Im Jahre 1999 wurden positive Tollwutbefunde bei drei Füchsen, drei Rehen, einer Katze, einem
Marder und einer Fledermaus in Sachsen erhoben. Bei vier Füchsen, zwei Schafen und einer Fle-
dermaus wurde im Jahre 2000 eine Tollwutinfektion nachgewiesen. Aufgrund der gehäuften Toll-
wutfälle sind die Kosten für die Tollwutbekämpfung bei Füchsen im Berichtszeitraum gegenüber
1997/1998 erheblich gestiegen.
Für die Fuchsköder, deren Ausbringung und die Prämien für Fuchsabschüsse wurden folgende Be-
träge aufgebracht:
1999
2 161 020,79 DM und
2000
2 070268,85 DM.
Tierkörperbeseitigung
Nach wie vor ist eine sichere Tierkörperbeseitigung für die Tierseuchenbekämpfung und nicht zu-
letzt auch für den Schutz der Bevölkerung unerlässlich.
Eine sichere Beseitigung bedeutet, dass Tierkadaver und Tierkörperteile mindestens 20 Minuten
lang 133 "C und 3 bar Druck ausgesetzt werden müssen.
Die Kosten für die Entsorgung der verendeten landwirtschaftlichen Nutztiere in Sachsen werden
zu je einem Drittel von der SächsTSK, dem Land und den Kommunen getragen. Diese Dritteilö-
sung führt dazu, dass die Tierbesitzer für die Entsorgung dieser Tiere keinen gesonderten Beitrag
leisten müssen.
Durch das Verbot des Verfütterns von Tiermehl entstehen jedoch Erlösausfälle, welche eine Ko-
stensteigerung für die Tierkörperbeseitigung bewirken.
Der Anteil des Landes und der SächsTSK betrug
im Jahre 1999
im Jahre 2000
4 036 688,86 DM und
4 635 980,00 DM.
Für die Entsorgung der verendeten Tiere gibt es die Verordnung des Sächsischen Staatsministeri-
ums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsan-
stalten vom 6. Oktober 1993 (SächsGVBI. 1994 S. 159). Diese legt fest, dass der Einzugsbereich
der
Tierkörperbeseitigungsanstalt
Lenz
Staudaer Weg 1
01561 Lenz
Telefon: (03 52 49) 73 50
Telefax: (03 52 49) 7 35 25
die kreisfreien Städte und die Landkreise der Regierungsbezirke Dresden und Leipzig
und der Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigungsanstalt Chemnitz
Am Zeißigwald 25
09131 Chemnitz
Telefon: (03 71) 41 02 97
Telefax: (03 71) 41 4039
die kreisfreien Städte und die Landkreise des Regierungsbezirkes Chernnitz umfasst.
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