Jahresbericht 2014 - page 2

S ä c h s i s c h e T i e r s e u c h e n k a s s e
Mit diesem Heft legt die Sächsische Tierseu-
chenkasse ihren Jahresbericht 2014 vor.
Die gesetzlich verankerten Aufgaben der Tier-
seuchenkasse und der Tiergesundheitsdienste,
insbesondere die Vorbeugung vor Tierseuchen
und die Verbesserung der Tiergesundheit stel-
len einen großen Teil ihrer Arbeit dar.
Neben Informationen zur Beitragserhebung
und der Gewährung von Beihilfen und Ent-
schädigungen im Tierseuchenfall erfährt der
aufmerksame Leser vieles über die Gesund-
heit der Tierbestände in Sachsen. Erhobene
Daten im Rahmen von Tiergesundheitspro-
grammen werden durch die Tierärzte im
Tiergesundheitsdienst ausgewertet.
Der Berichtszeitraum war geprägt von der
Endsanierung der Bovinen-Herpes-Virus
Infektion (BHV1) in Sachsen. In der zweiten
Hälfte des Jahres wurde mit den neuen
Bundesländern gemeinsam der Antrag auf
Anerkennung als BHV1-freies Gebiet bei der
Europäischen Union gestellt und Anfang des
Jahres 2015 positiv beschieden.
Im Vorfeld der staatlichen Bekämpfungs-
pflicht, welche im Jahr 2005 begann, leistete
die Tierseuchenkasse gemeinsam mit dem
Sächsischen Staatsministerium für Soziales
und Verbraucherschutz seit 1993 im Rahmen
eines freiwilligen Bekämpfungsprogrammes
eine umfassende Vorarbeit.
In der Geschichte der Tierseuchenbekämp-
fung bereiteten oft freiwillige Tiergesund-
heitsprogramme den Boden für staatliche
Bekämpfungsmaßnahmen. Beispielhaft seien
hier die Bovine Virus Diarrhoe (BVD), die
Aujeszkysche Krankheit der Schweine oder
die Salmonellenbekämpfung beim Geflügel
zu nennen. Ein Programm zur Bekämpfung
der Salmonellen bei Legehennen existierte in
Sachsen bereits seit 1992 bevor die Bekämp-
fungspflicht 2010 folgte. Sächsische Betriebe
starteten dadurch auf einem guten Niveau
und ohne große wirtschaftliche Folgeschäden
in die Bekämpfungspflicht.
Sehr geehrte Tierbesitzer, ich möchte Sie
ermuntern, die Programme der Tierseuchen-
kasse zu nutzen, obwohl sich die Rahmenbe-
dingungen für die Gewährung von Beihilfen
für Landwirte durch die EU-Rechtssetzung
immer weiter verschärfen.
So sind ausschließlich entstehende Kosten
für bestimmte OIE- oder EU-gelistete Tier-
seuchenerreger beihilfefähig. Das führt zu
einer Einschränkung im Leistungsumfang der
Tierseuchenkasse und hat mehr und mehr die
Selbstbeteiligung der Tierhalter besonders im
Bereich differentialdiagnostischer Untersu-
chungen zur Folge. Viele Krankheitserreger,
die relevant für Tierverluste oder Leistungs-
minderungen sind, fallen nicht unter diese
gelisteten Krankheitserreger und dürfen
dadurch von der Tierseuchenkasse nicht mehr
unterstützt werden.
Sollte es in Ihren Tierbeständen zu Leistungs-
minderungen, vermehrten Krankheitsfällen­
Vorwort
oder erhöhten Tierverlusten kommen,
arbeiten Sie eng mit der Tierseuchenkasse
zusammen.
Die Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes
stehen Ihnen als unabhängige, tierartspe-
zifische Spezialisten für die Beratung bei
tiergesundheitlichen Problemen jederzeit zur
Verfügung.
Dr. Hans Walther
Vorsitzender des Verwaltungsrates
der Sächsischen Tierseuchenkasse
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