Meldung zum Stichtag

Die Beiträge werden jährlich erhoben. Grundlage ist Ihre Meldung zum Stichtag 1. Januar.

Wenn Sie bereits bei der Sächsischen Tierseuchenkasse registriert sind, erhalten Sie für die Abgabe der jährlichen Meldung eine Aufforderung per Post oder über Ihre autorisierte Email-Adresse. Enthalten ist der Meldebogen und ergänzende Informationen. Diese Aufforderung geht Ihnen jedes Jahr Ende Dezember zu.

Bitte melden Sie die Zahl aller Tiere, die Sie am 1. Januar des Beitragsjahres halten, unabhängig vom Geschlecht der Tiere, der Rasse oder der Nutzungsart. Zu melden sind nur Tierarten, die im Formular aufgeführt sind.

Für jeden Standort Ihrer Tierhaltung ist die Meldung separat abzugeben. Wenn Sie nicht für jeden Standort einen extra Meldebogen erhalten haben, teilen Sie uns das bitte mit.

Ihre Meldung ist bis zum 15. Januar an die Tierseuchenkasse zu senden. Wenn Sie den Meldebogen auf dem Postweg erhalten haben, liegt ein Rückantwortumschlag bei.

Haben Sie sich bereits für die Online-Nutzung registriert, können Sie sich auch mit Ihrem Kennwort in Verbindung mit Ihrer TSK-Nr. einloggen und das Online-Formular für die Bestandsmeldung nutzen. 

Neu! Nutzen Sie den aufgedruckten QR-Code um direkt mit dem Smartphone oder dem Tablet zu melden. Mit einer speziellen App zum Auslesen von QR-Codes scannen Sie den Code mit der Kamera Ihres Gerätes ein und gelangen sofort auf die Meldeseite.


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