Scrapie - Anerkennungsverfahren für Zuchtziegen

Bei Teilnahme am Anerkennungsverfahren kann innerhalb von drei Jahren der Status „kontrolliertes Risiko für klassische Scrapie“ sowie nach sieben Jahren der Status „vernachlässigbares Risiko für klassische Scrapie“ erreicht werden.

Anerkennungsverfahren

Für den ungehinderten Austausch bzw. Handel mit Zuchtziegen innerhalb Sachsens, mit anderen Bundesländern oder in andere EU-Staaten müssen Zuchttiere denselben Status bezüglich der Scrapie-Erkrankung besitzen.  Ohne diese Anerkennung ist der Handel mit Zuchtziegen ausschließlich zur Schlachtung jedoch nicht zur Zucht möglich. Zuchtschafe können auf ihre vererbbare Resistenz gegen Scrapie getestet (Blutproben oder Gewebeproben) werden. So können nur noch resistente Tiere für die Zucht verwendet werden. Für Ziegen besteht auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Anerkennungsverfahren als Haltungsbetrieb mit „kontrolliertem / vernachlässigbaren Risiko“ für klassische Scrapie.

Im Rahmen dieses Anerkennungsverfahrens müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Untersuchung aller verendeten und geschlachteten, aber nicht für den menschlichen Verzehr tauglichen Ziegen über 18 Monate auf Scrapie.

Untersuchungen von Ziegen in Sachsen ergaben bislang keinen Nachweis eines pathogenen Prionproteins. 


 Scrapi-Anerkennungsverfahren

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.