ASP beim Wildschwein im LK Meißen

Am 13. Oktober 2021 wurde im Landkreis Meißen nahe der Autobahn A 13 nordöstlich von Radeburg bei einem gesund geschossenen Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen.

Wie der Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 17.10.2021 zu entnehmen ist, handelt es sich um einen neuen Eintrag, der ca. 60 km vom bisherigen Infektionsgeschehen entfernt liegt.

Bereits am Freitag, den 15.10.2021 wurden nach dem Vorschlag der Sachverständigengruppe und Beratung des ASP-Krisenstabes die Restriktionszonen neu festgelegt. Die zuständige Landesdirektion Sachsen hat ebenfalls noch am Freitag die Allgemeinverfügung zur Einrichtung der Restriktionszonen angeordnet und veröffentlicht:

Alle wichtigen Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:

Aktuelle Informationen zur ASP-Situation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

 

Laut Pressemitteilung sind im neuen gefährdeten Gebiet 88 Schweine haltende Betriebe mit ca. 30.000 Schweinen vom Verbot des Verbringens von Hausschweinen und Schweineprodukten außerhalb dieser Zone betroffen. Das örtlich zuständige Landratsamt kann nach den Vorgaben der EU-rechtlichen Vorschriften Ausnahmen genehmigen.

Das Halten von Schweinen in Auslauf- und Freilandhaltung im gefährdeten Gebiet ist verboten.

Das Verfüttern von Speiseabfällen ist generell verboten und dem Schutz vor der Schweinepest und weiteren Tierseuchen geschuldet (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b VO (EG) Nr. 1069/2009).

Es gelten erhöhte zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, auch für Kleinsthaltungen! Diese zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren bei ASP für Schweinehalter im gefährdeten Gebiet (Sperrzone II) und der Pufferzone (Sperrzone I) sind auf der Homepage der Sächsische Tierseuchenkasse veröffentlicht

 ASP -Achtung Schweinehalter- erhöhte Biosicherheit dringend erforderlich

Der Schweinegesundheitsdienst bietet für Schweine haltende Betriebe in Sachsen die Durchführung der erforderlichen Biosicherheitsbelehrungen als Mitarbeiterschulungen an. Interessierte Schweinehalter setzen sich dazu bitte mit ihrem zuständigen Schweinegesundheitsdienst in Verbindung

 Kontakt zum Schweinegesundheitsdienst

 

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