Informationen zu Tierseuchen können Sie im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI abrufen.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit; die Meldung erfolgt im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten (TSN)".
Die Meldungen umfassen
- Einzelfallmeldungen jeweils unverzüglich nach Auftreten eines Seuchenfalles,
- weitere Meldungen über den Seuchenfall, sobald und soweit dies zu dem in § 26 des Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) angegebenen Zweck erforderlich ist,
- Meldungen über die Aufhebung angeordneter Sperrmaßnahmen.
Diese Meldungen bilden die Grundlage der im TierSeuchenInformationsSystem enthaltenen Daten.
