik Beihilfen & Leistungen. 

Jeder Tierbesitzer kann die kostenlose Beratung durch den Tiergesundheitsdienst bei tiergesundheitlichen Problemen in seinem Tierbestand in Anspruch nehmen. 

Die Tierseuchenkasse beteiligt sich an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung

Ohrmarken und Rinderpässe können in Sachsen über den Sächsischen Landeskontrollverband e.V. (LKV)  bezogen werden. Sie erreichen den LKV unter Tel.: 037206 870.
Diese finden Sie in der Rubrik Beilhilfen & Leistungen unter dem Menüpunkt Anträge & Downloads.
Wer folgende Tiere halten will, benötigt nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) eine zwölfstellige Registriernummer:
  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel

Die Vergabe der Registriernummer erfolgt über das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Die Registriernummer setzt sich aus 12 Ziffern zusammen. Diese beinhalten den Gemeindeschlüssel, der vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird und eine vierstellige Betriebsnummer. 

Zuständig ist jeweils das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Ihre Tiere gehalten werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns diese gern schriftlich per Post oder als E-Mail. Sie erreichen uns auch telefonisch. Wir werden Ihre Fragen so schnell wie möglich beantworten.

Aufgaben

Der Schutz vor Tierseuchen ist eine Aufgabe der Tierhalter. Tierseuchenkassen sind Solidargemeinschaften der Tierhalter, es gibt sie in allen Bundesländern.

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Beihilfe- und Leistungssatzungen

Die Sächsische Tierseuchenkasse (nachfolgend TSK) kann Beihilfen & Leistungen für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wie auch für Hobbytierhalter gewähren.

In Abgrenzung zu Entschädigungsleistungen, welche auf gesetzlicher Verpflichtung gemäß Tiergesundheitsgesetz beruhen, handelt es sich bei den sonstigen Beihilfen um freiwillige Leistungen der TSK. Der Verwaltungsrat der TSK kann durch entsprechende Satzung mögliche Beihilfen & Leistungen festlegen. Dem Tierhalter wird damit eine Unterstützung für Vorbeugemaßnahmen sowie Maßnahmen für die Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten angeboten.   

Die Beihilfen & Leistungen werden aus den Beiträgen der Tierhalter der jeweiligen Tierart, durch Zuschüsse des Freistaates Sachsen an die Tierseuchenkasse sowie aus Mittel der Europäischen Union finanziert.

Die einzelnen Beihilfen & Leistungen sind in mehreren Satzungen der TSK geregelt, da sie teilweise auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und damit Voraussetzungen beruhen.


Die einzelnen Satzungen der TSK können hier eingesehen werden:

(nachfolgende Abkürzungen: KMU= Kleinstunternehmer bzw. kleine und mittlere Unternehmen, GU= große Unternehmen)


(Beihilfen für KMU, GU und Hobbytierhalter)

Die Beihilfesatzung für den Agrarsektor regelt die Grundsätze der Beihilfegewährung und wurde bei der EU- Kommission notifiziert. Die Notifizierung stellt u.a. die Grundlage für die Beihilfegewährung an nicht KMU- Betriebe dar. Somit ist die Gewährung von Beihilfen aus dieser Satzung an alle Tierhalter, unabhängig von der Unternehmensgröße, möglich.

Die in der o.g. Beihilfesatzung enthaltenen einzelnen Beihilfen werden in der Satzung über die näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates für den Agrarsektor konkretisiert (Höhe der Beihilfe, Antragsverfahren und Voraussetzungen der Beihilfegewährung)

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1669)

 

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Satzung der näheren Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1688)

(Beihilfen für KMU, GU und Hobbytierhalter)

Die Beihilfesatzung für den Aquakultursektor regelt die Grundsätze der Beihilfegewährung und wurde bei der EU- Kommission notifiziert. Die Notifizierung stellt u.a. die Grundlage für die Beihilfegewährung an nicht KMU- Betriebe dar. Somit ist die Gewährung von Beihilfen aus dieser Satzung an alle Tierhalter, unabhängig von der Unternehmensgröße, möglich.

Die in der o.g. Beihilfesatzung enthaltenen einzelnen Beihilfen werden in der Satzung über die näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates für den Aquakultursektor konkretisiert (Höhe der Beihilfe, Antragsverfahren und Voraussetzungen der Beihilfegewährung)

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1683)

 

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Satzung der nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1688)

(Beihilfen für KMU,  teilweise für GU; Hobbytierhalter)

Diese Satzung regelt die Grundsätze des Entschädigungsverfahrens und der Tierkörperbeseitigung. Außerdem enthält sie Regelungen zur Beratung durch den Tiergesundheitsdienst und zur Aufwandsentschädigung für Bienensachverständige.

Während das Entschädigungsverfahren und die Tierkörperbeseitigung bei der EU- Kommission notifiziert wurden und für alle Unternehmensgrößen gelten, können die Beratung durch den Tiergesundheitsdienst und die Leistung durch den Bienensachverständigen nur in KMU- Betrieben und Hobbytierhaltungen durchgeführt werden.

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt  Download
Allgemeine Beihilfesatzung (Konsolidierte Fassung)  
Allgemeine Beihilfesatzung vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 661)
1. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 19.10.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 51 S. 1602)

De-minimis-Beihilfesatzung (Beihilfen für KMU, GU und Hobbytierhalter)

Eine De-minimis-Beihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen an Tierhalter gewährt werden, wenn deren Betrag als geringfügig anzusehen ist („Bagatellbeihilfe“).

In dieser Satzung sind Beihilfen geregelt, die nach den Rechtsvorschriften der o.g. Satzungen nicht beihilfefähig sind.

Dem Tierhalter werden u.a. Untersuchungen auf Krankheiten, die weder bei der OIE noch der EU gelistet sind, von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen in Rechnung gestellt.

Werden diese Untersuchungen im Rahmen von Programmen der TSK durchgeführt, kann dieser sogenannte „Eigenanteil“ in Form einer De-minimis- Beihilfe bei der TSK beantragt werden.

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt  Download
De-minimis-Beihilfesatzung (Konsolidierte Fassung) 
De-minimis-Beihilfesatzung vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 26)
1. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 878)
2. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 29.11.2019 (SächsAbl. 2020 Nr. 4 S. 80) 
3. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 11.11.2021 (SächsAbl. 2022 Nr. 1 S. 26) 
4. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 02.11.2022 (SächsAbl. 2023 Nr. 4 S. 147) 
5. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 675)
6. Änderung - De-minimis-Beihilfesatzung vom 04.12.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 52 S. 1716)

Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor- gültig bis 31.12.2023Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor- gültig bis 31.12.2023
Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung)  
Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 9)
1. Änderung - Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 666)

 

Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Agrarsektor - gültig bis 31.12.2023

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor (Konsolidierte Fassung) 
Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 50)
1. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 870)
2. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 16.07.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 32 S. 1104)
3. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 70) 
4. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 10.11.2020 (SächsABl. 2020 Nr. 53 S. 1517)
5. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 06.01.2021 (SächsABl. 2021 Nr. 12 S. 295)
6. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 27.04.2022 (SächsABl. 2022 Nr. 52 S. 1510)
7. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 02.11.2022 (SächsABl. 2023 Nr. 4 S. 149)
8. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 670)
9. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Agrarsektor vom 19.10.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 51 S. 1599)

 

Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Aquakultursektor- gültig bis 31.12.2023

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor (Konsolidierte Fassung)  
Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 22)
1. Änderung - Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 668)

 

Satzung der näheren Beschlüsse des Verwaltungsrates zur Beihilfesatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse für den Aquakultursektor - gültig bis 31.12.2023

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt Download
Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor (Konsolidierte Fassung) 
Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 73)
1. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 874)
2. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 74)
3. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 10.11.2020 (SächsABl. 2020 Nr. 53 S. 1515)
4. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 11.11.2021 (SächsABl. 2022 Nr. 1 S. 24)
5. Änderung - Nähere Beschlüsse zur Beihilfesatzung für den Fischerei- und Aquakultursektor vom 28.04.2023 (SächsABl. 2023 Nr. 24 S. 673)

 

Allgemeine Beihilfesatzung - gültig bis 30.06.2023

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Allgemeine Beihilfesatzung (Konsolidierte Fassung) 
Allgemeine Beihilfesatzung vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 41)
1. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 24.04.2019 (SächsABl. 2019 Nr. 24 S. 876)
2. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 29.11.2019 (SächsABl. 2020 Nr. 4 S. 76) 
3. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 26.02.2021 (SächsABl. 2021 Nr. 12 S. 297)
4. Änderung - Allgemeine Beihilfesatzung vom 02.11.2022 (SächsABl. 2023 Nr. 4 S. 148)

 

Leistungssatzung - gültig bis 31.12.2018

Bezeichnung Sächsisches Amtsblatt  Download
Leistungssatzung vom 29.04.2015  (SächsABl. 2015 Nr. 40 S. 1350)
1. Änderung Leistungssatzung vom 09.11.2015  (SächsABl. 2016 Nr. 13 S. 421)
2. Änderung Leistungssatzung vom 13.04.2016  (SächsABl. 2016 Nr. 33 S. 1070)
3. Änderung Leistungssatzung vom 30.11.2016  (SächsABl. 2017 Nr. 6 S. 195)
4. Änderung Leistungssatzung vom 16.11.2017 (SächsABl. 2018 Nr. 8 S. 245)
5. Änderung Leistungssatzung vom 23.04.2018 (SächsABl. 2018 Nr. 22 S. 707)
6. Änderung Leistungssatzung vom 29.10.2018 (SächsABl. 2019 Nr. 1 S. 49)

  Diese Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Vergabestelle

Allgemeine Informationen

Die Sächsische Tierseuchenkasse vergibt öffentliche Aufträge über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).

Die Auftragsvergabe erfolgt zentral durch die Sächsische Tierseuchenkasse am Standort Dresden (Vergabestelle).

Die Bekanntmachungen zu Vergaben der Tierseuchenkasse unterhalb des EU-Schwellenwertes (nationale Ausschreibungen - Auftragswert bis 209.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer) werden im Sächsischen Ausschreibungsblatt und auf dieser Seite veröffentlicht.

Die Bekanntmachungen zu Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes (EU-weite Verfahren – Auftragswert ab 209.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer) werden im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie im Sächsischen Ausschreibungsblatt veröffentlicht.

Aktuelle Ausschreibungen

Medikamente zur Varroabehandlung im Freistaat Sachsen im Jahr 2024

 

Datenschutzerklärung

Diese Erklärung findet Anwendung auf alle Internetseiten der Sächsischen Tierseuchenkasse, es sei denn, die Internetseite weist eine spezifische Datenschutzerklärung auf. Den Schutz Ihrer persönlichen Daten anlässlich Ihres Besuches auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse nehmen wir ernst. Ihre Daten werden so geschützt, wie es die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Telemediengesetz (TMG), Bundesdatenschutzgesetz sowie das Landesdatenschutzgesetz vorsehen.


1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.


2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)

Externes Hosting
Einzelne Serviceangebote auf dieser Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln. Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

Agro Data EDV Service GmbH & Co. KG
Am Seegraben 18
03051 Cottbus

Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung
Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.


3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweise zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Sächsische Tierseuchenkasse
Vertreten durch: Dr. Uta Schwarzer
Löwenstr. 7a
01099 Dresden
Telefon: +49 351 80608-0
Fax:      +49 351 80608-12
E-Mail:  infoDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!sk-sachsen.de


Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer
Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter
Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Sächsische Tierseuchenkasse
Datenschutzbeauftragter
Löwenstr. 7a
01099 Dresden
Telefon: +49 351 80608-0
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. E oder f DSGVO erfolgt, haben sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen sie dieser Datenschutz Erklärung. Wenn sie Widerspruch einlegen, werden wir ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn sie widersprechen, werden ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen: Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.


4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies
Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Textdateien und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt. Teilweise können auch Cookies von Drittunternehmen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite betreten (Third-Party-Cookies). Diese ermöglichen uns oder Ihnen die Nutzung bestimmter Dienstleistungen des Drittunternehmens (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen). Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Websitefunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten auszuwerten oder Werbung anzuzeigen. Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs (notwendige Cookies) oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (funktionale Cookies, z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies abgefragt wurde, erfolgt die Speicherung der betreffenden Cookies ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.

Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Logdateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind: Browsertyp und Browserversion verwendetes Betriebssystem Referrer URL Hostname des zugreifenden Rechners Uhrzeit der Serveranfrage IP-Adresse Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde. Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.


5. Analysedienste 
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Widerspruch:


Stand dieser Datenschutzerklärung: 28.07.2021

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