Seite 36 - Jahresbericht_Vorlage

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teil (mehr als 10
%),
bei denen eine Sanierung durch Reagentenmerzung nicht zu befürworten ist.
Zum aktuellen Stand der CAE-Sanierung in Sachsen berichtete der SchGD zum 2. Sächsischen
Ziegentag
vor
Ziegenhaltern und
-züchtem
sowie Tierärzten.
Abortbekämpfung
Die Abortbekämpfung stellte im Berichtszeitraum erneut einen Schwerpunkt in der Tätigkeit des
SchGD dar.
In 24 Beständen wurden Abortprobleme differentialdiagnostisch bearbeitet. Bei den labordiagno-
stischen Untersuchungen
von
Abortmaterial an der LUA wurden Chlamydien mit einem Anteil
von
ca. 55 % als die häufigste erregerbedingte Abortursache nachgewiesen.
Zu beachten sind ebenfalls Aborte, die durch Campylobacter jejuni verursacht werden (Anteil ca.
14
%) .
Um die Sicherheit bei der Abklärung und Bekämpfung
von
erregerbedingten Aborten zu
erhöhen, wurde die Leistungssatzung der SächsTSK seit 1. Januar 1999 im Punkt 4.3 Verlammun-
gen erweitert;
von
der SächsTSK werden nunmehr die Kosten
- für die Untersuchung
von
einem Serumpaar nach dem Verlammen auf Brucellose
und Chlamydiose (d. h. 2 Blutproben je Tier im Abstand
von
3 ~ 4 Wochen) sowie
- für die pathologisch-anatomische und mikrobiologische Untersuchung
von
Abort-
substraten (das sind frisch angefallene Eihäute und Feten)
an die LUA erstattet. Außerdem wird auf Antrag eine Beihilfe zu den Kosten für die tierärztliche
Blutprobenentnahme geleistet.
Bei der Einsendung des Untersuchungsmaterials
ist unbedingt zu beachten, dass das Material
gekühlt in fest verschlossenen, nicht zerbrechlichen Gefäßen umgehend an die LUA gebracht wird
(evtl.
über Kurierdienst).
Bei der Chlamydienabortbekämpfung
ist die prophylaktische Impfung mit geeigneten Chlamy-
dienabortimpfstoffen vorteilhaft. Da in Deutschland seit 1993 kein zugelassener Impfstoff mehr
zur Verfügung stand, wurde seit 1997 ein
vom
Impfstoffwerk Dessau-Tornau entwickelter
inakti-
vierter Adsorbatimpfstoff (sogenannter Totimpfstoff) mit Zustimmung des Sächsischen Staatsmini-
steriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie in 16 Schaf- und Ziegenbeständen mit ca.
8500 Tieren unter Anleitung und Kontrolle des SchGD klinisch erprobt. Eine Zulassung des Impf-
stoffes erfolgte nicht, da seit März 2000 ein Chlamydienabort-Lebendimpfstoff
für Schafe ("Ovilis
Enzovax"
von
der Firma Intervet) zugelassen ist, der bereits seit mehreren Jahren in England mit
Erfolg eingesetzt wird. Bei der Anwendung des Lebendimpfstoffes sind im Gegensatz zum Tot-
impfstoff u. a. folgende Punkte zu beachten:
- Ein Langzeitschutz (wenigstens 3 Jahre) wird bereits mit einer einmaligen Impfung erreicht.
- Die Impfung aller empfänglichen weiblichen Zuchtschafe darf nicht später als 4 Wochen
vor dem Belegen erfolgen. Jungschafe können bereits ab dem 5. Lebensmonat geimpft
werden. Von der Impfung sind trächtige Schafe und klinisch kranke bzw. mit Antibiotika
behandelte Tiere auszuschließen. Das bedeutet, dass eine "Notimpfung"
in Herden mit
akutem Abortgeschehen nicht mehr zugelassen ist. In diesen Fällen sind eine sofortige
Behandlung der hochtragenden Schafe mit Langzeit-Antibiotika (Tetrazycline) zur Scha-
densbegrenzung und die planmäßige Schutzimpfung der Herde
vor
der nächsten Be-
deckung zu empfehlen. Danach ist es ratsam, jährlich regelmäßig die Zutreter und zu-
gekaufte Zuchtschafe zu impfen.
Weitere Fragen zur Abortbekämpfung können bei Bedarf im Rahmen einer Bestandsberatung mit
dem SchGD und dem jeweiligen Hoftierarzt geklärt werden.
Zitterkrankheit der Schafe morder Disease)
Zum ersten Mal in Sachsen wurden in einer Schafherde mit ca. 400 Mutterschafen klinische Er-
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