Das öffentliche Veterinärwesen ist Bestandteil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Grundlage ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (SächsGDG).
Das öffentliche Veterinärwesen umfasst unter anderem die Tierseuchenbekämpfung und Zoonosen, den gesundheitlichen Verbraucherschutz, die Lebensmittelhygiene, das tierärztliche Dispensierrecht, die Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Tieren, die Überwachung von Tierkliniken, Tierheimen und Tierkörperbeseitigungsanstalten und den Tierschutz.
Die Behörden des öffentliche Veterinärwesen in Sachsen sind
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