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Tötungsgeräten,
Entwurf von Verfügungen bei Ausbruch,
Aufklärung der Schweinehalter
über die Gefahr und das Verbot der Verfütterung von Küchenabfällen,
Ver-breitungsmög-
lichkeiten der Schweinepest durch Tierhandel
und Wildschweine).
Ein Bereitschaftsdienst an
den Wochenenden und Feiertagen wurde eingerichtet (Dr. Geisler, TA Wetzke, T
Ä
Vergara - Dres-
den, TA Isaak - Leipzig, Dr. Fleischer, Dr. Uhlemann - Chemnitz).
Am 1. März 1994 wurde der erste Ausbruch in Sachsen in der Gemeinde Weißbach,
Kreis
Zschopau, amtstierärztlich festgestellt. Die epidemiologische Analyse ergab die Verfütterung
von Küchenabfällen.
Aufgrund der zweckmäßigen Vorbereitung und Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen -
Keulung der Schweine im Seuchengehöft,
in der Sperrzone und in den Kontaktbetrieben '(31
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Schweine) und Kontrolle der Beobachtungs- und Sicherheitszone - konnte eine Ausbreitung
verhindert und die Sperrmaßnahmen am 5. April 1994 in der kürzesten gesetzlich möglichen
Frist aufgehoben werden.
Für die Bekämpfungs- und Kontrollmaßnahmen kamen TA Wolf, Dr. Fleischer, TA Isaak, T
Ä
Vergara und Dr. Uhlemann zum Einsatz.
Die serologischen Kontrollmaßnahmen im Beobachtungsgebiet
und in den Schutzzonen
sowie bei der vorgeschriebenen Kontrolluntersuchung
in allen Schweinebeständen wur-
den vereinzelt
bei sehr alten Sauen Schweinepesttiter
festgestellt.
Diese sind in der Regel
auf eine frühere Schweinepestimpfung zurückzuführen (Sauen impfung im Bereich der West-
grenze, Verwendung von geimpften Mastläufern zur Reproduktion).
Die Abklärung ist aufwendig und kann zu beträchtlichen Problemen führen.
Die Selektion alter Sauen im Rahmen der normalen Reproduktion und die Konzentration der
serologischen Stichproben auf sehr alte Sauen wird empfohlen.
Für die Abklärung wurde ein
Verfahren erarbeitet."
Aujeszkysche Krankheit
1994 wurde in Sachsen kein AK-Ausbruch bei Scheinen festgestellt. Das bedeutet, daß die Vorbeu-
ge-, Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen greifen.
In den AK-Gebieten der alten Bundesländer sind erhebliche Ausbrüche zu verzeichnen und es
werden finanziell sehr aufwendige Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt, die nur durch die spek-
takulären Schweinepestausbrüche nicht zur Kenntnis genommen werden.
Durch umfassende Aufklärungsarbeit - Vorträge, Veröffentl ichungen ete. - kann heute konstatiert
werden, daß der sächsische Weg, wie er in der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum
Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit vom 6. Juni 1992 festgeschrieben ist, von den land-
wirtschaftlichen Organisationen mitgetragen wird. Vom Ständigen Veterinärausschuß bei der
EG-Kommission wird Sachsen ab 1. März 1995 als AK-seuchenfreie Region anerkannt. Das ist
als großer Erfolg zu werten und wird Vorteile im Zuchttierexport
bringen.
Schweinebrucellose
Der Erreger kommt bei Wild- und Hausschweinen sowie bei Hasen vor. Eine Infektion des Men-
schen ist möglich. Bei Schweinen treten Verferkelungen und Fruchtbarkeitsstörungen auf.
In einem Bestand mit 270 Sauen haben Keiler (!) Sauen gedeckt und die Erkrankung ein-
geschleppt.
Verferkelungen wurden zunächst nicht abgeklärt,
obwohl
diese Kosten von
der Tierseuchenkasse übernommen werden. Erst mit verstärktem Abortgeschehen wurde
die Diagnose gestellt. Der Bestand mußte gekeult werden.
Die Kontrolle der tierschutzgerechten Tötung wurde dem zuständigen Schweinegesundheitsdienst
übergeben.