Jahresbericht 2015 - page 2

S Ä C H S I S C H E T I E R S E U C H E N K A S S E
Vorwort
Im vorliegenden Heft stellen wir den Tier-
haltern und Mitarbeitern der Veterinär- und
Landwirtschaftsbehörden im Freistaat
Sachsen den Jahresbericht der Sächsischen
Tierseuchenkasse für 2015 vor. Wir berichten
über die Arbeit unserer Tierseuchenkasse,
sowohl im Verwaltungsbereich, als auch der
einzelnen Tiergesundheitsdienste. Dabei
werden Sie feststellen, dass die Jahresbe-
richte die Entwicklung der Tiergesundheit in
Sachsen über die vergangenen Jahre sehr
eindrucksvoll dokumentieren.
Als Beispiel sei mir gestattet, die Entwicklung
bis zum Erreichen der BHV1-Freiheit in Sachsen
im Jahre 2015 darzustellen. Bereits 1993 wur-
de mit der Bekämpfung der BHV1 auf Grund-
lage einer Richtlinie des damaligen Staats-
ministeriums für Soziales, Gesundheit und
Familie in Sachsen begonnen. Daraus wurde
ein Landesprogramm entwickelt, welches im
Laufe der Jahre den Bedingungen in der Praxis
sowie der Entwicklung der diagnostischen
Möglichkeiten angepasst wurde. Im Jahr 1997
wurde die bundeseinheitliche Verordnung zum
Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem
Bovinen Herpes Virus Typ 1 erlassen, mit der
die Bekämpfung zur Pflicht des Tierhalters
erhoben wurde. Die Sanierung wurde so mit
staatlichen Mitteln forciert. Eine besondere
fachliche Herausforderung in Sachsen stellte
die Endsanierung in Großbeständen dar, wel-
che jedoch in enger Zusammenarbeit zwischen
den Veterinärbehörden und der Tierseuchen-
kasse gemeistert werden konnte.
Neben dem finanziellen Anteil, den die
Tierseuchenkasse bei der Bekämpfung der
BHV1 leistete, kam dem Rindergesundheits-
dienst eine große Rolle bei der Beratung
der Landwirte, Weiterentwicklung der
Programme und als Partner für die Lebens-
mittelüberwachungs- und Veterinärämter zu.
Im Jahr 2015 konnten letztendlich die Früchte
der langjährigen Arbeit geerntet werden und
Sachsen erhielt von der EU die Anerkennung
als BHV1-freies Gebiet.
Obwohl uns das vergangene Jahr im Hinblick
auf Tierseuchen weitestgehend verschont
hat, war es in Bezug auf die Beihilfegewäh-
rung ein sehr ereignis- und arbeitsreiches
Jahr. Die Leistungssatzung der Tierseuchen-
kasse war nach den Vorschriften der VO (EU)
Nr. 702/2014 über Beihilfen im Agrar- und
Forstsektor bei der EU zur Freistellung ein-
zureichen. Auf Grund der darauf erfolgten
Anmerkungen der Kommission mussten
grundlegende Änderungen im Antragsver-
fahren der Tierhalter und für die Gewährung
und Auszahlung von Leistungen durch die
Tierseuchenkasse vorgenommen werden. Ne-
ben der Verkomplizierung des Verfahrens sind
viele Beihilfen in Folge noch als De-minimis
Beihilfen möglich.
Sehr geehrte Landwirte – die erneute Er-
schwerung der Beihilfegewährung ist von
Ihnen wahrgenommen und vielfach kritisiert
worden. Ich werbe hiermit um Ihr Verständ-
nis. Die Tierseuchenkasse als Anstalt des
öffentlichen Rechts ist den Beihilfevorschrif-
ten der Europäischen Union verpflichtet und
muss deren Forderungen umsetzen. Wir als
Tierseuchenkasse sind stets bemüht, Leis-
tungen zur Verbesserung der Tiergesundheit
innerhalb des Rahmens der EU-Gesetzgebung
zu erhalten und alle Möglichkeiten der Beihil-
fegewährung auszuschöpfen.
Im Juni des vergangenen Jahres haben wir
die 41. Bundeskonferenz der Tierseuchen-
kassen in Schmochtitz ausgerichtet. Neben
einem anspruchsvollen wissenschaftlichen
Programm konnten wir unsere Gäste aber
auch am Rande der schönen Oberlausitz
willkommen heißen und vor Ort mit der Arbeit
unserer Fischereibetriebe und unseres Fisch-
gesundheitsdienstes vertraut machen.
Nutzen Sie das vorliegende Heft, um sich
über die Arbeitsgebiete der Tierseuchenkasse
und gleichzeitig zum Stand der Tiergesundheit
umfassend zu informieren.
Den Mitarbeitern der Sächsischen Tierseu-
chenkasse danke ich für ihre engagierte
Arbeit im Interesse der Tiergesundheit und
zum Nutzen der Tierhalter bis hin zum Ver-
braucher.
Dr. Hans Walther
Vorsitzender des Verwaltungsrates der
Sächsischen Tierseuchenkasse
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