Nachmeldepflicht

Die Nachmeldung nach dem Stichtag (1. Januar) von Tieren muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise.

Haben Sie im Laufe des Jahres Ihren zum Stichtag 1. Januar vorhandenen Tierbestand vergrößert, sind die neu dazu gekommenen Tiere nachzumelden, wenn folgende Punkte zutreffen:


  1. nach Zugängen von anderen Tierhaltern
    • um mehr als 10 Prozent oder
    • um mehr als 10 Tiere der am Stichtag gemeldeten Tiere,
  2. nach Anschaffung von meldepflichtigen Tieren einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart,
  3. bei Geflügel sind mehr als 150 im Tierbestand verbleibende Tiere aus eigener Reproduktion nachzumelden,
  4. bei Süßwassernutzfischen nach Bestandserweiterung, wenn dadurch die zu erwartende Jahresproduktion die des Vorjahres um mehr als 10 Prozent überschreitet,
  5. bei Bienen nach Bestandserweiterung durch Zugang von anderen Tierhaltern um mehr als 5 Bienenvölker.

Für nachgemeldete Tiere werden Jahresbeiträge erhoben.

Bestandsverkleinerungen im laufenden Beitragsjahr werden nicht berücksichtigt.

Auch für die Nachmeldung gilt, dass diese je Standort Ihrer Tierhaltung zu erfolgen hat.

Die Nachmeldung können Sie formlos per Post oder E-Mail abgeben. Beachten Sie, Ihre Angaben entsprechend der Gliederung auf dem Meldebogen für die Stichtagsmeldung zu machen. Außerdem können Sie Ihre Nachmeldung per Online-Meldung vornehmen. Nutzen Sie dafür den unten stehenden Link zum Online-Service.


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