Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Sachsen: Kostenübernahme der Untersuchungsgebühren für wöchentliche Blutproben in der Sperrzone II

Damit Schweinehalter, deren Betriebe in Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) liegen, ihre Tiere nach außerhalb dieser Zone verbringen dürfen, sind unter anderem wöchentliche Blutuntersuchungen auf ASP erforderlich.

Ab dem 01.09.2021 werden die Gebühren für die Laboruntersuchungen dieser Proben an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt übernommen. 

In Sachsen wurden bisher 443 Fälle an ASP beim Wildschwein verzeichnet (Stand 27.8.2021).

Zur Bekämpfung der ASP gelten seit dem 14.7.2021 in Sachsen neue Allgemeinverfügungen für das gefährdete Gebiet und die Pufferzone.

Sowohl das gefährdete Gebiet als auch die Pufferzone mussten aufgrund neuer ASP-Nachweise bei Wildschweinen erweitert werden. Eine Auflistung der betroffenen Gemeinden und entsprechendes Kartenmaterial finden sich jeweils am Beginn der Allgemeinverfügungen.

Die geltenden Regelungen für Schweinehalter, Jagdausübungsberechtigte und die Allgemeinheit werden in den Anlagen der oben genannten Allgemeinverfügungen nochmals stichpunktartig aufgelistet:

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Veterinäramt.

Die aktuelle Entwicklung bestätigt die Wichtigkeit des Einhaltens von umfangreichen Biosicherheitsmaßnahmen in allen sächsischen Hausschweinebeständen unabhängig davon, wie viele Schweine im Bestand gehalten werden, um das Übergreifen der ASP auf die Hausschweine zu verhindern.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Schweinegesundheitsdienst für schweinehaltende Betriebe in Sachsen Biosicherheitsbelehrungen der Mitarbeiter in den Betrieben anbietet. Interessierte Schweinehalter wenden sich bitte an ihren zuständigen Schweinegesundheitsdienst.

 


Brandenburg:

Am 15.7.2021 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in zwei Beständen in Brandenburg amtlich festgestellt. Es handelt sich dabei um die beiden ersten Nachweise von Afrikanischer Schweinepest bei Hausschweinen in Deutschland!

Die Bestände wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

Bei dem im Landkreis Spree-Neiße betroffenen Bestand mit 200 Tieren erfolgte der Nachweis im Zuge des ASP-Monitorings, an welchem der Betrieb teilnimmt, bei einem verendeten Tier. Alle Tiere werden auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.

Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde das Virus ebenfalls bei einem verendeten Tier nachgewiesen, hierbei handelt es sich um eine Kleinsthaltung mit zwei Schweinen.

Der dritte Fall von ASP bei Hausschweinen wurde am 17.7.2021 amtlich bestätigt und befindet sich ebenfalls im Landkreis Märkisch-Oderland. Es handelt sich dabei um einen Kleinstbestand mit vier Schweinen.

In Brandenburg gab es bisher 1558 Nachweise von ASP bei Wildschweinen (Stand 25.8.2021).

 Pressmitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) - 16.07.2021

 Pressmitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) - 17.07.2021

 

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