Der überwiegende Teil der Jungbullen konnte als tauglich für die KB oder den natürlichen Deck-
akt eingestuft werden.
eben der Beurteilung des Paarungs- und Absamverhaltens und der Spermaqualität dienen vor
allem die Untersuchungen von Blutproben dazu, die Besamungsstationen vor dem Einschleppen
von Infektionskrankheiten zu schützen. Besonders intensive Bemühungen sind daher zur Siche-
rung der BHV1-Freiheit erforderlich. Bei der Kontrolle auf BVD/MD-Infektion wird das Ziel ver-
folgt, sogenannte "Virämiker", das sind dauerhaft Virus ausscheidende Tiere, umgehend zu erken-
nen und zu merzen. Darüber hinaus werden die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen zur
Überwachung der Seuchenfreiheit durchgeführt.
Neben der Betreuung der ELP ist es seit Jahren das Anliegen der SächsTSK, auch bei den Deck-
bullen in den Landwirtschaftsbetrieben eine gewisse Sicherheit auf zuchthygienischem Gebiet zu
schaffen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde bereits 1993 die .Deckbullen-Richtlinie" erlas-
sen. Nach nunmehr 8 Jahren muss festgestellt werden, dass die Zahl der Deckbullen
in den Be-
trieben zwar anwächst, jedoch nur einzelne Tiere durch die Besitzer zum jährlichen Deckbullen-
gesundheitsdienst angemeldet werden.
Vom RGD wurden 1999 nur 36 (davon 24 Fleischrindbullen) und 2000 nur 44 Bullen (davon 29
Fleischrindbullen)
in den Landwirtschaftsbetrieben untersucht, den überwiegenden Teil bildeten
Jungbullen vor der Körung im Betrieb bzw. der Zentralen Fleischrind-Körung.
Von
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Deckbullen, die durch die Besitzer aufgrund schlechter Leistungen reklamiert wurden, mus-
sten 4 wegen erhebl icher zuchthygienischer Mängel als zuchtuntaugl ich eingestuft werden.
Da der Wert eines .Deckbullengesundheitsdienstes" zur Vorbeuge von Krankheiten und zuchthy-
gienisch relevanten Störungen und zum Schutz der Herde seitens der Rinderhalter offensichtlich
nicht erkannt wird, hat sich die SächsTSK gemeinsam mit dem SRV dazu entschlossen, die Un-
tersuchung der Bullen vor der Körung weiter auszubauen und auf diesem Gebiet eine möglichst
lückenlose zuchthygienische Überwachung zu gewährleisten.
Am 24.10.2000 wurde das "Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse und des Sächsischen
Rinderzuchtverbandes e.G. zur zuchthygienischen Überwachung der Vatertiere" unterzeichnet.
Ziel ist die möglichst umfassende Betreuung des Vatertierbestandes in Sachsen. Im Programm ist
der Untersuchungsumfang für die einzelnen Bullengruppen detailliert festgelegt. Für in Sachsen
gekörte Bullen gilt das zuchthygienische Ergebnis für das erste Jahr ihres Einsatzes im natürlichen
Deckakt; werden sie länger als ein Jahr im Bestand gehalten, sind sie ab dem 2. Jahr entsprechend
der Deckbullenrichtlinie zu untersuchen. Für Bullen, die mit gleichwertigem zuchthygienischen
Zertifikat aus anderen Bundesländern zugekauft werden, gilt dies ebenso. Werden Bullen ohne
zuchthygienisches Ergebnis zugekauft, sind sie gemäß der Richtlinie anzumelden und zu untersu-
chen.
Weitere Aufgaben des RGD
In den Winterschulungsprogrammen der Landwirtschaftsämter sind die Tierärzte des RGD regel-
mäßig mit Vorträgen zu aktuellen Tiergesundheitsproblemen und den sächsischen Tiergesundheits-
programmen aktiv. Darüber hinaus wurden Vorträge z. B. bei regionalen Zuchtverbänden, bei den
Sächsischen Milch- und Fleischrindtagen und beim Internationalen BHV1-Symposium gehalten.
Auf Fortbildungsveranstaltungen der praktizierenden Tierärzte wurde mehrfach zu aktuellen Pro-
blemen der Tiergesundheit referiert.
Schweinegesundheitsdienst
Wie auch in den Jahren zuvor konzentrierte sich im Berichtszeitraum die Arbeit des Schweinege-
sundheitsdienstes (SGD) auf die Beratung der Schweinehalter und ihrer betreuenden Tierärzte zu
Fragen der Diagnose und Behandlung sowohl von Atemwegs-, Durchfallerkrankungen und Endo-
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