Seite 19 - Jahresbericht_Vorlage

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nanzielle Belastung für die Aufzuchtbetriebe darstellt, gewährt die SächsTSK den sich diesem Pro-
gramm anschließenden Betrieben eine Beihilfe.
Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung von Salmonella Gallinarum-Pull-
orum in Rassegeflügelbeständen im Freistaat Sachsen vom 2. Januar 1995 (Informationsheft des
Landesverbandes Sächsischer Rassegeflügelzüchter e.V. "LV-aktuell" 1995, Heft 4, S. 13)
Auf der Basis der Freiwilligkeit werden vor Beginn der Brut in Rassegeflügelbeständen Blutunter-
suchurigen mittels Frischblut-Agglutination auf S. Pullorum durchgeführt.
Die SächsTSK gewährt eine Beihilfe gemäß Leistungssatzung.
Programm zur serologischen Kontrolle der Impfung gegen Newcastle Disease (ND)
vom 23. Mai 1996
Das Programm bildet die Grundlage für die Kontrolle der Impfprophylaxe gegen ND, die mit In-
Kraft-Treten der Geflügelpestverordnung vom 31. Dezember 1994 gefordert wird.
Mittels serologischer Stichprobenuntersuchung wird der Immunitätsstatus der Bestände überprüft.
In die Kontrollen werden Bestände der verschiedenen Größenkategorien und Nutzungseinrich-
tungen einbezogen. Bei Beständen mit mehr als 2 000 Tieren erfolgt die Probenentnahme durch
den Geflügelgesundheitsdienst der SächsTSK.
Die SächsTSK beteiligt sich an d~n Kosten gemäß Leistungssatzung.
Fische
Programm des Fischgesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung von
Fischseuchen und Fischkrankheiten vom 2. Dezember 1996
Das Programm bezieht sich auf die Bekämpfung der anzeigepflichtigen Forellenvirosen Infektiöse
Hämatopoetische Nekrose (IHN) und Virale Hämorrhagische Septikämie (VHSl, der meldepflich-
tigen Infektionskrankheiten Frühjahrsvirämie der Karpfen (SVC, Spring Viraemia of Carp) und In-
fektiöse Pankreasnekrose (IP ) sowie der bakteriellen Erkrankung Rotmaulseuche (Red Mouth Di-
sease).
Dazu werden durch den Fischgesundheitsdienst in den Forellenbetrieben zwei jährliche Bestands-
untersuchungen, in den Teichwirtschaften mindestens eine jährliche Bestandsuntersuchung durch-
geführt.
Die SächsTSK beteiligt sich an den Kosten gemäß Leistungssatzung.
Programm zur Abklärung von vermehrt auftretenden, neuartigen Hautveränderungen bei Karp-
fen vom 15. Oktober 1997 (Mitteilung des SLFV e.V. 1997 Nr. 6 vom 18. November 1997), geän-
dert am 13. Oktober 1998 (bekannt gegeben an die lebensmittelüberwachungs- und Vete-
rinärämter am 2. November 1998)
Seit einigen Jahren treten regelmäßig in den Wintermonaten vor allem bei Speisekarpfen und
Laichkarpfen rundliche Hautveränderungen auf, die mit Verlusten einhergehen und die Vermark-
tungsfähigkeit der Fische einschränken.
Um die Ursachen der Erkrankung zu erforschen, wird Proben material aus erkrankten oder ver-
dächtigen Beständen vom Fischgesundheitsdienst entnommen und virologisch, bakteriologisch,
histologisch und elektronenmikroskopisch
in der LUA untersucht. Weitergehende Untersuchun-
gen werden in der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere auf der Insel Riems
und in der Technischen Universität Dresden durchgeführt.
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