Checkliste zur Vermeidung von Verhaltensstörungen (Stand: Februar 2024)

Das routinemäßige Kupieren der Schwänze von Ferkeln ist nach Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten!


Im Aktionsplan von Deutschland zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein ist die „Checkliste zur Vermeidung von Verhaltensstörungen (Schwanzbeißen)“ für Tierhalterrinnen und Tierhalter in Sachsen das wichtigste Instrument für die Risikoanalyse sowie unentbehrliche Grundlage zur Erstellung eines betriebsindividuellen Maßnahmeplanes.

Die Checkliste vom Februar 2024 wurde auf den neusten wissenschaftlichen Stand gebracht. Sie enthält alle Änderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung vom 29.01.2021 und der dazu erlassenen Ausführungshinweise Schwein des Handbuches Nutztierkontrollen.


 Checkliste zur Vermeidung von Verhaltensstörungen
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