KHV-Sanierung im Freistaat Sachsen

Strategie und erste Erfahrungen.


1. Einleitung

Im September 1998 wurde im Veterinärmedizinischen Labor der University of California in Davis nachgefragt, die Ursache einer verlustreichen Krankheit bei Koi und Karpfen zu ermitteln. Die Untersuchungen führten zum Nachweis eines Herpesvirus, welches sich auf einer neuen Zelllinie von Koiflossen (KF-1) entwickelte. Aufgrund der Morphologie und Größe des Virus und der ursprünglichen „Gast“-Zelllinie wurde das Virus als „Koi-Herpes-Virus“ benannt. Das gleiche Virus wurde kurz darauf bei Koi und Nutzkarpfen gefunden (Hedrick et al. 2000). Die Autoren gaben dem infektiösen Agens den Namen „carp nephritis and gill necrosis virus = CNGV“. Mit dem isolierten Virus gelang es, die Erkrankung mit der charakteristischen hohen Sterblichkeit in experimentellen Infektionen wieder zu erzeugen. Das Virus konnte aus den experimentell infizierten Fischen re-isoliert werden. Wissenschaftlich wird das die Koi-Herpesvirose auslösende Agens mit CyHV-3 (Cyprinus-Herpesvirus 3) bezeichnet.

Der erste registrierte Fall von KHV trat im Jahr 1996 in England auf (Hedrick et al. 2000). Inzwischen ist das Virus in vielen Ländern mit nur gesicherter Ausnahme von Australien nachgewiesen worden, wo Karpfen als Nutz- oder Zierfisch gehalten werden (Pokorova et al. 2005). Die Krankheit verläuft zumindest bei Erstinfektion mit sehr hohen Verlusten (Ronen et al. 2005). Für polnische Teichwirtschaften geben Siwicki et al. (2005) Verlustraten von 50-80 % an. Erste Verlustfälle in Sachsen in den Jahren 2003 bis 2005 werden mit bis zu 90 % angegeben (Bräuer & Herms 2005). In den Netzgehegen zur Karpfenerzeugung im See Kasumigaura (Japan) entwickelten sich im Jahr der Erstinfektion 2003 die Schäden wie folgt (Takashima et al. 2005):

  • Anfang Oktober 200-300 Tonnen
  • bis Ende Oktober 660 Tonnen
  • bis Anfang November 1200 Tonnen

Akut erkrankte Fische sind äußerlich an geschwollenen und nekrotischen Kiemen, intensiver Schleimabsonderung mit anschließendem Sandpapiereffekt oder entfärbten kreisrunden Flecken auf der Haut und Enophthalmus (eingefallene Augen) zu erkennen. Niere und Milz können vergrößert sein.


2. Die Koi-Herpes-Viruserkrankung aus sächsischer Sicht

Bei dieser Infektion handelt es sich um eine äußerst verlustreiche Erkrankung von Nutzkarpfen aller Altersstufen mit seuchenhaftem Verlauf. Die Erkrankung wurde in Sachsen inzwischen in einer Reihe von Karpfenteichen nachgewiesen und hatte in vielen Fischbeständen, wie in den oben beschriebenen Fällen, erhebliche Verluste zur Folge. Auf Grund der Verluste bei Speisekarpfen aber inzwischen auch wegen fehlender Satzfische hat dise Fischseuche seit dem Jahr 2006 merkliche Auswirkungen auf die Gesamtkarpfenerzeugung im Freistaat Sachsen (Abb. 1). Die Erkrankung hat in den letzten Jahren für eine Verminderung des Speisekarpfenaufkommens um mehr als 30 % gesorgt. 

Nach den Untersuchungen des Fischgesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse erfolgt die Weiterverbreitung des Virus und damit der Krankheit vor allem durch Fischumsetzungen. Dabei spielt sicher der Karpfen (Cyprinus carpio) eine Hauptrolle. Allerdings lassen sich einige Neuausbrüche der Erkrankung auch auf Besatz mit Graskarpfen (Ctenopharyngodon idella) aus KHV-positiven Karpfenteichen zurückführen (Böttcher 2007). Andere Übertragungswege sind wahrscheinlich. So ist eine Übertragung durch Teichablaufwasser bei akutem Krankheitsverlauf denkbar. Auch Fisch fressende Vögel dürften durch Verschleppung erkrankter oder frisch toter Fische in nicht unerheblichem Maße an der Ausbreitung der Krankheit beteiligt sein. 

Nach mehrjährigen sächsischen Beobachtungen spielen im Gegensatz zu vielen anderen Fischkrankheiten die Haltungsbedingungen für den Ausbruch und die Schwere des Verlustgeschehens offenbar keine wesentliche Rolle. Akute KHV-Ausbrüche traten in Sachsen sowohl in sehr extensiv bewirtschafteten Karpfenteichen mit nur 300 kg/ha Fischertrag und ohne Zufütterung, wie auch in Warmwasseranlagen zur Satzkarpfenaufzucht bei Bestandsdichten von 50 kg/m³ auf. Akute Erkrankungen wurden bei allen Altersstufen des Karpfens mit Ausnahme der kleinsten K1 beobachtet, wobei die betriebswirtschaftlich bedeutendsten Schäden bei zweijährigen Satzkarpfenbeständen und angehenden Speisekarpfen auftreten. Eine bereits überstandene akute Erkrankung schützt nach unserem jetzigen Erkenntnisstand nicht vor einem erneuten Ausbruch der überlebenden Karpfen im nächsten Jahr. Dann allerdings verbunden mit einer geringeren Sterblichkeit.


3. Die KHV-Bekämpfungsstrategie in Sachsen

Die anhaltend hohen wirtschaftlichen Verluste durch KHV führten zu der gemeinsamen Überlegung von Fischhaltern, Fischgesundheitsdienst und Fischerei- und Veterinärverwaltung im Freistaat Sachsen. Man war sich einig, dass eine betriebswirtschaftlich erfolgreiche Karpfenteichwirtschaft nur wieder möglich sein würde, wenn es gelänge, die Koi-Herpesvirus-Erkrankung zurückzudrängen. In den letzten Jahren wurde deshalb eine Reihe von Initiativen gestartet und ein komplexes Instrumentarium entwickelt, welches die Bekämpfung der Seuche auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen zulässt:

Bereits im Jahr 2006 verabschiedete das Sächsische Staatsministerium für Soziales und die Sächsische Tierseuchenkasse das „Gemeinsame Programm zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben“. Mit Hilfe dieses Programms war es nunmehr möglich den Fischhaltungsbetrieben flächendeckend Untersuchungen auf KHV anzubieten und außerdem gemeinsam mit den Unternehmen betriebsbezogene Sanierungsprogramme zu erstellen. Außerdem konnten Fischhalter für über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgte nachweislich an KHV verendete Fische oder freiwillig gekeulte Fischbestände eine Härtefallbeihilfe aus der Fischseuchenkasse beantragen, durch welche zumindest unbillige Härten abgedeckt werden konnten.

Um die KHV-Diagnostik insbesondere für latent infizierte Fischbestände sicherer zu machen, koordinierte die Sächsische Tierseuchenkasse in den Jahren 2006-2008 ein Forschungsvorhaben mit dem Thema „Direkter und indirekter Nachweis des Erregers der KHV-Infektion (KHV-I) bei akut und latent infizierten Nutzkarpfen (Cyprinus carpio)“. Die Untersuchungen selbst erfolgten am Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems. Das Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fischereifonds (FIAF) und des Freistaats Sachsen finanziert. Parallel zu den laufenden Forschungsarbeiten wurde an der Landesuntersuchungsanstalt in Sachsen ein System für die Routinediagnostik der KHV-Infektion etabliert, das es ermöglicht, KHV-positive Karpfen sicher mit PCR Technik zu erkennen.

Am Ende des Jahres 2007 beauftragten die Sächsischen Staatsministerien für Soziales sowie -für Umwelt und Landwirtschaft die damalige Landesanstalt für Landwirtschaft mit der Bildung einer Zentralen Arbeitsgruppe zur KHV-Bekämpfung in Sachsen. In dieser Arbeitsgruppe erarbeiten Veterinär- Naturschutz- und Fischereibehörde des Freistaats und die Sächsische Tierseuchenkasse gemeinsam fachliche Grundlagen für eine effektive Seuchenbekämpfung.

Im Frühjahr 2008 reichte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft das „Programm des Freistaats Sachsen zur Tilgung der Koi-Herpes-Virusinfektion (KHV)“ zur Prüfung nach Brüssel ein. Im November 2008 wurde das nunmehr kurz „KHV-Tilgungsprogramm“ als Seuchenbekämpfungsprogramm nach der RL 2006/88/EG „Aquakulturrichtlinie“ von der EU-Kommission bestätigt.

Auf Grundlage dieses Tilgungsprogramms bildet das Fischereireferat des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Königswartha Regionale Arbeitsgruppen zur KHV-Bekämpfung in Teichgruppen oder ganzen Teichgebieten. Die Auswahl der Sanierungsgebiete oder - betriebe erfolgt ausschließlich nach epidemiologischen Gesichtspunkten und fachlicher Sinnhaftigkeit. So können Teichgruppen erst dann zur Sanierung ausgewählt werden, wenn in oberhalb gelegenen Gewässern keine positiven KHV-Nachweise vorliegen, sich innerhalb eines Gebiet alle Fischhalter den Sanierungsbemühungen anschließen und die Maßnahmen zur Sanierung mittragen und auf Grund der räumlichen Entfernung zu den nächstgelegenen KHV-positiven Karpfenbeständen eine Sanierung fachlich möglich erscheint. Erstellt werden umfassende Sanierungskonzepte, die u.a. veränderte Bewirtschaftungsmaßnahmen, veränderte Stauregelungen, Trockenlegung, Teil- oder Ganzdesinfektion der Teiche beinhalten. Von den Betrieben wird ein erhebliches betriebswirtschaftliches Umdenken abverlangt. Die Maßnahmen könne nur durch ein Zusammengehen aller beteiligten, insbesondere der Naturschutzbehörden durchgeführt werden.

Über das Tilgungsprogramm erhalten die Fischereiunternehmen finanzielle Unterstützung für die zusätzlichen Aufwendungen, die im Rahmen ihrer betrieblichen Sanierungsmaßnahmen der Erkrankung entstehen. Erstattet werden können Kosten oder Teilkosten für die Erstellung des betrieblichen Sanierungskonzepts, des zur Desinfektion eingebrachten Branntkalks, für dessen Ausbringung sowie der eingesetzten Desinfektionsmittel. Darüber hinaus kann z.B. ein Teilausgleich von Gewinnausfällen bei sanierungsbedingt erforderlichem Besatz mit anderen Fischarten, oder Ertragsausfall bei Wassermangel durch sanierungsbedingt notwendiger, längerer Trockenlegung gewährt werden. 


4. Verlauf der KHV-Tilgung in Sachsen im Jahr 2009

Im Jahr 2009 wurde mit der Sanierung von vier Haupterwerbsfischereiunternehmen begonnen. In die Konzepte wurden immer ganze Teichgruppen einbezogen. Insgesamt waren 60 Teiche mit etwa 750 ha Nutzfläche in das Tilgungsprogramm einbezogen. Sanierungsmaßnahmen waren 

  1. eine Abfischung der KHV-positiven Karpfen und Verbringung zur Vermarktung oder bei Satzfischen in Teiche außerhalb des Sanierungsgebiets
  2. Herstellung der Fischfreiheit der Gewässer
  3. eine mindestens 6-wöchige Trockenlegung,
  4. sofortige Desinfektionskalkung der Fischgruben nach der Herbstabfischung und
  5. Applikation von Branntkalk auf der gesamten Teichfläche, vor allem auf Nassstellen im Teich vor Wiederanstau.

Anschließend wurden die Teiche mit KHV-negativen untersuchten Karpfenbeständen, teilweise aber auch anderen Fischarten, unterschiedlicher Altersstufen neu besetzt. Der Neubesatz musste den Bedingungen des „Gemeinsamen Programms zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben“ entsprechen.

In keinem einzigen Fall der in die Sanierung einbezogenen 60 Teiche konnte im Sommer 2009 KHV nachgewiesen werden. Die Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass die Anzahl der positiv getesteten Karpfenbestände im Jahr 2009 erstmals rückläufig war und das, obwohl die Untersuchungsintensität nicht ab-, sondern zugenommen hat (Abb. 2). 


5. Schlussfolgerungen 

Die in Sachsen sehr verlustreich ablaufende KHV-Infektion des Karpfens konnte durch konsequente Anwendung seuchenhygienischer Maßnahmen in bestimmten Gebieten erstmals zurückgedrängt werden. Eine KHV-Sanierung größerer Teichgebiete in Sachsen erscheint damit als möglich. Als Instrumentarium hat sich dabei eine maßvolle Umsetzung der Fischseuchenverordnung in Kombination mit dem KHV-Tilgungsprogramm des Freistaates Sachsen bewährt. Die in Sachsen gemachten Erfahrungen decken sich mit den Ergebnissen der KHV-Bekämpfung in Japan. Yuasa & Sano (2009) bestätigen, dass durch strikte Anwendung veterinärrechtlicher Regelungen, insbesondere die konsequente Durchsetzung von Handelsverboten, die Zahl der KHV-Ausbrüche in Japan gesenkt werden konnte (Tab. 1).

 

Anzahl der KHV-Ausbrüche bei Wildbeständen und Zuchtkarpfen in Japan nach Durchsetzung veterinarrechtlicher Sanktionen (aus Yuasa & Sano 2009)

Jahr

Offene Gewässer

Teiche

Gesamt

2003

29

65

94

2004

349

561

910

2005

78

230

308

2006

43

139

182


6. Offene Fragen 

Die international als hoch infektiös und verlustreich beschriebene Koi-Herpes-Virusinfektion ist bisher in Deutschland bei Nutzkarpfen nur im Freistaat Sachsen in dieser Form aufgetreten und konnte auch nur hier in der Routinediagnostik regelmäßig mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) nachgewiesen werden. Weder in der von der Struktur zu Sachsen durchaus vergleichbaren Karpfenteichwirtschaft Brandenburgs noch in der klein strukturierten bayerischen Karpfenteichwirtschaft wurden bisher KHV-Ausbrüche mit derartig hohen Verlusten beschrieben. In Bayern gibt es darüber hinaus aktuell kaum noch positive KHV-Nachweise mittels PCR. Vielmehr wird hier davon ausgegangen, dass die Erkrankung bereits flächendeckend verbreitet ist und eine Durchseuchung stattgefunden hat, da bei einem hohen Anteil von untersuchten Karpfenbeständen aus offenen Gewässern und Teichen Herpesvirus-Antikörper nachgewiesen werden konnten (Feneis et al. 2009). 

Das unterschiedliche Erscheinungsbild der Koi-Herpesvirus-Erkrankung in Bayern und Sachsen wirft natürlich einige Fragen auf, die auf fachlicher Ebene diskutiert werden müssen: 

  1. Untersuchungen in einem europaweiten Forschungsvorhaben haben gezeigt, dass unterschiedliche Karpfenherkünfte durchaus unterschiedlich hohe Verluste bei akuten KHV-Ausbrüchen haben können. Gibt es also unempfindlichere Karpfenstämme? Sind sächsische Fische vielleicht weniger resistent gegen KHV (falls man bei einer so jungen Krankheit bereits von genetisch fixierten Resistenzen ausgehen kann)?
  2. Ist die „sächsische“ Koi-Herpesvirus-Erkrankung eine besonders ausgeprägte Seuche? Immerhin ist inzwischen bekannt, dass es bei KHV zumindest zwei unterschiedliche Genotypen gibt, einen deutlich infektiöseren „asiatischen“ Typ und einen weniger infektiösen „europäischen“ Typ (Kurita et al. 2009). 
  3. Welche Rolle spielen Wasservögel bei der Verbreitung des Koi-Herpes-Virus? Obwohl in verschiedenen Bundesländern Kormoranverordnungen existieren, die einen Vergrämungsabschuss von Kormoranen grundsätzlich zulassen, dürfte der Bejagungsdruck auf Kormorane aber auch Graureiher auf Grund der Kleinflächigkeit der Teichanlagen z. B. in Bayern deutlich höher als in Sachsen sein.
  4. In Sachsen sind Teichgebiete seit Jahren nahezu vollständig als Naturschutzgebiete ausgewiesen oder werden über Vertragsnaturschutzregelungen naturschutzgerecht bewirtschaftet. Eine der wesentlichen naturschutzfachlichen Auflagen ist dabei in der Regel der generelle Verzicht auf Branntkalk. Die Frühjahrskalkung mit Branntkalk wird demgegenüber als allgemeine Desinfektionsmaßnahme im Rahmen ordnungsgemäßer Teichbewirtschaftung in Bayern nach wie vor regelmäßig angewandt und trägt so zur Verbesserung der Teichhygiene bei. 

7. Ausblick 

Die KHV-Bekämpfung wird in Sachsen im Jahr 2010 auf dem beschriebenen Weg fortgesetzt. Ziel ist es, die Erkrankung zurückzudrängen, da eine betriebswirtschaftlich gesunde Karpfenteichwirtschaft mit dem gegenwärtigen Verlustgeschehen nicht mehr möglich ist. Auf Grund der komplizierten Vernetzungen der Teichgebiete durch die Wasserläufe und die unkontrollierte Verbreitung des KH-Virus durch Wasservögel sind aber auch Rückschläge, im schlimmsten Fall sogar ein Scheitern des gegenwärtig verfolgten Weges in Sachsen denkbar. Dann muss unsere Strategie der KHV-Bekämpfung entsprechend angepasst werden. Um aber auch in einem solchen Fall für die Zukunft handlungsfähig zu bleiben, hat sich der Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Freistaat Bayern und dem Land Brandenburg bereits frühzeitig dafür eingesetzt, dass auf der Agrarministerkonferenz am 26. September 2008 in Meißen der Beschluss gefasst wurde, eine Vakzine gegen das KH-Virus zu entwickeln. 

Zudem steht ein Forschungsvorhaben des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kurz vor dem Abschluss, in welchem die Ausbreitungswege des KH-Virus in der praktischen Teichwirtschaft untersucht worden sind. Bei den Untersuchungen wird den Fragen nach dem Grad der Infektiosität von Teichwasser sowie der Verbreitung des KH-Virus durch Nebenfische und Wildfische in der Karpfenteichwirtschaft nachgegangen. Mit den zu erwartenden Erkenntnissen erhoffen wir uns vor allem größere Sicherheiten für eine erfolgreiche KHV-Sanierung. Die Untersuchungen selbst wurden von der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt. Erste Ergebnisse werden auf dem Fachtag Fischerei des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie im März 2010 in Königswartha bekannt gegeben. 

Die unterschiedlichen Strukturen der bayerischen und sächsischen Karpfenteichwirtschaft haben zu unterschiedlichen Auffassungen beim Umgang mit der Koi-Herpesvirus-Erkrankung geführt. Während man in Bayern aus diesem Grund eine „Durchseuchung“ der Karpfenbestände zulässt, streben wir in Sachsen nach wie vor an, die verlustreiche Erkrankung mit dem Instrumentarium der Fischseuchenverordnung zurückzudrängen. Hintergrund dafür ist sicher nicht eine grundsätzlich unterschiedliche fachliche Sicht auf die Erkrankung. Vielmehr sind dies vor allem die in konsequenter Umsetzung der Fischseuchenverordnung anzuordnenden Markt- und Verkehrsverbote.

Beide Strategien verfolgen aber das gleiche Ziel, nämlich eine betriebswirtschaftlich erfolgreiche Karpfenteichwirtschaft in den jeweiligen Ländern zu erhalten. In diesem Zusammenhang gilt es, die unterschiedlichen Erfahrungen zum Nutzen der deutschen Karpfenteichwirtschaft auszuwerten, auf fachlichem Niveau und ohne Polemik zu diskutieren, um letztlich als deutsche Karpfenteichwirtschaft gegenüber der Europäischen Kommission einheitlich auftreten zu können.


Literaturliste bei den Verfassern

Dr. Gert Füllner, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Dr. Grit Bräuer, Dr. Cornelia Mohr, Sächsische Tierseuchenkasse, Fischgesundheitsdienst

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