Seite 62 - Jahresbericht_Vorlage

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Natriumhuminat stellt eine wasserlösliche Huminsäureverbindung natürlichen Ursprungs dar, die
vergleichbare Eigenschaften wie die gesamte Gruppe der Huminstoffe aufweist.
Badebehandlungen wurden bisher nur bei Goldfischen durchgeführt. Hier wurden gute Ergeb-
nisse bei leichten Schleimhaut- und Flossendefekten mit beginnenden Nekrosen und Verpilzun-
gen in der Versuchsgruppe gegenüber der Kontrollgruppe erzielt. Vermutlich erfolgte durch die
Huminsäuren eine Schleimhautabdeckung und damit Unterstützung ihrer Regeneration. Lagen je-
doch schwerwiegende primäre Erkrankungen, wie z. B. Aeromonadenseptikämien zugrunde,
konnte durch das Bad kein Effekt erzielt werden.
Aus diesen Untersuchungen ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
Aufgrund der Mehrkosten für Huminsäurefutter (ca. 0,86 DM je kg Futter) ist eine ganzjährige
Verfütterung an Karpfenbestände wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ein Einsatz des Futters zur Kon-
ditionierung vor der Winterung ist jedoch empfehlenswert.
Die antibakterielle und antiparasitäre Wirkung machen außerdem einen Einsatz bei wertvollen
Gartenteich- und Zierfischen, z. B. Kois, ebenfalls zur Konditionierung vor der Winterung und
unter besonderen Stressbedingungen möglich.
Badebehandlungen unterstützen die Abheilung oberflächlicher Schleimhaut- und Flossende-
fekte, wie sie häufig bei Handling und Transport entstehen.
5. Zusammenfassung
In den vergangenen Jahren wurde eine steigende Akzeptanz der SächsTSK beobachtet: nicht nur
durch die zunehmende Anzahl der Tierhalter, die regelmäßig ihrer Melde- und Beitragspflicht
nachkommen, sowie die fast täglich eintreffenden Neuanmeldungen, sondern insbesondere auch
durch die wachsende Inanspruchnahme ihrer umfangreichen Leistungen zur Bekämpfung von lei-
stungsmindernden Tierkrankheiten, die nicht durch die Tierseuchengesetzgebung reguliert wer-
den.
Die Umsetzung der Richtlinien und Programme der SächsTSK, die in enger Zusammenarbeit mit
dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie und dem Säch-
sischen Staatsministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten entstanden sind, dient immer
mehr Tierhaltern als wirksames Instrument bei der Stabilisierung der Tiergesundheit und der
Bekämpfung von wirtschaftlich bedeutsamen Tierkrankheiten.
Die Zahl der durch die Mitarbeiterinnen der SächsTSK bearbeiteten Anträge auf Leistungen ent-
sprechend der Richtlinien und Programme sowie auf Beitragsgutschriften stieg in den vergange-
nen zwei Jahren beträchtlich an, während die Anträge auf Entschädigung nach dem Tierseuchen-
gesetz rückläufig waren.
Das bedeutet, dass im Freistaat Sachsen die günstige Tierseuchensituation auch im Berichtszeit-
raum 1999/2000 gesichert werden konnte. Als Schwerpunkte der Tierseuchenbekämpfung stellten
sich wiederum die Salmonellosen bei Rindern, anzeigepflichtige Fischseuchen (VHS, IHN) sowie
die Bösartige Faulbrut bei Bienen heraus.
Wichtigste Vorraussetzung für die künftigen Leistungen der SächsTSK bleibt nach wie vor der
Schutz der sächsischen Tierbestände vor anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Die hohe Verantwortung der Tierhalter bei der konsequenten Durchsetzung vorbeugender Maß-
nahmen zum Tierseuchenschutz ist gerade in Zeiten der zunehmenden Ausbreitung der Maul- und
Klauenseuche in besonderem Maße gefordert; nicht nur für den eigenen Tierbestand. sondern in
gleicher Weise für die Solidargemeinschaft der Tierhalter!
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