Magen-Darm-Würmer bei Schafen und Ziegen

Der Befall mit Würmern stellt weltweit eines der häufigsten Gesundheitsprobleme bei Schafen und Ziegen dar.

Der Wurm im Tier lebt auf Kosten des Wirtstieres und schädigt so seinen Wirt.

Besonders in der Schaf- und Ziegenhaltung spielen Parasiten eine nicht unerhebliche Rolle mit hohen wirtschaftlichen Verlusten z.B. durch verminderte Gewichtszunahmen, Wachstums- und Entwicklungsstörungen bis hin zu Todesfällen. Die Leistungsminderung wird meistens zu spät erkannt und nicht mit Parasitenbefall in Verbindung gebracht.

Kleinwiederkäuer können mit einer gewissen Wurmbürde leben. Vorbeugende Maßnahmen und Behandlungen halten den Parasitenbefall unter der Schadensgrenze.

Der in Sachsen am häufigsten nachgewiesene Magen-Darm-Wurm ist der rote, gedrehte Magenwurm (Haemonchus contortus). 


Wie erfolgt die Infektion mit Magen-Darm-Würmern?

Die Infektion der Jungtiere mit Magen-Darm-Würmern beginnt beim ersten Weideauftrieb durch die Futteraufnahme. Die infektionsfähige Larve sitzt an Grashalmen und wird so von den Tieren aufgenommen. Die Aufnahme der Larven kann ebenso bei der Verfütterung von Gras im Stall erfolgen. Im Magen-Darm-Takt entwickelt sich der „erwachsene“ und fortpflanzungsfähige Parasit. Er produziert Wurmeier, die dann mit dem Kot ausgeschieden werden und so wiederum zu Neuinfektionen führen können. Magen-Darm-Würmer parasitieren im Labmagen und in den folgenden Darmabschnitten bis zum Dickdarm und beeinträchtigen die Wirtstiere sowohl über den Entzug von Blut als auch durch eine Schädigung der Magen- und Darmschleimhaut. Aus den über den Kot der Tiere abgegebenen Wurmeiern entwickelt sich eine Larve (I), die sich im Kot zur infektiösen Larve (III) weiterentwickelt. Da Wiederkäuer nur mit einen Mindestabstand von ca. 30 cm zu ihrem Kot Nahrung aufnehmen, ist eine Infektion nur möglich, wenn die Drittlarven diese Distanz aktiv oder passiv zum Beispiel bei Regen überwinden. Die an den Grashalmen hochkletternde Larve ist z.B. in Tautropfen nachweisbar. Hier wird die Larve (III) von den Schafen und Ziegen gefressen. Diese Larve entwickelt sich im Tier zum Wurm. Nach der Geschlechtsreife paaren sich männliche und weibliche Würmer und die Weibchen beginnen mit der Eiablage, die über den Kot ausgeschieden werden. In der Präpatenzzeit (Zeit von der Aufnahme der Larve (III) bis zum Ausscheiden der Wurmeier im Kot) werden trotz Wurmbefall keine Eier im Kot nachgewiesen. Einige Würmer, (z.B. Roter Magenwurm) können im Wirtstier in eine Ruhephase (Hypobiose) verfallen. Dies bedeutet eine Verlängerung der Entwicklungszeit, so dass diese Tiere im Wirtstier überwintern können. Je mehr Würmer sich im Verdauungstrakt der Tiere befinden, umso höher ist die Anzahl der mit dem Kot ausgeschiedenen Wurmeier. Die Weiden werden stärker mit Wurmeiern belastet und die Tiere nehmen massiv Wurmlarven auf.


Welche Tiere sind am stärksten gefährdet?

Jungtiere sind generell anfälliger als Alttiere, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift („trainiert“) ist.


Welche Faktoren begünstigen den Parasitenbefall?

  • hoher Tierbesatz pro Flächeneinheit, damit verbunden ein hoher Infektionsdruck
  • Umweltbedingungen z. B.: warme und feuchte Sommer, Feuchtstellen auf Weideflächen
  • Abwehrkraft des Einzeltieres (Mangelernährung, Stress)
  • unkontrollierter oder ungezielter Einsatz von „Wurmmitteln“ (Antiparasitika),
  • eine Behandlung zum falschen Zeitpunkt bzw. falsche Dosierung fördert die Resistenzbildung der Parasiten gegen bestimmte Wirkstoffgruppen.

Hinweise auf den Befall mit Magen-Darm-Würmern

  • schlechte Gewichtszunahmen bei Lämmern
  • Abmagerung
  • struppiges Haarkleid, brüchige Wolle
  • vereinzelt Todesfälle
  • Milchrückgang bei Milchziegen und Milchschafen
  • Kot mit normaler oder eher fester Konsistenz (dunkle bis schwärzliche Farbe) oder Durchfall
  • Anämie durch Blutverlust, ca. 50µL pro Wurm und Tag, dadurch sind z.B. die Blutgefäße in der Lidbindehaut weniger durchblutet und dadurch heller

Wann sollten Kotproben entnommen werden?

  • beim Auftreten typischer Symptome
  • prophylaktisch im Frühjahr vor erstem Weidegang
  • grundsätzlich im Herbst (vor dem Einstallen)
  • bei der Eingliederung von Zutreten in die Herde
  • zur Kontrolle in den Sommermonaten 

Von welchen Tieren der Herde werden Proben genommen ?

Von Lämmern , Jährlingen, frischlaktierenden Mutterschafen, Tieren mit blassen Schleimhäuten und von abgemagerten Tieren.


Wie werden die Proben entnommen ?

Die Proben werden mit dem Handschuh oder durch Überstülpen von kleinen Plastiktüten über die Hand direkt aus dem Anus der Schafe entnommen, bzw. unmittelbar nach dem Kotabsatz und in einem auslaufsicheren, bruchsicheren, beschrifteten Gefäß transportiert.

Wieviel Kot wird für die Untersuchung benötigt? 
Ca. 5-8 „Bohnen“ (ca. 10gr.).


Probenversand 

Entweder werden die Proben direkt an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen gebracht oder über das Veterinäramt per Kurier eingeschickt. Bis zum Transport sollten die Proben kühl gelagert werden und sobald wie möglich ins Labor geschickt werden.


Sammelkotproben  

Es können Sammelkotproben von 3-5 Tieren genommen werden. Wichtig ist die entsprechende Beschriftung der Probe, damit nachvollzogen werden kann aus welcher Tiergruppe die Proben entnommen wurden z. B. eine Sammelkotprobe Altschafe, Jungschafe, Sauglämmer, Absetzlämmer (6. – 8. LW.).


Welches ist der richtige Zeitpunkt der Entwurmung?

  • nach erfolgter Kotprobenuntersuchung
  • Absatzlamm: Schutz vor erneuter Verwurmung; durch Stress, Umgruppierung oder Futterwechsel erhöht sich die Empfänglichkeit gegenüber Neuinfektionen in dieser Phase
  • vor der Ablammung – Reduzierung Verwurmung Muttertier – senkt Infektionsdruck der Neugeborenen (kurz vor Ablammung – Beachte: Herstellerhinweise, Stress für Muttertiere durch Umtreibung)
  • Trockenstehperiode –bedingt durch die lange Wartezeit für Milch nach der Verabreichung von Wurmmitteln ist dieser Zeitpunkt besonders für Milchschafbetriebe bzw. Milchziegenbetriebe zu nutzen – Einsatz kann kurz vor der Geburt erfolgen um damit die hormonelle Umstellung im Muttertier und damit verbundene höhere Aktivität der Parasiten zu beeinflussen (Herstellerhinweise beachten!)
vor der Ablammung vor dem Austrieb Sommer vor dem Eintrieb
Kotproben
Magen-Darm-Würmer

Magen-Darm-Würmer

Lämmer: Kokzidien?

Magen-Darm-Würmer

Bandwurm?

 

Wichtige Hinweise zur Verabreichung der Medikamente

  • vor der Behandlung (12 bis 24 Std.) möglichst wenig füttern, durch einen „leeren“ Pansen verlängert sich die Verweildauer der Mittel und es erfolgt keine „Verdünnung“ durch den Nahrungsbrei – damit erhöht sich die Wirksamkeit der Medikamente (z.B. ab Vortag mittags nicht mehr füttern, Wurmkur am nächsten Morgen, Nachmittags nächste Fütterung)
  • korrekte Dosierung nach Körpergewicht des Tieres – keine Unterdosierung
  • Nachuntersuchung – Sammelkotprobe ca. 10- 14 Tage nach erfolgter Behandlung um Wirkung des Mittels zu überprüfen

Die Verabreichung von Wurmkuren sollte immer mit dem Tierarzt abgesprochen werden. Es ist sehr wichtig gezielt zu entwurmen und den Entwurmungszeitplan sowie die Auswahl des Wurmmittels auf die spezifische Bestandssituation abzustimmen. 

Die meisten Wurmmittel haben eine Wartezeit. Das ist die Zeit, die nach der letzten Verabreichung eines Arzneimittels an ein Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln aus diesem Tier einzuhalten ist und die gewährleistet, dass eventuelle Rückstände bestimmte Höchstmengen für pharmakologische wirksamer Stoffe nicht überschreiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Konsumenten von Nahrungsmitteln nicht durch Arzneimittelrückstände tierischer Herkunft geschädigt werden.

Für Ziegen sind in Deutschland keine Wurmmittel zugelassen. Das bedeutet es muss eine Umwidmung anderer für Lebensmittel liefernde Wiederkäuer zugelassene Präparate durch den Tierarzt erfolgen. Damit bekommt jedes dieser Präparate eine Mindestwartezeit von 28 Tagen für Gewebe und 7 Tage für die Milch. Für Betriebe, die auf ökologische Tierhaltung umgestellt haben, ist die Wartezeit in der EG-Verordnung Ökologischer Landbau Nr. 834/2007 festgelegt. 
Es gilt: Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimittels und der Gewinnung von Ökologischen Lebensmitteln von dem behandelten Tier ist gegenüber der gesetzlichen Wartezeit zu verdoppeln. Wenn keine gesetzliche Wartezeit angegeben ist, beträgt die einzuhaltende Wartezeiten 48 Stunden. 

Schwellung im Bereich des Kehlganges "Flaschenhals",

Foto: LUA Sachsen

Diese Lidbindehaut hat eine physiologische Farbe, bei stark verwurmten Schafen oder Ziegen wäre sie auf Grund der Blutarmut vermindert gerötet (blasser)

 

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