Bekämpfung von Fischkrankheiten

IHN, VHS, ISA und weitere...


Schwerpunkt der Verhinderung der Verbreitung virusbedingter Fischseuchen sowie weiterer Fischerkrankungen liegt in der Prophylaxe, zielgerichteten seuchenhygienischen Beratung der Tierbesitzer, Untersuchung sowie genauen epidemiologischen Aufarbeitung von Seuchenausbrüchen. Ziel der prophylaktischen Untersuchungen ist ein genauer epidemiologischer Überblick über die Verbreitung der genannten Infektionen.


Rechtsgrundlage

Neufassung des Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung von Fischseuchen außer der Koi-Herpesvirus-Infektion - und Fischkrankheiten vom 13. November 2013

 Fischseuchenbekämpfungs-Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse


Höhe der Beihilfe

  1. Kostenübernahme
    Die Kosten für die diagnostische Untersuchung auf Krankheiten nach § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen) tragen das Land Sachsen gemäß § 29 Nummer 1 SächsAGTierGesG und die TSK.
  2. Eigenanteil
    Dem Tierhalter werden die Untersuchungsleistungen, welche über die Bestimmungen des § 1 Absatz 3 Nummer 7 der Leistungssatzung hinausgehen in Form eines Gebührenbescheides als Eigenanteil von der LUA Sachsen in Rechnung gestellt.
  3. Beantragung De-minimis-Beihilfe
    Der vom Tierhalter zu tragende Eigenanteil nach Nummer 2 kann als De-minimis Beihilfe beantragt werden. Dafür ist der „Antrag auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe bei der TSK“ zu verwenden.


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