Entschädigung - Voraussetzung

Die Gewährung einer Entschädigung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.


Eine Entschädigung wird nur gewährt, wenn es sich um Tierverluste oder amtlich angeordnete Tötungen infolge von anzeigepflichtigen Tierseuchen handelt.

Wird bei der Bearbeitung des Antrages festgestellt, dass ein oder mehrere Vergehen vorliegen, kann die Entschädigung gemindert oder gar ganz versagt werden.


Voraussetzungen für den Tierhalter sind:

  • bei der Meldung an die Tierseuchenkasse muss die korrekte Anzahl der Tiere angegeben sein
  • die Beiträge an die Tierseuchenkasse müssen pünktlich bezahlt worden sein
  • der Ausbruch der Tierseuche muss unverzüglich an das Veterinäramt gemeldet worden sein
  • es darf kein Gesetzesverstoß vorliegen (z.B. gegen Verfütterungsverbote von bestimmten Substanzen)
  • zum Zeitpunkt des Kaufes darf nicht bekannt gewesen sein, dass die Tiere mit einer Seuche infiziert gewesen sind
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