Beitragszahlung

Nach Abgabe Ihrer Tierbestandsmeldung erhalten Sie einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Beiträge.

Wenn Sie uns noch keine Ermächtigung erteilt haben, diesen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen, dann liegt dem Bescheid ein Überweisungsformular bei. Sollten Sie nicht diesen Vordruck für Ihre Überweisung nutzen, achten Sie bitte unbedingt auf die Angabe Ihrer TSK-Nummer. Nur dann kann Ihre Zahlung auch richtig zugeordnet werden.

Die Beiträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bescheides in voller Höhe zu bezahlen. Auf dem Beitragsbescheid ist die Zahlungsfrist angegeben. Lassen Sie diese nicht verstreichen, denn bei nicht fristgerechter Zahlung erhalten Sie eine Mahnung. Dafür entsteht eine Mahngebühr von 5,00 EUR und es könnten Säumniszuschläge fällig werden. Nach der Mahnung erfolgt keine weitere Aufforderung zur Zahlung, sondern gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung.

Stellen Sie Ihre pünktliche Zahlung sicher indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen (frühere Einzugsermächtigung) für den Lastschrift-Einzug des Betrages auf dem Beitragsbescheid von Ihrem Konto. Dieses Verfahren beschleunigt den Zahlungsweg, stellt die pünktliche Zahlung sicher und erspart damit Ihnen und der Tierseuchenkasse Aufwand und Kosten.

Für den Beitragseinzug im Lastschriftverfahren ist ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Drucken Sie den Vordruck aus und schicken Sie ihn unterschrieben an die Tierseuchenkasse.


SEPA- Lastschriftmandat zum Download...

Für den Beitragseinzug im Lastschriftverfahren ist ein unterschriebenes Sepa-Lastschriftmandat erforderlich.

 SEPA- Lastschriftmandat 

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