Seite 39 - Jahresbericht_Vorlage

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als Pilotanlage für die verfahrenstechnische und biotechnische Optimierung
von
Kreislaufanlagen
dient. Diese Betreuung wurde aus Mitteln der sächsischen Fischereiabgabe gefördert.
Fischgesundheitsprogramm
Im Rahmen des Programmes wurden die Untersuchungen gemäß
§
5 Fischseuchenverordnung
und Aquakulturrichtlinie
91/67/EWG
in 69 sächsischen Haupterwerbsbetrieben der Teichwirt-
schaft und Forellenzucht, in 52 Nebenerwerbsbetrieben sowie in den Anlagen der Anglerverbände
durchgeführt.
Mit insgesamt 33 Fischzuchtbetrieben hat der FGD Betreuungsverträge abgeschlossen, durch die
eine kontinuierliche Betreuung und Überwachung der Fischbestände, insbesondere der Satzfisch-
bestände, erfolgt.
In den Fischhaltungsbetrieben wurden in den Jahren
1999/2000
folgende anzeigepflichtigen
Fischseuchen und meldepflichtigen Fischerkrankungen ermittelt:
Tab. 1: Nachweise anzeigepflichtiger Seuchen und meldepflichtiger Krankheiten bei Fischen
Anzahl der Bestände
1999
2000
Anzeigepflichtige Seuchen
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)
0
2
Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS)
6
6
davon bei zugekauften Speisefischen
2
2
Meldepflichtige Fischkrankheiten
Infektiöse Pankreasnekrose (IPN)
10
7
Frühjahrsvirämie der Karpfen (SVC)
2
3
1999 konnte bei den routinemäßig durchgeführten Bestandsuntersuchungen gemäß
§
5 Fischseu-
chenverordnung
in den Forellenzuchtbetrieben nur einmal VHS diagnostiziert werden. Epidemio-
logisch ließ sich nachweisen, dass unmittelbar
vor
der Untersuchung oberhalb der Anlage durch
einen Angelsportverein
infizierte Regenbogenforellen gesetzt wurden, die dann durch ein Hoch-
wasser in die Anlage eindringen konnten und offensichtlich die VHS in die Anlage einschleppten.
Auch 2000 erfolgte nur ein Nachweis derVHS im Rahmen der routinemäßig durchgeführten Früh-
jahrsuntersuchung. Alle anderen VHS-Fälle wurden bei Anforderung des FGD durch den Fisch-
halter auf Grund eines erhöhten Fischsterbens diagnostiziert.
Trotz der intensiven Beratungs- und Betreuungstätigkeit des FGD konnte der 1998 erreichte nied-
rige Stand an VHS-Ausbrüchen bisher nicht wieder erreicht werden. Als Gründe hierfür werden u.
a. die Einschleppung des Virus mit zunehmenden Fischzukäufen auch in den Karpfenteichwirt-
schaften und insbesondere durch unkontrollierte Billigzukäufe
von
Speiseforellen gesehen. Eine
nicht zu unterschätzende Rolle spielt dabei die unzureichende seuchenhygienische Trennung der
Vermarktung
von
den Aufzuchteinrichtungen
in den meisten Forellenzuchtbetrieben sowie feh-
lende Zwischendesinfektionsmaßnahmen
von
Geräten und Haltungseinrichtungen bei erneutem
Fischbesatz.
Aufgrund der Niedrigpreisentwicklung auf dem Forellenmarkt erfolgen Setzlingszukäufe und
Zukäufe
von
Speisefischen meist nicht in Sachsen, sondern aus verschiedenen Ländern des EU-
Raumes und inzwischen auch aus Osteuropa. Zukünftig sollte eine gesicherte Forellensetzlings-
produktion
in Sachsen angestrebt werden. Vor allem die größeren sächsischen Forellenproduzen-
ten kaufen ihre Satzfischbestände seit Jahren aus EU-zugelassenen Betrieben.
In einigen Fällen konnten die epidemiologischen Ursachen der Seuchenausbrüche nicht eindeu-
tig geklärt werden.
In
zwei Fällen handelte es sich um wiederholte Seuchenausbrüche. Durch mo-
lekularbiologische Untersuchungen konnte in einem Betrieb mit wiederholtem Seuchenausbruch
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