Seite 56 - Jahresbericht_Vorlage

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gehören ebenso wie einwandfreies Futter mit minimaler Mykotoxinbelastung zu einem erfolgrei-
chen Fruchtbarkeitsmanagement.
4.6 Impfpflicht bei Pferden
Gesunde Pferde aus gesunden Beständen - dieser Gedanke sollte mehr denn je die Grundlage der
gemeinsamen Bemühungen der Tierärzte, der Züchter und Besitzer von Pferden sein. Damit ist der
Präventivgedanke gefordert - vorbeugen ist besser als heilen. Diese alte Weisheit hat im Bereich
der Infektionsmedizin besondere Bedeutung. Es sollte keine Diskussion mehr um die Notwendig-
keit von Schutzimpfungsprogrammen beim Pferd geben. Gerade in der heutigen Zeit mit dem in-
ternational sprunghaft gewachsenen Austausch von Pferden in Zucht, Sport und Handel und dem
damit stetig wachsenden Infektionsrisiko kann es nur noch darum gehen, solche Programme kor-
rekt durchzusetzen.
Folgerichtig hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Impfpflicht für Pferde gegen Influ-
enzavirusinfektionen
in die Leistungsprüfungsordnung (LPO 2000) aufgenommen. Zusätzlich wird
eine Impfung gegen Herpesinfektionen dringend empfohlen. Ordnungsgemäß durchgeführte Imp-
fungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet.
In den Durchführungsbestimmungen zu
§
66.3.10 heißt es:
Für alle an Wettbewerben/Leistungsprüfungen
teilnehmende Pferde/Ponys muss ein ordnungs-
gemäßer Impfschutz gegen' Influenzavirusinfektionen
im Pferdepass dokumentiert sein. Bei Pfer-
den/Ponys, die nicht gemäß
§
16 der LPO als Turnierpferd/-pony eingetragen sind, muss der Impf-
schutz gegen Influenzavirusinfektionen
in einem Impfpass dokumentiert werden.
Die Impfung muss wie folgt vorgenommen und dokumentiert werden:
a) Grundimmunisierung mit zwei Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen
(28 Tage), höchstens 8 Wochen (56 Tage) und einer 3. Impfung im Abstand von
6 Monaten (+/- 28 Tage)
b) Regelmäßige Wiederholungsimpfungen
im Abstand von 6 Monaten
(+/-
28 Tage)
Diese Regelung gilt auch
für
alle anderen Veranstaltungen mit Pferden, wie z. B.:
- Nachzuchtbeurteilungen - Impfpflicht für Fohlen ab dem 5. Lebensmonat
- Stuteneintragungen und -schauen
- Leistungsprüfungen
- Körungen ete.
Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist möglich, wenn im Pferdepass folgendes dokumentiert
ist:
Grundimmunisierung:
- Durchführung der ersten zwei Impfungen
- 2. Impfung mindestens 14 Tage vor dem Start
Wiederholungsimpfungen:
- in einem Abstand von bis zu höchstens 9 Monaten
- spätestens 7 Tage vor dem Start
Die Kontrolle des Impfschutzes durch den Tierarzt kann während der Veranstaltung jederzeit er-
folgen. Pferde, die diese Forderungen nicht erfüllen, werden in Zukunft von den Veranstaltungen
ausgeschlossen.
Im Jahre 2000 durchgeführte Stichprobenkontrollen ergaben Versäumnisse besonders bei Stu-
teneintragungen und Nachzuchtbeurteilungen.
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