Informationen zu Tierseuchen können Sie im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI abrufen.
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Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit; die Meldung erfolgt im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten (TSN)". 

Die Meldungen umfassen

  • Einzelfallmeldungen jeweils unverzüglich nach Auftreten eines Seuchenfalles,
  • weitere Meldungen über den Seuchenfall, sobald und soweit dies zu dem in § 26 des Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) angegebenen Zweck erforderlich ist,
  • Meldungen über die Aufhebung angeordneter Sperrmaßnahmen.

Diese Meldungen bilden die Grundlage der im TierSeuchenInformationsSystem enthaltenen Daten.



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