De-Mail-Kommunikation

Seit 2019 bietet die die Sächsische Tierseuchenkasse einen Zugang für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur über De-Mail an. De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von E-Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt gemäß E-Gouvernement-Gesetz ab 01.07.2014 als Schriftformersatz. An die Tierseuchenkasse adressierte Schriftstücke können nunmehr auch online eingereicht werden.


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Wer eine De-Mail versenden möchte, muss über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Grundlage für den Einsatz von De-Mail sind das E-Gouvernement-Gesetz des Bundes vom 25. Juli 2013 sowie das E-Gouvernement-Gesetz des Freistaats Sachsen vom 9. Juli 2014.


Warum De-Mail?

Die sogenannte De-Mail bietet vielerlei Vorteile. Sie ist zum Beispiel auf dem Transportweg immer verschlüsselt und auch verschlüsselt abgelegt. Ein Mitlesen oder Verändern ist somit nicht möglich. Nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Das setzt natürlich voraus, dass jeder Nutzer vor der Eröffnung eines solchen Kontos sich ausweisen muss. Damit ist gewährleistet, dass sich niemand anderes hinter dieser Identität verstecken kann. De-Mail bietet zudem eine gesetzlich abgesicherte Zustellung. Der Versand, Empfang und die Inhalte dieser Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.

Der Vorteil der Kommunikation per De-Mail ist die sichere, verschlüsselte Übertragung, die die Nachricht vor Einblicken Dritter und Manipulationen schützt. E-Mails werden grundsätzlich ohne Schutz vor unberechtigtem Zugriff übertragen und können daher während der Übermittlung mitgelesen oder verändert werden.

Da vor der Einrichtung eines De-Mail-Zugangs eine Identitätsprüfung erfolgt, ist die Identität des Kommunikationspartners gesichert. E-Mails können hinsichtlich ihrer Absenderabgabe verfälscht werden.

Die De-Mail-Kommunikation bietet außerdem die Möglichkeit der rechtssicheren Kommunikation, da die sog. absenderbestätigte De-Mail die eigenhändige Unterschrift unter einem Schriftstück ersetzt. An den Punkten, an welchen bisher ein eigenhändig unterschriebenes Papierdokument erforderlich war, können Sie der Landkreisverwaltung daher in Zukunft auch eine absenderbestätigte De-Mail zusenden.

Ebenso kann die Tierseuchenkasse Ihnen Entscheidungen, für welche ein gesetzliches Unterschriftserfordernis besteht, per De-Mail elektronisch übermitteln. Dies ist uns jedoch nur möglich, wenn Sie zuvor Ihr Einverständnis zu dieser Kommunikationsform erklärt haben oder selbst mit uns per De-Mail in Kontakt getreten sind. 

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