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sichere, unbedenkliche und umweltverträgliche Lagerung und Entsorgung der
Abprodukte Dung, Jauche, Gülle und Produktionsabwässer
sowie von Futter
und Einstreu,
keine fremden Abprodukte in Rinderställen,
Tierproduktionsbetrieben,
Rinder
weiden abladen, lagern oder verwenden.
3.4
Gesetzliche Grundlagen - Milchproduktion -
3.4.1 Erlaß des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und
Familie zur Durchführung des amtlichen Eutergesundheitsdienstes im
Freistaat Sachsen vom 10. Juli 1992
In
dem Erlaß wird die Organisation und Arbeitsweise des Eutergesundheitsdienstes (EGD) ge-
regelt.
Im
Rahmen hoheitlicher Aufgaben und des Verbraucherschutzes dient der EGD der
Sicherung lebensmittelhygienischer
Normen und des Tierseuchenschutzes sowie der Förde-
rung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit
der Milchtierbestände.
Seine Organisation obliegt
der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Die Überwachung der Eutergesundheit erfolgt auf der Grundlage von regelmäßigen ZeIlge-
haltsuntersuchungen der Anlieferungsmilch gem. Milchgüte-VO (MGVO) im Zentral labor des
Sächsischen Landeskontrollverbandes
e. V. (LKV) Chemnitz und durch die monatlichen
Zellgehaltsuntersuchungen von Einzeigemelken anläßlich der Milchleistungsprüfung.
Über-
steigt in der Anlieferungsmilch bei zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen der Gehalt an
somatischen Zellen je ml 400.000,- veranlaßt das Lebensmittelüberwachungs-
und Veterinär-
amt (LÜVA) im Benehmen mit dem EGD unverzüglich den Erzeugerbetrieb,
ein Sanie-
ru ngsverfahren ei nzu leiten.
Bei den Grenzwertüberschreitungen
Keimzahl
und Gefrierpunkt
sowie dem Nachweis von
Hemmstoffen kann das LÜVA den EGD und andere Beratungsdienste mit den Untersuchungen
zur Tiergesundheit
und zur Hygiene der Milchgewinnung beauftragen.
Im
Ergebnis der Bera-
tung wird ein Programm zur Verbesserung der Rohmilchqualität
und der Wiederherstellung
der Eutergesundheit erarbeitet.
3.4.2 Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Förderung der Euter-
gesundheit und Rohmilchqualität
im Freistaat Sachsen vom 1. Januar 1993
In
Herden mit mehr als 30 Kühen ist die alleinige Auswertung der Tankmilchzellzahl
nicht
·geeignet, den Eutergesundheitsstatus der Herde ausreichend zu charakterisieren.
Anhand der
>,
Einzelzellzahl
im Rahmen der Milchleistungsprüfung fördert die Sächsische Tierseuchenkasse
"im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Fami-
lie die Betriebe, die noch keine Grenzwertüberschreitung der Zellzahl
in der Tankmilch, je-
doch einen hohen Prozentsatz sekretionsgestörter Tiere aufweisen. Diejenigen Betriebe, die
schriftlich ihre Erklärung zur Teilnahme am Programm zur Förderung der Eutergesundheit ab-
gegeben haben, erhalten je nach Situation Unterstützung bei der Untersuchung der Frisch-
melker-, Mastitis- und Trockensteherproben,
d. h. für 1993 zunächst eine Milchprobe/Kuh und
Jahr. Bei Wirksamwerden des amtlichen EGD im Bestand kann der EGD auf der Basis der
Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse weitere diagnostische Maßnahmen veran-
lassen, deren Kosten die Sächsische Tierseuchenkasse übernimmt
(z. B. Hygienetupfer-,
Milchprobenuntersuchungen).