Infektionen mit Taylorella equigenitalis und hämolysierenden Streptokokken sollten mit oder ohne
klinische Symptome gezielt mit Antibiotika unter Berücksichtigung des Resistogramms behandelt
werden. Beim Nachweis von gramnegativen Bakterien wie E. coli, Klebsiella spp. sowie beim
Nachweis von pathogenen Staphylokokken sollte eine antibiotische Behandlung dann erwogen
werden, wenn gleichzeitig klinische Symptome registriert werden oder eine Dauerbesiedlung er-
mittelt wurde. Beachtet werden muss, dass die erwähnten gramnegativen Bakterien oft mehrfach
resistent gegenüber Antibiotika sind und eine Behandlung mit Antibiotika sich daher als schwie-
rig erweist.
Im Allgemeinen weist ein hoher unspezifischer Keimgehalt auf eine Verunreinigung des Tupfers
durch eine unsachgemäße Entnahme hin, kann aber auch bedingt sein durch Verletzungen im Ge-
nitalbereich, mangelnde Geburtshygiene u. a. m.
Diese Faktoren kritisch zu bewerten ist Aufgabe des praktizierenden Tierarztes.
Im Berichtszeitraum wurden vom PGD bei 98 Stuten Zervixtupferproben entnommen. Die bakte-
riologische Untersuchung ergab bei 17 Stuten den Nachweis von Streptococcus zooepidemicus.
Die Behandlung der Stuten erfolgte durch die Hof tierärzte. Vierzehn Tage nach der Behandlung
ergaben die Kontrolluntersuchungen bei 12 Stuten ein negatives Ergebnis. Bei 5 Stuten hatte die
Erstbehandlung keinen Erfolg. Erst nach der zweiten Behandlung konnten in den Tupfern keine pa-
thogenen Keime nachgewiesen werden.
Hengstgesundheitsdienst
Die tiergesundheitliche
'Überwachung dient dem Schutz der Pferdebestände vor Tierseuchen,
Krankheiten und Erregern, die durch den Erwerb, die Haltung und Nutzung von Deckhengsten
übertragen werden können.
Entsprechend der Richtlinie
.Hengstgesundheitsdienst"
sollten alle Deckhengste einmal jährlich
durch den PGD untersucht werden.
Folgende Untersuchungen sind vorgeschrieben:
1. Genitaltupfer (Eichelgrube, Harnröhrenmündung und Penisschaft)
2. Blutserologische Untersuchungen: Infektiöse Anämie, Beschälseuche, Malleus, Equine Arteriitis
3. Kotuntersuchung: Endoparasiten
Während in der Sächsischen Gestütsverwaltung alle Hengste gemäß der Richtlinie untersucht wer-
den, wurden trotz intensiver Bemühung von unserer Seite im Berichtszeitraum nur 34 Hengste pri-
vater Halter zur Untersuchung angemeldet.
Im Gegensatz zu den Stuten ist die Zahl der Hengste, bei denen in den Genitaltupfern potentiell
pathogene Erreger nachgewiesen werden konnten, deutlich niedriger. Im Berichtszeitraum wurde
bei 6 von 224 untersuchten Hengsten in den Genitaltupfern Streptococcus zooepidemicus nach-
gewiesen. Die geringe Zahl von positiven Genitaltupfern werten wir aber auch als Beweis dafür,
dass die Zuchthygienebestimmungen konsequent eingehalten werden. 1993 waren es zum Bei-
spiel noch 15 % positive Befunde.
Zu Beginn der Saison werden die Besamungshengste zuchthygienisch untersucht. Auch hier er-
folgen Entnahmen von Tupferproben. Außerdem wird das Sperma biologisch und bakteriologisch
untersucht. Erst wenn das Sperma die Parameter erfüllt, werden die Hengste für die KB (Frischsa-
menübertragung) freigegeben. In der Saison erfolgen Kontrollen. Dadurch wird u. a. garantiert,
dass qualitativ einwandfreie Spermaportionen abgegeben werden können.
Untersuchungen von Pferden nach Anforderung durch den Tierbesitzer bzw. Hof tierarzt
Wie in den bisherigen Berichtsperioden war diese Tätigkeit sehr umfangreich. Dabei wurden so-
wohl Einzeltiere untersucht als auch Bestandsprobleme bearbeitet.
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