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serologische Untersuchung auf Brucellose und Tuberkulinisierung gemäß Verwal-
tungsvorschrift
1993,
IBR/IPV-Untersuchungen im Rahmen eines freiwilligen amtlichen Bekämpfung-
sprogrammes,
Kotprobenentnahme und Untersuchung gemäß Salmonellose-Verordnung (anteilig),
Bakteriologische Milchprobenuntersuchung entsprechend dem Programm zur
Förderung der Eutergesundheit und Rohmilchqualität,
Pathologisch-anatomische und mikrobiologische Untersuchung von Abortsubstra-
ten und von zwei Blutproben nach dem Verkalben auf Brucellose;
bei Schweinen
Entnahme und Untersuchung von Blutproben auf Aujeszkysche Krankheit entspre-
chend der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Schutz gegen die
Aujeszkysche Krankheit,
nach Verferkelungen:
Entnahme und Untersuchung von Blutproben auf Brucellose,
Leptospirose, Aujeszkysche Krankheit sowie bei Verdacht auf PRRS und gegebenen
falls Untersuchung von Abortsubstraten.
Auch für Pferde, Schafe, Geflügel,
Fische und Bienen sind Prophylaxeprogramme in der
Leistungssatzung festgelegt worden.
Die unschädliche Beseitigung von verendeten Tieren besitzt bei vielen Seuchen Bedeutung für
die Unterbrechung von Infektionsketten.
Deshalb unterstützt die Tierseuchenkasse und das
Land finanziell
die ordnungsgemäße Entsorgung.
Aus der Leistungssatzung ist eindeutig die Betonung von Maßnahmen zur Förderung und Si-
cherung der Herdengesundheit
mit dem Ziel der Erzeugung gesunder und qualitativ hochwer-
tiger Produkte zu erkennen.
Tiergesundheitsdienste
Geld in die Prophylaxe zu investieren ist für eine Tierseuchenkasse die effektivste Kapitalanla-
ge. Nach dem Vorbild der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterhält die Sächsische
Tierseuchenkasse Tiergesundheitsdienste als Träger von Bekämpfungsprogrammen und zur Be-
ratung der Tierbesitzer.
Zur Zeit stehen Fachtierärzte für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Geflügel
und Fische zur
Verfügung.
Jeder beitragspflichtige Tierbesitzer kann den tierartspezifischen Tiergesundheitsdienst
ein-
mal pro Jahr kostenlos in Anspruch nehmen. Zur Sicherung einer soliden Diagnose kann
der Tiergesundheitsdienst
bei unklaren Krankheitserscheinungen
im Tierbestand Sektio-
nen oder andere Laboruntersuchungen auf Kosten der Tierseuchenkasse veranlassen.
Die Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse nehmen auch die tierärztlich-fachtechnische
Betreuung der Besamungsstationen wahr, so daß auch in diesem Aufgabengebiet
ein hohes
Niveau gewährleistet
ist.